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   OLG Düsseldorf, 30.06.2009 - I-1 U 161/08   

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https://dejure.org/2009,76663
OLG Düsseldorf, 30.06.2009 - I-1 U 161/08 (https://dejure.org/2009,76663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2009 - I-1 U 161/08 (https://dejure.org/2009,76663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - I-1 U 161/08 (https://dejure.org/2009,76663)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 U 161/08
    Es ist der Zustand des Unfallopfers vor dem Kollisionsereignis mit demjenigen danach zu vergleichen (BGH NJW-RR 2005, 897).

    Eine Mitursächlichkeit des Unfalls reicht (BGH NJW-RR 2005, 897).

    Auch eine Mitursächlichkeit des Unfallereignisses, sei sie auch nur "Auslöser" neben erheblichen anderen Umständen, steht einer Alleinursächlichkeit in vollem Umfang gleich (BGH NJW-RR 2005, 897).

    Dementsprechend ist die volle Haftung auch dann zu bejahen, wenn der Unfall auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und den Unfallverletzungen beruht, ohne dass die Vorschäden richtunggebend verstärkt werden (BGH NJW-RR 2005, 897, 898).

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 U 161/08
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Festlegung einer sogenannten Harmlosigkeitsgrenze auch im Zusammenhang mit Verletzungsfolgen aus einer Frontalkollision ungeeignet (Urteil vom 8. Juli 2008, AZ VI ZR 274/07, VersR 2008, 1126).

    Indizielle Bedeutung sind dabei dem Tastbefund von Verspannungen im Nackenbereich sowie einer durch Untersuchung ermittelten eingeschränkten Rotation der Halswirbelsäule beizumessen (BGH VersR 2008, 1126).

    Neben einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Auftreten von Beschwerden darf der Tatrichter den Umstand entscheidend würdigen, dass ein Geschädigter bis zum Unfall beschwerdefrei war (BGH VersR 2008, 1126).

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 228/92

    Verdienstausfall eines Selbständigen bei neugegründetem Unternehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 U 161/08
    Von Bedeutung ist vielmehr, dass nach der notwendigen Differenzbetrachtung ein Vergleich zwischen dem tatsächlich eingetretenen Betriebsergebnis und dem hypothetischen anzustellen ist, welches bei uneingeschränkter Mitarbeit des Anspruchstellers zu erzielen gewesen wäre (Greger a.a.O. m. H. a. BGH NJW 1993, 2673).
  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 U 161/08
    Zur Ermittlung des Gewinnausfalls ist grundsätzlich an die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsergebnisse in den letzten Jahren vor dem Unfall anzuknüpfen (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Auflage, § 29, Rdnr. 112 m. H. a. BGH NJW 2001, 1640).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 U 161/08
    Vielmehr sind bei der Prüfung, ob ein Unfall eine solche Verletzung verursacht hat, stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH NJW 2003, 1116).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 U 161/08
    Es reicht also eine deutlich höhere oder überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die etwa beklagten Folgebeeinträchtigungen auf den Unfall zurückzuführen sind (BGH NJW 2004, 2828).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 U 161/08
    Einerseits trifft es zu, dass zeitnah nach einem Unfall erstellte ärztliche Atteste für einen medizinischen Sachverständigen eher von untergeordneter Bedeutung sind (BGH VersR 2008, 1133 mit Hinweis auf Mazzotti/Castro NZV 2008, 113, 114).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 1 U 151/10

    Anforderungen an die Feststellung der Unfallursächlichkeit eines

    Dies entspricht der Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch derjenigen des erkennenden Senats (BGH VersR 2008, 1126; Senat, Urteil vom 30. Juni 2008, Az.: I- 1 U 161/08).

    Im Regelfall wird das Ergebnis der unfallnahen Erstuntersuchung nur als eines unter mehreren Indizien für den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall Berücksichtigung finden können (BGH VersR 2008, 1133 mit Hinweis auf Müller VersR 2003, 137, 146; Senat, Urteil vom 30. Juni 2008, Az.: I-1 U 161/08).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 99/09

    Voraussetzungen für die Annahme einer unfallbedingten Verletzung i.R.e.

    Vielmehr sind bei der Prüfung, ob ein Unfall eine solche Verletzung verursacht hat, stets die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (Senat, Urteil vom 30.06.2009, I- 1 U 161/08 mit Hinweis auf BGH NJW 2003, 1116).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2010 - 1 U 112/10

    Anforderungen an den Nachweis einer HWS-Verletzung

    Vielmehr sind bei der Prüfung, ob ein Unfall eine solche Verletzung verursacht hat, stets die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (BGH NJW 2003, 1116; Senat, Urteil vom 30.06.2009, I- 1 U 161/08).
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