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   OLG Frankfurt, 10.12.2001 - 1 U 159/00   

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https://dejure.org/2001,4800
OLG Frankfurt, 10.12.2001 - 1 U 159/00 (https://dejure.org/2001,4800)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.12.2001 - 1 U 159/00 (https://dejure.org/2001,4800)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 1 U 159/00 (https://dejure.org/2001,4800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 S 2 BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfällen: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis nach Billigreparatur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch; Reparaturkosten; Wiederbeschaffungswert; Fahrzeug; Fahrzeugschaden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2001 - 1 U 159/00
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Geschädigte vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen kann, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs belaufen (BGH NJW 1999, 500; NJW 1992, 1.618, 1.619; NJW 1992, 302; OLG Frankfurt, NZV 2001, 348).

    Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeitsgrenze einer Reparatur ist allein auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzustellen, der ohne Berücksichtigung des Restwertes den (fiktiven) Reparaturkosten gegenüberzustellen ist (BGH NJW 1992, 302, 304; NJW 1992, 1.618, 1.619).

    Da die Reparatur als eine Form der Naturalrestitution darauf gerichtet ist, das Fahrzeug in einen dem früheren wirtschaftlich gleichwertigen Zustand zu versetzen (BGH NJW 1992, 302, 303 m. w. N.), kann ein Geschädigter sein Interesse am Erhalt des Fahrzeugs durch eine Reparatur nur dann bekunden, wenn diese fachgerecht und vollständig ausgeführt wird.

  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2001 - 1 U 159/00
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Geschädigte vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen kann, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs belaufen (BGH NJW 1999, 500; NJW 1992, 1.618, 1.619; NJW 1992, 302; OLG Frankfurt, NZV 2001, 348).

    Wegen des Gebotes zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung kann der Geschädigte Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten innerhalb der genannten Grenze nur dann verlangen, wenn er durch die Vornahme der Reparatur das Integritätsinteresse an dem Erhalt seines Fahrzeuges nachweist (BGH NJW 1999, 500; NJW 1992, 1.618, 1.620 m. w. N.).

  • OLG Köln, 18.12.1998 - 19 U 103/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Parkplatz suchenden Linksabbiegers mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2001 - 1 U 159/00
    In einem derartigen Fall kommt eine Schadensberechnung auf der Basis der fiktiven Reparaturkosten nicht in Betracht (OLG Köln, NZV 1999, 333; OLG Hamm, R+S 1998, 64; DAR 1994, 24, 25 Palandt/Heinrichs, 60. Auflage, BGB § 251 Rdnr. 19 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2000 - 7 U 203/98

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Prognoserisiko bei der Schadensberechnung auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2001 - 1 U 159/00
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Geschädigte vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen kann, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs belaufen (BGH NJW 1999, 500; NJW 1992, 1.618, 1.619; NJW 1992, 302; OLG Frankfurt, NZV 2001, 348).
  • OLG Hamm, 22.04.1993 - 6 U 259/92

    Totalschaden-Abrechung; Einbeziehung eines Restwertangebotes; Wertermittlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2001 - 1 U 159/00
    In einem derartigen Fall kommt eine Schadensberechnung auf der Basis der fiktiven Reparaturkosten nicht in Betracht (OLG Köln, NZV 1999, 333; OLG Hamm, R+S 1998, 64; DAR 1994, 24, 25 Palandt/Heinrichs, 60. Auflage, BGB § 251 Rdnr. 19 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 26.05.1997 - 6 U 44/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2001 - 1 U 159/00
    In einem derartigen Fall kommt eine Schadensberechnung auf der Basis der fiktiven Reparaturkosten nicht in Betracht (OLG Köln, NZV 1999, 333; OLG Hamm, R+S 1998, 64; DAR 1994, 24, 25 Palandt/Heinrichs, 60. Auflage, BGB § 251 Rdnr. 19 m. w. N.).
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