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   OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - I-1 U 164/14   

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https://dejure.org/2015,23726
OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - I-1 U 164/14 (https://dejure.org/2015,23726)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.2015 - I-1 U 164/14 (https://dejure.org/2015,23726)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - I-1 U 164/14 (https://dejure.org/2015,23726)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • juricom.de (Kurzinformation)

    Bei unklaren Vorschäden am geschädigten Fahrzeug kann der Schadensersatzanspruch entfallen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 381
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 1 U 164/14
    Hierfür muss der Geschädigte den Umfang des Vorschadens und dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (vgl. Senat, Urteil vom 06.02.2006, DAR 2006, 324).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 1 U 164/14
    Soweit der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig von den Vorschäden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls in dieser Höhe ein Ersatzanspruch des Geschädigten (vgl. OLG München NZV 2006, 261, Anschluss durch Senat DAR 2008, 344).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 1 U 164/14
    Eines richterlichen Hinweises bedarf es im Berufungsverfahren nicht, wenn der Kläger bereits erstinstanzlich einen entsprechenden Hinweis erhalten und er in seiner Berufungsbegründung gezeigt hat, dass er diesen Hinweis erfasst hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 -, NJW-RR 2008, 581).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 1 U 164/14
    Eine Schätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer, vom Kläger vorzutragender Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (vgl. BGH NJW 1984, 2216; NJW 1987, 909; Senat Schaden-Praxis 2011, 114).
  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 1 U 164/14
    Eine Schätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer, vom Kläger vorzutragender Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (vgl. BGH NJW 1984, 2216; NJW 1987, 909; Senat Schaden-Praxis 2011, 114).
  • OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 1 U 35/16

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden

    Der Geschädigte muss daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) ausschließen, dass Schäden bereits im Rahmen eines Vorschadens an seinem Fahrzeug entstanden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.2015 - 1 U 164/14 [juris Tz. 4]).

    Ist eine zuverlässige Ermittlung - zumindest - eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit erheblicher Vorschäden nicht möglich, so geht dies zu Lasten des Geschädigten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.2015 -1 U 164/14 [juris Tz. 4]; Urt. v. 19.05.2015 -1 U 116/14 [juris Tz. 41]).

  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 22 U 190/18

    Zu den Anforderungen an die Darlegung der fachgerechten Beseitigung von

    Grundsätzlich kann im Fall von Vorschäden der Geschädigte mit dem späteren Schadenereignis kompatible Schäden dann ersetzt verlangen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gemäß § 287 ZPO auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind, also Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs noch vorhanden waren (KG, Urt. v. 27.08.2015 - 22 U 152/14 - DAR 2016, 461; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.2015 - 1 U 164/14 - RuS 2016, 96).

    Nur soweit der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig von den Vorschäden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls in dieser Höhe ein Ersatzanspruch des Geschädigten (vgl. OLG München, Urt. v. 27.01.2006 - 10 U 4904/05 - NZV 2006, 261, OLG Düsseldorf - Urt. v. 11.02.2008 - I-1 U 181/07, 1 U 181/07 - DAR 2008, 344; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.2015 - 1 U 164/14 - RuS 2016, 96).

    Ist hingegen eine zuverlässige Ermittlung auch nur eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Vorschäden nicht möglich, so hat diese Unsicherheit die vollständige Klageabweisung zur Folge (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.2015 - 1 U 164/14 -).

  • OLG Celle, 10.10.2016 - 8 U 94/16

    Wohngebäudeversicherung - Wasserschaden - Beweislast für Vorschädigungen

    Kann er dies nicht oder unterlässt er die Darlegung, so geht dies im Streitfall zu seinen Lasten (vgl. OLG Düsseldorf, RuS 2016, 96; KG Berlin, NZV 2010, 350; OLG Brandenburg, Schaden-Praxis 2005, 413; OLG Koblenz, VersR 2010, 246; OLG Köln, Schaden-Praxis 2011, 187).
  • OLG Köln, 01.10.2020 - 12 U 74/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Vorschäden an einem Fahrzeug

    Daher kann er Schäden nur dann ersetzt verlangen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gemäß § 287 ZPO auszuschließen ist, dass diese bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 U 164/14 -, Rn. 4, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 U 35/16 -, Rn. 2, juris).

    Ein Ersatzanspruch kann nur insoweit bestehen, als der geltend gemachte Zweitschaden technisch und rechnerisch eindeutig von dem Vorschaden abgrenzbar ist (OLG München, Urteil vom 27. Januar 2006 - 10 U 4904/05 -, Rn. 22, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 U 164/14 -, Rn. 4, juris).

    Ist hingegen aufgrund der Wahrscheinlichkeit erheblicher Vorschäden eine zuverlässige Ermittlung - zumindest - eines unfallbedingten Teilschadens nicht möglich, so geht dies zulasten des Geschädigten und hat die vollständige Klageabweisung zur Folge (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 U 164/14 -, Rn. 4, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 U 35/16 -, Rn. 2, juris; KG Berlin, Urteil vom 27. August 2015 - 22 U 152/14 -, Rn. 38, juris).

  • OLG Celle, 20.09.2018 - 14 U 124/18

    Verkehrsunfall - Abgrenzbarkeit von Neuschäden zu Vorschäden

    Kann jedoch ein Geschädigter aufgrund einer durch einen Vorschaden bedingten Schadensüberlagerung auf einer Fahrzeugseite die ausschließlich durch den streitgegenständlichen Unfall entstandenen Schäden nicht nachweisen und ist aufgrund des pauschalen Vortrags des Geschädigten selbst die Schätzung eines Mindestschadens nicht möglich, ist die Klage vollständig abzuweisen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.2015 - 1 U 164/14, NZV 2016, 381, juris-Rdnr. 4).

    Denn es obliegt dem Geschädigten sogar in Fallgestaltungen, in denen er einem betrügerischen Verhalten seines Verkäufers ausgesetzt war, wenn also der Voreigentümer ihm den Vorschaden bewusst verschwiegen hätte, seinen Schaden nachvollziehbar darzulegen und zu beweisen (OLG Düsseldorf - 1 U 164/14 a.a.O.).

  • OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19

    Wohngebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Risikoausschluss für

    Kann er dies nicht oder unterlässt er die Darlegung, so geht dies im Streitfall zu seinen Lasten (vgl. Senat, VersR 2017, 615; zu Unfallschäden am PKW siehe auch: OLG Düsseldorf, RuS 2016, 96; KG Berlin, NZV 2010, 350; OLG Brandenburg, Schaden-Praxis 2005, 413; OLG Koblenz, VersR 2010, 246; OLG Köln, Schaden-Praxis 2011, 187).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2020 - 1 U 47/18

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall Voraussetzungen eines

    Ist der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig von den Vorschäden abgrenzbar, besteht jedenfalls in dieser Höhe ein Ersatzanspruch des Geschädigten (Senat, Beschluss vom 13.07.2015 - I-1 U 164/14,juris Rn. 4; vgl. auch OLG München, Urteil vom 27.01.2006 - 10 U 4904/05, NZV 2006, 261; Anschluss durch Senat, Urteil vom 11.02.2008 - I-1 U 181/07, juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2021 - 1 U 143/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Fehlende Abgrenzung von Vorschäden an

    Hierfür muss der Geschädigte den Umfang des Vorschadens und dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (vgl. Senat, r + s 2016, 96; Senat, DAR 2006, 324; Jahnke in B/H/H/J, Straßenverkehrsrecht, 26. Auflage, § 249 BGB Rn. 86 ff.).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2020 - 8 U 33/19

    Keine Schadenersatzansprüche, wenn nicht feststellbar ist, dass das Fahrzeug bei

    Nur soweit der geltend gemachte Schaden tatsächlich und rechnerisch eindeutig von den Vorschäden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls in dieser Höhe ein Ersatzanspruch des Geschädigten (OLG München, Urteil vom 27.01.2006 - 10 U 4904/05, NVZ 2006, 261; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2015 - 1 U 164/14, RuS 2016, 96; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.12.2019, aaO, Rdnr. 10).
  • AG Halle/Saale, 28.07.2016 - 92 C 2155/16
    Ist hingegen eine zuverlässige Ermittlung auch nur eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Vorschäden nicht möglich, so hat diese Unsicherheit die vollständige Klageabweisung zur Folge (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2015, 1-1 U 164/14, zitiert nach juris).
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