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   OLG Zweibrücken, 03.09.2014 - 1 U 162/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32434
OLG Zweibrücken, 03.09.2014 - 1 U 162/13 (https://dejure.org/2014,32434)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.09.2014 - 1 U 162/13 (https://dejure.org/2014,32434)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. September 2014 - 1 U 162/13 (https://dejure.org/2014,32434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ersatz der Selbstkosten der Beseitigung von Verunreinigungen auf einer Bundesautobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kosten einer Straßenreinigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 363/12

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Selbstreparatur einer beschädigten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2014 - 1 U 162/13
    In diesen Fällen bejaht der Bundesgerichtshof einen Anspruch darauf, dass dem Gewerbetreibenden die Kosten einer Fremdreparatur selbst dann ersetzt werden müssen, wenn das vorhandene Personal die Reparatur ohne gesonderte Vergütung vornimmt Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn der Betrieb nicht ausgelastet ist und deshalb die Kapazitäten ansonsten ungenutzt blieben (vgl. BGH Urteil vom 19.11.2013 - VI ZR 363/12, VersR 2014, 256 = juris Rn. 11).

    Bei dieser Sachlage ist es nach wie vor gerechtfertigt, bei der Bemessung des Schadens auf die Selbstkosten der durchgeführten Arbeiten zuzüglich anteiliger Gemeinkosten abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2013 - VI ZR 363/12, a.a.O., Rn. 10; a.A.: LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 03.07.2013 - 4 O 459/12, Bl. 228 d.A.).

    Der Zuschlag rechtfertigt sich dem Grund nach aus Berücksichtigung von anteiligen Gemeinkosten (vgl. BGH, VersR 2014, 256) und der Höhe nach aus der eigenen Stundenlohnberechnung der Klägerin und deren Bezug auf 2. AVVFStr.

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2014 - 1 U 162/13
    Die Zahlung eines höheren Betrages wäre nicht "erforderlich" im Sinn des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 528/12 = VersR 2013, 1590; = juris Rn. 27-30 m.w.N.; BGH; Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 471/12, VersR 13, 1544, = juris Rn. 26 - 29, jeweils m.w.N.).

    Im Hinblick auf die Sachkunde des Geschädigten kommt es auf den Gesichtspunkt des Werkstattrisikos vorliegend nicht an (BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 528/12, a.a.O., Rn. 30 und 31 m.w.N.).

  • BGH, 18.03.2014 - VI ZR 10/13

    Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland bei Beschädigung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2014 - 1 U 162/13
    Denn die den Ländern durch Art. 90 Abs. 2 zugewiesenen Verwaltungsbefugnisse werden durch die Übernahme der Prozessvertretung durch das betroffene Land hinreichend gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2014 - VI ZR 10/13, juris, Rn. 10).

    Da es sich bei Verwaltungsvorschriften nicht um Rechtsnormen handelt, können sie über die ihnen innewohnende interne Bindung hinaus Außenwirkung gegenüber dem Bürger grundsätzlich nur über die sog. Selbstbindung der Verwaltung entfalten (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2014 - VI ZR 10/13, juris, Rn. 14 m.w.N.).

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2014 - 1 U 162/13
    Die Zahlung eines höheren Betrages wäre nicht "erforderlich" im Sinn des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 528/12 = VersR 2013, 1590; = juris Rn. 27-30 m.w.N.; BGH; Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 471/12, VersR 13, 1544, = juris Rn. 26 - 29, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 241/79

    Selbstreparatur von Schienenfahrzeugen der Deutschen Bundesbahn

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2014 - 1 U 162/13
    Im Falle der Klägerin gilt dagegen - wie früher bei der Deutschen Bahn (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.1983 - VI ZR 241/79, juris) -, dass sie nicht als Reparaturbetrieb gegenüber Dritten gewerblich tätig ist.
  • KG, 08.07.2015 - 29 U 43/14

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch bei Bergung eines

    Dem Kläger zu 1) ist es auch zumutbar, die Löhne der zum Einsatz gekommenen Straßenwärter konkret darzutun, anstatt eine Mittellohnberechnung heranzuziehen, die keinen Bezug zu dem hiesigen Schadensfall hat (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, Urteil vom 3. September 2014 - 1 U 162/13 - juris Rz. 17).
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