Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.03.2006 - 1 U 159/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6448
OLG Frankfurt, 01.03.2006 - 1 U 159/05 (https://dejure.org/2006,6448)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.03.2006 - 1 U 159/05 (https://dejure.org/2006,6448)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. März 2006 - 1 U 159/05 (https://dejure.org/2006,6448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 278 BGB, § 280 Abs 1 S 2 BGB, § 281 Abs 1 S 1 BGB, § 349 BGB, § 437 Nr 3 BGB
    Schadenersatzklage wegen Mängeln an einem verkauften Motorrad: Haftungsausschluss des Verkäufers für Herstellungs- und Konstruktionsfehler; Grenzen gerichtlicher Hinweispflicht

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 280 I 2; ; BGB § 281 I 1; ; BGB § 437 Nr. 3; ; ZPO § 139

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Schadensersatzhaftung des Verkäufers: Widerlegung der Vermutung des Vertretenmüssens (§ 280 I 2 BGB); keine Zurechnung des Vertretenmüssens des Herstellers an den Verkäufer nach § 278 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellungs- und Kontruktionsfehler - Schadensersatz statt der Leistung - Hinweis des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang des Vertretenmüssens eines Verkäufers, der nicht selbst Hersteller ist, gegenüber dem Käufer für Herstellungs- und Konstruktionsfehler des Herstellers; Umfang der Zurechnung von Versäumnissen des Herstellers gegenüber dem Verkäufer nach§ 278 BGB; Voraussetzungen des ...

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Schadensersatzhaftung des Verkäufers: Widerlegung der Vermutung des Vertretenmüssens (§ 280 I 2 BGB); keine Zurechnung des Vertretenmüssens des Herstellers an den Verkäufer nach § 278 BGB

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Wird zitiert von ...

  • LG Düsseldorf, 04.11.2011 - 40 O 123/10

    Händler haftet nicht für ein Verschulden des Herstellers bei der

    Für ein Verschulden des Herstellers bei der Materialherstellung haftet der Händler aber nicht, weil der Hersteller nicht sein Erfüllungsgehilfe i.S. von § 278 BGB ist (vgl. BGH - VIII ZR 211/07, Rz. 29; OLG Frankfurt - 1 U 159/05; jeweils zit. nach Juris; Palandt/Grüneberg, § 278 BGB, Rn. 13).
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   OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - I-1 U 159/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11822
OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - I-1 U 159/05 (https://dejure.org/2006,11822)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2006 - I-1 U 159/05 (https://dejure.org/2006,11822)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - I-1 U 159/05 (https://dejure.org/2006,11822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Hälftige Einstandsverpflichtung für den aus einem Verkehrsunfall entstandenen Schaden; Berechnung eines Kaskoschadens und von Haftungsfolgeschäden; Verrechnung der verschiedenen Schadensposten

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVG § 18; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 823; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; ZPO § 307; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 2 S. 1; ; VVG § 67 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StVG § 7 § 17 § 18; BGB § 823; BRAGO § 118
    Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs - Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe für die Verhandlung mit dem Kaskoversicherer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 140/91

    Geltendmachung des Rabattverlustes durch Rückstufung in der Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 159/05
    Denn hinsichtlich des zukünftigen Beitragsschadens steht nicht mit der erforderlichen Sicherheit fest, ob und inwieweit sich die Rückstufung im Vermögen des Geschädigten tatsächlich nachteilig auswirken wird (BGH MDR 1992, 853; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 41 Rn. 48).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 159/05
    Die dafür benötigte Zeit ist aber für die Frage der Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten unmaßgeblich (siehe auch BGH NJW 2003, 3480).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 159/05
    Zu den entschädigungspflichtigen Kosten der Rechtsverfolgung nach einem Verkehrsunfall können nicht nur diejenigen gehören, die dem Geschädigten durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Verhandlung mit dem Schädiger und/oder dessen Haftpflichtversicherer entstanden sind, sondern unter Umständen auch die Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe für die Verhandlung mit dem Kaskoversicherer (BGH NZV 2005, 252, 253 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 109/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei "feindlichem Grün"

    Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der Ansprüche gegen die Vollkaskoversicherung stellen grundsätzlich quotenbevorrechtigte kongruente Schadenspositionen dar (OLG Karlsruhe NZV 90, 431; Lachner zfs 98, 162; AG Ansbach 28.12.07 - 1 C 1266/07 - AG Kirchhain 29.1.08 - 7 C 359/07; OLG Düsseldorf 16.1.06 - 1 U 159/05 - OLG Frankfurt am Main 8.2.11 - 22 U 162/08 - OLG Jena 26.10.11 - 7 U 1088/10 - Diebold zfs 12, 63; offen gelassen von OLG Celle 3.2.11 - 5 U 171/10 - a.A. LG Wuppertal 7.4.10 - 8 S 92/09 - zfs 10, 519; in diesem Sinn auch BGH 18.1.05 - VI ZR 73/04 - für die Gebäudeversicherung, und BGH 10.1.06 - VI ZR 43/05 - für die Unfallversicherung).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 22 U 162/08

    Relevante Umstände für die Festsetzung des Schmerzensgeldes

    Es handelt sich deshalb um einen ungekürzt zu ersetzenden Verzugsschaden (vgl. ebenso OLG Düsseldorf 16.1.2006 - 1 U 159/05; OLG Karlsruhe 27.6.90 - 1 U 317/89 - NZV 90, 431; Lachner ZfS 98, 161; AG Ansbach 28.12.2007 - 1 C 1266/07 - AG Herford 8.3.02 - 12 C 1609/01 - AG Kirchhain 29.1.2008 - 7 C 359/07; AG Syke 10.3.2008 - 24 C 1602/07).
  • AG Bad Segeberg, 19.02.2015 - 17 C 144/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Spurwechslers mit einem

    Vorliegend ergibt sich unter Zugrundelegung des sog. Quotenvorrechts daher Folgendes (vgl. BGH, Urt. v. 08.12.1981 - VI ZR 153/80, BGHZ 82, 338, juris Rn. 20 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2006 - 1 U 159/05, juris Rn. 14 ff.; Groß, DAR 1999, 337, 339; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 67 Rn. 22):.
  • LG Kassel, 08.03.2013 - 5 O 118/12

    Zur Haftung eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs im Rahmen der

    Sieht der Kläger davon ab, bleibt zwar ein Feststellungsantrag möglich (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2006, I-1 U 159/05 - juris), doch für einen Auffangstreitwert kein Raum.
  • OLG Oldenburg, 06.09.2011 - 13 U 43/10

    Zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Kosten, die dadurch entstehen, dass er einen Anwalt zur Durchsetzung eines unbegründeten Anspruchs beauftragt, können dem Schädiger - anders als dies das OLG Düsseldorf allerdings ohne nähere Begründung meint (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2006 - 1 U 159/05 - zitiert nach juris) - nicht mehr als Folge seines Verhaltens zugerechnet werden (BGH a.a.O).
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