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   OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02   

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https://dejure.org/2003,6263
OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02 (https://dejure.org/2003,6263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.09.2003 - 1 U 167/02 (https://dejure.org/2003,6263)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. September 2003 - 1 U 167/02 (https://dejure.org/2003,6263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Teilleistungen; Person des Leistungsempfängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit der Insolvenzanfechtung wegen Versäumung der Anfechtungsfrist; Berechnung der Anfechtungsfrist nach dem Zeitpunkt der letzten Teilleistung ; Bestimmung der Anfechtungsfrist für jede Teilleistung gesondert ; Unentgeltlichkeit einer Verfügung, wenn dem ...

  • Judicialis

    KO § 32 Nr. 1; ; InsO § 134 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 32 Nr. 1; InsO § 134 Abs. 1
    Insolvenzanfechtung - Anfechtungsfrist bei Teilleistungen des Insolvenzschuldners - zur Unentgeltlichkeit einer Zuwendung i. S. von § 134 Abs. 1 InsO - Leistungsempfänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 31
  • NZI 2006, 608 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02
    So reicht es für die Anfechtbarkeit einer Schenkung aus, wenn deren Vollzug innerhalb der Anfechtungsfrist erfolgt ist, auch wenn das schuldrechtliche Grundgeschäft schon vorher abgeschlossen wurde (BGHZ 141, 96, 103).

    So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise die Zahlung an eine Bausparkasse zur Ablösung von Verbindlichkeiten anfechtungsrechtlich als Leistung an die durch die Tilgung frei gewordenen Mitschuldner angesehen (BGHZ 141, 96, 100).

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02
    Erst wenn feststeht, dass der Empfänger eine Gegenleistung erbracht hat, ist zu prüfen, ob die Beteiligten diese als Entgelt angesehen haben oder ob gleichwohl der Hauptzweck des Geschäfts die Freigebigkeit gewesen ist (BGH NJW-RR 1993, 1379, 1381).
  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79

    Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02
    Sein Amt als Vorstand hätte er aber jederzeit wirksam niederlegen können (vgl. BGHZ 78, 82, 85 ff.).
  • BGH, 02.12.1987 - IVa ZR 149/86

    Fristbeginn bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02
    Die Anfechtungsfrist darf deshalb erst dann beginnen, wenn der betroffene Vermögensgegenstand endgültig aus dem Vermögen des Insolvenzschuldners ausgeschieden ist (vgl. zur ähnlichen Problematik im Zusammenhang mit der Pflichtteilsergänzung: BGH NJW 1988, 821).
  • BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 182/80

    Begriff der Schenkung - Belohnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02
    Wer für eine noch vorzunehmende Handlung eine Vergütung zusagt, gibt kein Schenkungsversprechen ab, sondern schließt einen entgeltlichen Vertrag (BGH NJW 1982, 436).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 118/87

    Anfechtbarkeit einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 U 167/02
    Nur in der Zusammenschau der beiden Geschäfte lässt sich beurteilen, ob eine unentgeltliche Verfügung im Sinne des § 32 KO vorliegt (BGH NJW-RR 1988, 841).
  • BGH, 13.02.2014 - IX ZR 133/13

    Nachlassinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Ablösung einer bei unentgeltlicher

    Wird ein schuldrechtliches Grundgeschäft durch mehrere Teilleistungen erfüllt, ist die Anfechtungsfrist für jede Teilleistung gesondert zu bestimmen (OLG Karlsruhe, NZI 2004, 31, 32; Jaeger/Henckel,InsO, § 134 Rn. 64; Gehrlein in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 2. Aufl., § 134 Rn. 21).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11

    Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung

    In einer wirtschaftlichen Krisensituation kann es von entscheidender Bedeutung für die Fortentwicklung eines Unternehmens sein, wenn Führungskräfte oder sonstige Leistungsträger im Unternehmen bleiben (vgl. OLG Karlsruhe 17. September 2003 - 1 U 167/02 -) .

    Die Klägerin sagte damit eine der Halteprämie angemessene Gegenleistung zu (vgl. BGH 20. Oktober 1971 - VIII ZR 212/69 - zu IV 4 der Gründe, BGHZ 57, 123; OLG Karlsruhe 17. September 2003 - 1 U 167/02 -) .

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