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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 27.03.1985 - 1 U 164/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2167
OLG Stuttgart, 27.03.1985 - 1 U 164/84 (https://dejure.org/1985,2167)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.03.1985 - 1 U 164/84 (https://dejure.org/1985,2167)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. März 1985 - 1 U 164/84 (https://dejure.org/1985,2167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kein Ersatz des Prämienschadens, wenn der Gegner oder dessen Versicherung keinen Anlass zu einer überflüssigen Zwischenfinanzierung durch die eigene Vollkaskoversicherung gibt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 65
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 89/81

    Leistungen aus der Kaskoversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.1985 - 1 U 164/84
    Danach ist die Versicherungsleistung, wenn die Bekl. - wie vorliegend unstreitig - den Schaden in voller Höhe auszugleichen hat, nur als eine »Zwischenfinanzierung« anzusehen (BGH, VersR 1983, 85, 86).
  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.03.1985 - 1 U 164/84
    Seit der Entscheidung BGHZ 44, 382 [vgl. Hinweis unter ES Kfz-Schaden G-5/3] ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß der Rabattverlust in der Kaskoversicherung grundsätzlich erstattungsfähig ist.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.05.1985 - 1 U 164/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,11215
OLG Frankfurt, 13.05.1985 - 1 U 164/84 (https://dejure.org/1985,11215)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.05.1985 - 1 U 164/84 (https://dejure.org/1985,11215)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - 1 U 164/84 (https://dejure.org/1985,11215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1125
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 16.10.1998 - 6 U 1049/98

    Schadensersatz; Grundstück; Überschwemmung; Kanalisation; Haftpflicht

    Ebenfalls ist entgegen der Auffassung des Landgerichtes die Anwendung von § 2 Abs. 1 HPflG nicht deswegen ausgeschlossen, weil die Schäden ihren Grund darin haben, dass in der Anlage der Beklagten ein Rückstau entstanden war (so wohl OLG Düsseldorf, U. v. 12.11.1981, Az: 18 U 190/78, VersR 1982, 857; OLG Frankfurt/Main, U. v. 13.05.1985, Az: 1 U 164/84, VersR 1986, 1125; zum Streitstand: Filthaut, a. a. O., § 2 Rdnr. 27).
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