Rechtsprechung
OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten; Pflichten des Architekten bei der Vergabe von Bauleistungen im Auftrag eines privaten Auftraggebers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 635 a. F.; BGB § 635a; BGB § 203; BGB § 214
Schadenersatz; Architekt; Verjährung; Objektbetreuung - rechtsportal.de
BGB § 635 a. F.; BGB § 635a; BGB § 203 ; BGB § 214
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Architekt muss auch nach 10 Jahren noch beweisen, dass er richtig geplant hat!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)
Architekt muss auch nach 10 Jahren noch beweisen, dass er richtig geplant hat!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verjährung eines Schadenersatzanspruchs gegen einen Architekten
- baunetz.de (Kurzinformation)
Mitverschulden des AG bei unnötigen Mängelbeseitigungsaufwendungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architekt muss auch nach fast 10 Jahren noch beweisen, dass er richtig geplant hat! (IBR 2017, 383)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 29.08.2013 - 9 O 153/12
- OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
- BGH, 13.06.2017 - VII ZR 111/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05
Begriff des Verhandelns
Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
Dazu gehören auch die Tatbestände nach § 639 BGB a. F., nämlich die Prüfung des Vorhandenseins eines Mangels durch den Werkunternehmer, weil durch diese einvernehmliche Prüfung regelmäßig eine Abrede über einen Nachbesserungsversuch getroffen wird (BGH NJW 2007, 587; BGH NJW 2008, 576, 577).Die Verjährungshemmung durch die Untersuchung der Schadensursache bezieht sich dann auf sämtliche Ursachen des Mangelsymptoms (BGH NJW 2007, 587).
- OLG Celle, 26.05.2011 - 5 U 87/10
Schadensersatz für Planungsfehler und Aufsichtsfehler aufgrund eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
Auch eine konkludente Teilabnahme der Leistungen bis Leistungsphase 8 ist in der Zahlung nicht zu sehen, weil eine Teilabnahme vereinbart gewesen sein müsste, was hier nicht ersichtlich ist, und zudem der Bauherr das Bewusstsein haben muss, trotz ausstehender Leistungen die bisherigen Leistungen mit der Folge des Verjährungsbeginns anzuerkennen (vgl. BGH, NZBau 2006, 122, 123; OLG Celle, Urteil vom 26.05.2011, 5 U 87/10), was hier ebenfalls nicht anzunehmen ist.Haben Bauherr und Architekt die Objektbetreuung nach Leistungsphase 9 vereinbart, so kommen in diesem Sinne keine weiteren Leistungen des Architekten mehr in Betracht, wenn die Gewährleistungsfristen der beteiligten Handwerker abgelaufen sind, weil dann etwa die Objektbegehung, die Feststellung von Mängeln und deren Anzeige an die Handwerker sinnlos geworden sind (OLG Celle, Urteil vom 26. Mai 2011, 5 U 87/10, Rn. 23 bei juris; OLG Brandenburg…, Urteil vom 10. Januar 2012, 11 U 50/10, Rn. 22 bei juris; OLG München…, Urteil vom 17. Juli 2012, 13 U 4106/11 Bau, Rn. 27 f. bei juris).
- BGH, 11.03.2015 - VII ZR 270/14
Werkvertraglicher Schadensersatzanspruch: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer
Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
Ein Interesse an der Klärung von Rechtsfragen, die auslaufendes Recht betreffen, besteht nicht (BGH, Beschluss vom 11.03.2015, VII ZR 270/14, juris).
- BGH, 20.10.2005 - VII ZR 155/04
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten
Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
Auch eine konkludente Teilabnahme der Leistungen bis Leistungsphase 8 ist in der Zahlung nicht zu sehen, weil eine Teilabnahme vereinbart gewesen sein müsste, was hier nicht ersichtlich ist, und zudem der Bauherr das Bewusstsein haben muss, trotz ausstehender Leistungen die bisherigen Leistungen mit der Folge des Verjährungsbeginns anzuerkennen (vgl. BGH, NZBau 2006, 122, 123; OLG Celle, Urteil vom 26.05.2011, 5 U 87/10), was hier ebenfalls nicht anzunehmen ist. - OLG Oldenburg, 23.08.2006 - 5 U 31/06
Verhandlungen eines geschädigten Patienten mit einem Krankenhausträger als …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
Er muss dabei zum Ausdruck bringen, dass es keine weiteren Verhandlungen geben und er den Anspruch nicht erfüllen wird (OLG Oldenburg MDR 2008, 311 f.). - BGH, 30.10.2007 - X ZR 101/06
Anforderungen an die Substantiierung der Mängelrüge beim Werkmangel; …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
Dazu gehören auch die Tatbestände nach § 639 BGB a. F., nämlich die Prüfung des Vorhandenseins eines Mangels durch den Werkunternehmer, weil durch diese einvernehmliche Prüfung regelmäßig eine Abrede über einen Nachbesserungsversuch getroffen wird (BGH NJW 2007, 587; BGH NJW 2008, 576, 577). - BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07
Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
Das kann der Fall sein, wenn der Bauherr im Zuge der Ersatzvornahme einen angeblichen Werkmangel beseitigt, ohne dem Unternehmer Gelegenheit zur Besichtigung zu geben und ohne den Vorgang zu dokumentieren (BGH NJW 2009, 360, 362). - OLG Nürnberg, 13.11.2009 - 2 U 1566/06
Architektenhaftung: Vereinbarung der kurzen Gewährleistungsfrist nach VOB/B im …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
Ein Architekt verletzt seine Beratungspflicht im Rahmen der Mitwirkung bei der Auftragsvergabe, wenn er nicht darauf hinwirkt, dass eine fünfjährige Gewährleistungsfrist vereinbart wird (OLG Nürnberg Urteil vom 13. November 2009, 2 U 1566/06, Rn. 18 f. bei juris;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15 Aufl., Rn. 1995). - BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08
Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
a) Der bereits vor Abnahme bestehende Schadensersatzanspruch aus § 635 a. F. BGB unterliegt, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, der fünfjährigen Verjährungsfrist nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. Die Verjährung beginnt, wenn keine weitere Vertragserfüllung durch den Architekten mehr in Betracht kommt, etwa weil der Bauherr die Abnahme endgültig verweigert, er keine Erfüllung mehr verlangt oder aus anderen Gründen ein Abrechnungsverhältnis zwischen den Parteien entstanden ist (BGH NZBau 2010, 768, 770; BGH NZBau 2011, 310 f.). - BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10
Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13
a) Der bereits vor Abnahme bestehende Schadensersatzanspruch aus § 635 a. F. BGB unterliegt, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, der fünfjährigen Verjährungsfrist nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. Die Verjährung beginnt, wenn keine weitere Vertragserfüllung durch den Architekten mehr in Betracht kommt, etwa weil der Bauherr die Abnahme endgültig verweigert, er keine Erfüllung mehr verlangt oder aus anderen Gründen ein Abrechnungsverhältnis zwischen den Parteien entstanden ist (BGH NZBau 2010, 768, 770; BGH NZBau 2011, 310 f.). - OLG Brandenburg, 10.01.2012 - 11 U 50/10
Fälligkeit der Vergütung des Architekten
- OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11
Architektenvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Übergangsfall; …
- BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12
Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und …
- OLG Schleswig, 27.03.2015 - 1 U 87/10
Bauen im Bestand: Kann der Auftraggeber Neubaustandard erwarten?
- OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 188/13
Darf es auch mal etwas teurer werden?