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   OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - I-1 U 168/14   

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OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - I-1 U 168/14 (https://dejure.org/2015,59249)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.2015 - I-1 U 168/14 (https://dejure.org/2015,59249)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 2015 - I-1 U 168/14 (https://dejure.org/2015,59249)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision auf der Kreuzung - Darf ein wartepflichtiger Autofahrer auf den Blinker des Vorfahrtsberechtigten vertrauen?

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 1 U 128/05

    Ermittlung des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall nach den Grundsätzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14
    Auch der Senat hat in der Vergangenheit stets geurteilt, dass ein Geschädigter, der sein Fahrzeug zu dem von dem Gutachter ermittelten Restwert veräußert, ohne abzuwarten, ob der Haftpflichtversicherer ihm ein höheres Kaufangebot übermittelt, in der Regel nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt (Urteil vom 04.05.2010 - I-1 U 180/09 unter Bezugnahme auf die ausführliche Auseinandersetzung in dem Urteil vom 19.12.2005 - I-1 U 128/05 = VersR 2006, 1657).

    Es ist nicht zu erkennen, dass der Bundesgerichthof von dieser Entscheidung in den späteren Jahren irgendwann Abstand genommen hätte (vgl. auch Urteil des Senats vom 19.12.2005 - I-1 U 128/05, juris Rdn. 30 f.).

    Es ist deshalb seine Sache zu entscheiden, wie er mit seinem beschädigten Fahrzeug verfährt (Senat, Urteil vom 19.12.2005 - I-1 U 128/05 = VersR 2006, 1657).

    Ob das wirklich im Interesse des Schädigers liegt, muss bezweifelt werden; denn die Wartefrist hätte u.U auch zur Folge, dass die für ein Mietfahrzeug oder den Nutzungsausfall zu erstattenden Kosten ansteigen würden (in diesem Sinne bereits Senat, Urteil vom 19.12.2005 - I-1 U 128/05 = VersR 2006, 1657).

    Mit den weiteren Gegenargumenten hat der Senat sich bereits in seiner Entscheidung vom 19.12.2005 (I-1 U 128/05 = VersR 2006, 1657) auseinander gesetzt.

  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09 Juris Rdn. 7; Urteil vom 06.07.2007 - VI ZR 120/06 juris Rdn. 7 jeweils m.w.Nw.) und des erkennenden Senats (Urteil vom 15.07.2007 - I-1 U 267/06), dass der Geschädigte grundsätzlich nicht verpflichtet ist, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen.

    Immerhin hat der BGH die Obliegenheit des Geschädigten anerkannt, ein ihm von dem Schädiger offeriertes Restwertangebot anzunehmen, wenn dieses günstiger als die Schätzung des Sachverständigen ist und ihm seine Annahme zumutbar ist (BGH, Urteil vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09, juris Rdn. 9).

    Welchen Sinn etwa sollte die Forderung des BGH an den Sachverständigen noch haben, einen Preis auf dem dem Geschädigten regional zugänglichen Markt zu ermitteln und Restwertbörsen außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09, juris Rdn. 7; Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 120/06, juris Rdn. 7 jeweils m.w.Nw.), wenn die Schätzung dann doch nicht der weiteren Schadensabrechnung zugrunde gelegt werden darf, sondern abgewartet werden muss, ob die Ermittlung des Restwertes nach diesen Maßstäben auch den Ergebnissen einer Recherche in den überregional verorteten Restwertbörsen standhalten? Denn auf nichts anderem beruhen in der Regel die den Anforderungen des § 254 Abs. 2 BGB genügenden "Silbertablettangebote" der Versicherungen.

  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof hat der Sachverständige in der Regel - der Empfehlung des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstags folgend - 3 Angebote vom regionalen Markt einzuholen und diese konkret zu benennen (BGH, Urteil vom 13.10.2009 - VI ZR 318/08 = NZV 2010, 193).

    Von den sehr formelhaften Formulierungen, wie sie in dem zitierten Fall des BGH vorlagen, ist das Gutachten damit weit entfernt (dort: "Restwert: Angebot liegt vor 1.000 EUR" oder "Der ausgewiesene Restwert basiert auf Angeboten von Interessenten", BGH, NZV 2010, 193, Rn. 11).

    Tut er das nicht oder veräußert er den beschädigten Wagen vor Eingang der sachverständigen Schätzung, läuft er Gefahr, an dieser Schätzung festgehalten zu werden (BGH Urteil vom 13.10.2009 - VI ZR 318/08, juris Rdn. 9).

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05

    Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14
    Grundsätzlich ist bei der fiktiven Abrechnung auf Totalschadenbasis der Wiederbeschaffungswert netto anzusetzen (§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB; BGH NJW 2006, 2181).

    Erwirbt der Geschädigte aber tatsächlich ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen Brutto-Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges - unter Abzug des Restwertes - ersetzt verlangen (BGH NJW 2006, 2181; juris Rn. 9; Senat, Urteil vom 05.06.2012 - I-1 U 121/11).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09 Juris Rdn. 7; Urteil vom 06.07.2007 - VI ZR 120/06 juris Rdn. 7 jeweils m.w.Nw.) und des erkennenden Senats (Urteil vom 15.07.2007 - I-1 U 267/06), dass der Geschädigte grundsätzlich nicht verpflichtet ist, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen.

    Welchen Sinn etwa sollte die Forderung des BGH an den Sachverständigen noch haben, einen Preis auf dem dem Geschädigten regional zugänglichen Markt zu ermitteln und Restwertbörsen außer Betracht zu lassen (BGH, Urteil vom 01.06.2010 - VI ZR 316/09, juris Rdn. 7; Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 120/06, juris Rdn. 7 jeweils m.w.Nw.), wenn die Schätzung dann doch nicht der weiteren Schadensabrechnung zugrunde gelegt werden darf, sondern abgewartet werden muss, ob die Ermittlung des Restwertes nach diesen Maßstäben auch den Ergebnissen einer Recherche in den überregional verorteten Restwertbörsen standhalten? Denn auf nichts anderem beruhen in der Regel die den Anforderungen des § 254 Abs. 2 BGB genügenden "Silbertablettangebote" der Versicherungen.

  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14
    Der überwiegende Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung folgt hingegen der Auffassung, dass der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus zusätzliche Umstände vorliegen, die eine tatsächliche Vertrauensgrundlage schaffen, z.B. eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder ein zweifelsfreier Beginn des Abbiegemanövers (OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13; OLG Dresden, Urteil vom 20.08.2014 - 7 U 1876/13 = NJW-RR 2015, 409; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.03.2008 - 4 U 228/07 = NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2003 - 9 U 169/02 = NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urteil vom 22.02.1996 - 5 U 71/95; KG Berlin, Urteil vom 13.01.1992 - 12 U 5054/90; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5.20.05.1992 - Ss 130/92 = NJW 1993, 149; OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.1991 - Ss OWi 230/91; KG Berlin, Urteil vom 29.09.1989 - 12 U 4646/88).

    Das Einfahren in die Vorfahrtstraße bei mangelnder Vergewisserung, ob der Vorfahrtsberechtigte tatsächlich rechts einbiegen würde, ist daher schwerer zu gewichten (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13, juris Rn. 15; OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2003 - 9 U 169/02 = NJW-RR 2003, 975).

  • OLG Dresden, 20.08.2014 - 7 U 1876/13

    Vorfahrtverstoß; Blinklicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14
    Der überwiegende Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung folgt hingegen der Auffassung, dass der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus zusätzliche Umstände vorliegen, die eine tatsächliche Vertrauensgrundlage schaffen, z.B. eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder ein zweifelsfreier Beginn des Abbiegemanövers (OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13; OLG Dresden, Urteil vom 20.08.2014 - 7 U 1876/13 = NJW-RR 2015, 409; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.03.2008 - 4 U 228/07 = NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2003 - 9 U 169/02 = NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urteil vom 22.02.1996 - 5 U 71/95; KG Berlin, Urteil vom 13.01.1992 - 12 U 5054/90; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5.20.05.1992 - Ss 130/92 = NJW 1993, 149; OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.1991 - Ss OWi 230/91; KG Berlin, Urteil vom 29.09.1989 - 12 U 4646/88).

    Diese irreführende Fahrweise des Klägers stellt einen Verstoß gegen das Vorsichts- und Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO dar (vgl. Senat, Urteil vom 18.03.2014 - I-1 U 47/13; OLG Dresden, Urteil vom 20.08.2014 - 7 U 1876/13 = NJW-RR 2015, 409).

  • OLG Dresden, 24.04.2014 - 7 U 1501/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Vorfahrtstraße fahrenden und nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14
    Der überwiegende Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung folgt hingegen der Auffassung, dass der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus zusätzliche Umstände vorliegen, die eine tatsächliche Vertrauensgrundlage schaffen, z.B. eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder ein zweifelsfreier Beginn des Abbiegemanövers (OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13; OLG Dresden, Urteil vom 20.08.2014 - 7 U 1876/13 = NJW-RR 2015, 409; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.03.2008 - 4 U 228/07 = NJW-RR 2008, 1611; OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2003 - 9 U 169/02 = NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urteil vom 22.02.1996 - 5 U 71/95; KG Berlin, Urteil vom 13.01.1992 - 12 U 5054/90; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5.20.05.1992 - Ss 130/92 = NJW 1993, 149; OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.1991 - Ss OWi 230/91; KG Berlin, Urteil vom 29.09.1989 - 12 U 4646/88).

    Das Einfahren in die Vorfahrtstraße bei mangelnder Vergewisserung, ob der Vorfahrtsberechtigte tatsächlich rechts einbiegen würde, ist daher schwerer zu gewichten (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13, juris Rn. 15; OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2003 - 9 U 169/02 = NJW-RR 2003, 975).

  • LG Hannover, 20.12.2012 - 4 O 206/11

    Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden - Restwertangebots Haftpflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14
    Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls sei nicht verpflichtet, vor Veräußerung seines total beschädigten Fahrzeugs ein mögliches Restwertangebot der einstandspflichtigen Haftpflichtversicherung abzuwarten (LG Hannover, Urteil vom 20.12.2012 - 4 O 206/11 = DAR 2013, 654; LG Koblenz, Urteil vom 17.06.2005 - 61 S 2/05; OLG München Urteil vom 23.04.1999 - 10 U 4116/98 = DAR 1999, 407).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.09.2015 - 1 U 168/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Geschädigte Herr des Restitutionsverfahrens (BGH, Urteil vom 30.11.1999 = NJW 2000, 800).
  • OLG Köln, 14.02.2005 - 15 U 191/04

    Unfallschadensregulierung - Versicherung hat Anspruch auf Übermittlung des

  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

  • LG Konstanz, 17.06.2005 - 61 S 2/05

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall mit Totalschaden: Verneinung einer Pflicht des

  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

  • OLG München, 23.04.1999 - 10 U 4116/98

    Verkauf eines Unfallautos ohne Einschätzung der Versicherung

  • OLG Köln, 16.07.2012 - 13 U 80/12

    Zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Veräußerung des

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 267/06

    Wirtschaftlicher Totalschaden: Keine generelle Unbeachtlichkeit von

  • OLG Frankfurt, 27.04.1990 - 2 U 217/89

    Der Wartepflichtige muß sich darauf einstellen, daß Bevorrechtigte beim Abbiegen

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

  • KG, 25.09.1989 - 12 U 4646/88

    Haftungsverteilung bei unrichtig angezeigter Abbiegeabsicht des

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 37/74

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden

  • OLG Düsseldorf, 23.03.1992 - 1 U 99/91
  • BGH, 26.09.1995 - VI ZR 151/94

    Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers beim Überholen; Zulässigkeit des

  • OLG Celle, 22.02.1996 - 5 U 71/95
  • OLG Oldenburg, 25.05.1992 - Ss 130/92

    Wartepflichtiger; Vertrauensschutz; Abbiegevorgang des Bevorrechtigten;

  • KG, 13.01.1992 - 12 U 5054/90

    Haftungsverteilung bei angezeigter Abbiegeabsicht des vorfahrtberechtigten

  • OLG Dresden, 10.02.2020 - 4 U 1354/19

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 1354/19 v. 30.09.2019

    bb) Zudem kommt es im Rahmen der Kausalitätsprüfung auch entscheidend darauf an, ob die Klägerin, die als Wartepflichtige verpflichtet war, den vorfahrtsberechtigten Verkehr fortwährend zu beobachten, zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung, noch vor dem Fahrzeug des Beklagten zu 1 nach links abzubiegen, aufgrund des von ihr tatsächlich wahrgenommenen gesamten Fahrverhaltens davon ausgehen durfte, der Beklagte zu 1 werde rechts einbiegen (vgl. OLG München, Urteil vom. 15.09.2017, 10 U 4380/16, Rn. 7, - juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2015, 1 U 168/14, Rn 21, - juris).
  • LG Bonn, 25.01.2019 - 1 O 205/18

    Vorfahrtsrecht, Blinker, Vertrauensgrundsatz

    Denn der streitgegenständliche Verkehrsunfall ist ausweislich des wechselseitigen substantiierten und in den rechtserheblichen Einzelheiten unstreitigen Parteivorbringens überwiegend durch ein Verschulden des Beklagten zu 1. in Form eines Verstoßes gegen die in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 StVO niedergelegten Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr sowie den sich aus diesen Grundregeln zugunsten der Klägerin ergebenden Vertrauensgrundsatz (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2015 - 1 U 168/14 = DAR 2016, 648 = BeckRS 2016, 13739 Rd.16 und Rd.37f.; OLG Dresden VersR 1995, 234f.: "Vertrauensschutz"; insgesamt zum Vertrauensgrundsatz: Freymann/Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27.Aufl. 2015, 27.Kapitel, Rd.12ff.) verursacht worden.

    aa) Ganz erheblich zu Lasten des Beklagten zu 1. wirkt sich im Rahmen dieser Abwägung aus, dass der Beklagte zu 1. mit seinem unter 1.a) beschriebenen Fahrmanöver entgegen § 1 Abs. 1 und Abs. 2 StVO eine besondere Gefahrenlage geschaffen hat, die sich dadurch auszeichnet, dass die Klägerin davon ausgegangen ist und - entsprechend dem Vertrauensgrundsatz - davon ausgehen durfte, dass der Beklagte zu 1. den Abbiegevorgang in die N-Straße hinein fortsetzen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2015 - 1 U 168/14, aaO., Rd.37f.; OLG Dresden, aaO.; Geigel/Freymannm, aaO., Rd.12 und Rd.14 jeweils m.w.N.).

    Dabei formuliert § 8 Abs. 2 Satz 2 StVO nicht nur gesteigerte Sorgfaltspflichten, vielmehr muss der Wartpflichtige im Grundsatz auch mit einem Fehlverhalten des vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmers rechnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2015 - 1 U 168/14, aaO., Rd.38).

  • LG Bayreuth, 21.09.2016 - 13 S 39/16

    Ersatzfähige vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall

    Der Restwert ist daher bei der Bemessung des Gegenstandswerts abzuziehen (so auch OLG Düsseldorf 1 U 168/14).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2017 - 1 U 149/16

    Berücksichtigung des Restwerts bei der Ermittlung des

    Die Entscheidung entspricht der Rechtsprechung des Senats, der bereits mit Urteil vom 15. September 2015 (Az.: I-1 U 168/14, DAR 2016, 648) ausgeführt hat, dass eine Verpflichtung des Geschädigten, von einem Verkauf abzusehen, bis der Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung Gelegenheit hatte, das Schadensgutachten zu überprüfen und ein Alternativangebot zu unterbreiten, nicht nur seine Dispositionsbefugnis unzulässig einschränken, sondern auch den Stellenwert des Schadensgutachtens konterkarieren würde.
  • LG Düsseldorf, 04.03.2021 - 19 S 110/20
    Es ist also Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung; vgl. BGH Urt. v. 28.02.2017, VI ZR 76/16, Rn. 12; BGH NJW 2009, 1265 m.w.N.; BGH NJW 1975, 160; OLG Düsseldorf Urt. v. 15.09.2015, 1 U 168/14 = BeckRS 2016, 13739 m.w.N.; OLG Hamm NZV 1995, 442).
  • LG Hamburg, 11.01.2017 - 302 S 63/16

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall mit Totalschaden: Pflicht des Geschädigten zum

    Der Kläger hat durch dieses Vorgehen nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, denn er war nicht verpflichtet, den Verkauf des Fahrzeugs zurückzustellen und abzuwarten, ob ihm die Beklagte ein höheres Kaufangebot übermittelt (vgl. OLG München Urteil vom 23.04.1999 - 10 U 4116/98, OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2015 - I-1 U 168/14 -, jeweils nach juris).
  • AG Kiel, 13.08.2019 - 113 C 147/19
    (vgl. OLG Düsseldorf, Urt.v.15.09.2005, | - 1 U 168/14).
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