Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 21.06.2007

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.02.2007 - 1 U 169/06   

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https://dejure.org/2007,8717
OLG Karlsruhe, 21.02.2007 - 1 U 169/06 (https://dejure.org/2007,8717)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.02.2007 - 1 U 169/06 (https://dejure.org/2007,8717)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 1 U 169/06 (https://dejure.org/2007,8717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erhebung der Vollstreckungsgegenklage als Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage auf Herausgabe des Vollstreckungstitels bei streitiger Erfüllung der titulierten Forderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Prozesspartei auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines zwischen den Parteien geschlossenen Prozessvergleichs; Freiwerden einer Partei durch die Einzahlung eines Geldbetrages auf das Konto der anderen Partei; Notwendigkeit der Erhebung einer ...

  • Judicialis

    BGB § 371; ; ZPO § 767

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 371; ZPO § 767
    Klage auf Herausgabe des Vollstreckungstitels - Gleichzeitige Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage als Erfordernis für die Zulässigkeit der Herausgabeklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2007 - 1 U 169/06
    Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels ist in analoger Anwendung von § 371 BGB zulässig (BGHZ 127, 146-156; BGH MDR 1994, 479-480 m.w.N.; vgl. auch BGH MDR 2004, 1253-1254).

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage ausdrücklich offen gelassen (BGHZ 127, 146-156).

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2007 - 1 U 169/06
    Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels ist in analoger Anwendung von § 371 BGB zulässig (BGHZ 127, 146-156; BGH MDR 1994, 479-480 m.w.N.; vgl. auch BGH MDR 2004, 1253-1254).
  • BGH, 09.06.2004 - VIII ZB 124/03

    Streitwert für Klage auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2007 - 1 U 169/06
    Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels ist in analoger Anwendung von § 371 BGB zulässig (BGHZ 127, 146-156; BGH MDR 1994, 479-480 m.w.N.; vgl. auch BGH MDR 2004, 1253-1254).
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 32/13

    Titelherausgabe- und Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus

    Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels kann gemäß § 260 ZPO gleichzeitig mit der Vollstreckungsabwehrklage erhoben werden (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 412, 413; OLG Hamm, OLGR 2009, 61, 62).
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 10 WF 79/08

    Klage auf Herausgabe eines unter § 794 ZPO fallenden Titels

    Denn die Anwendung des § 371 BGB geht über die Wirkung des § 767 ZPO hinaus, weil sie dem Gläubiger jede Möglichkeit nimmt, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, während das der Vollstreckungsgegenklage stattgebende Urteil nur zur Einstellung der Zwangsvollstreckung führt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. vom 21.02.2007, 1 U 169/06 bei juris).
  • LAG Köln, 15.03.2011 - 12 TaBV 74/10

    Vollstreckungsabwehrantrag der Arbeitgeberin gegen Zwangsvollstreckung des

    Denn die Anwendung des § 371 BGB geht über die Wirkung des § 767 ZPO hinaus, weil sie dem Gläubiger jede Möglichkeit nimmt, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, während das der Vollstreckungsgegenklage stattgebende Urteil nur zur Einstellung der Zwangsvollstreckung führt (§ 775 Abs. 1 ZPO) (OLG Karlsruhe v. 21.02.2007- 1 U 169/06- Rn. 18 nach Juris).
  • AG Göppingen, 16.03.2018 - 6 F 335/17

    Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss aus dem Jahre 1996

    Es ist dabei ausreichend, dass der Vollstreckungsabwehrantrag gleichzeitig mit der Klage auf Titelherausgabe anhängig gemacht wird (OLG Hamm, FamRZ 2008, 2225 ; OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.02.2007 - 1 U 169/06 -, juris).
  • LG Frankfurt/Oder, 30.11.2018 - 13 O 244/17

    Anspruch eines Titelschuldners auf Herausgabe eines noch nicht für in

    Es ist zwar allgemein anerkannt, dass analog § 371 Satz 1 BGB auch die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels verlangt werden kann, wenn das Erlöschen der titulierten Forderung - wie hier - unstreitig ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Februar 2007 - 1 U 169/06 -, BeckRS 2007, 3752).
  • VG München, 08.01.2018 - M 28 K 16.5704

    Erfolgreiche Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem

    Eine solche Klage ist ungeachtet weiterer Fallkonstellationen jedenfalls dann zulässig, wenn sie gleichzeitig mit der Vollstreckungsabwehrklage erhoben worden ist (BGH, U. v. 19.12.2014 - V ZR 82/13 - juris Rn. 23 a.E.; BGH U. v. 19.12.2014 - V ZR 32/13 - juris Rn. 14 m.w.N.; OLG Hamm, U. v. 14.1.2016 - I-22 U 136/11, 22 U 136/11 - juris Rn. 159 m.w.N.; OLG Hamm, B. v. 23.12.2015 - II-2 WF 198/15, 2 WF 198/15 - juris Rn. 22 m.w.N.; OLG Hamm, B. v. 13.6.2008 - 10 WF 79/08 - juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, U. v. 21.2.2007 - 1 U 169/06 - juris Leitsatz und Rn. 21 f. m.w.N).
  • OLG München, 12.11.2007 - 34 Sch 10/07

    Zuständigkeit für Vollstreckungsabwehrklagen

    Mit der Klage kann auch der Antrag auf Herausgabe des Schuldtitels verbunden werden (OLG Karlsruhe OLGReport 2007, 412/413).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06   

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https://dejure.org/2007,32745
OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06 (https://dejure.org/2007,32745)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.06.2007 - 1 U 169/06 (https://dejure.org/2007,32745)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 1 U 169/06 (https://dejure.org/2007,32745)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Geschäftsgrundlagen sind nach ständiger höchstrichterlicher - und obergerichtlicher - Rechtsprechung die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut ( BGH NJW 1981, 1551; NJW-RR 1992, 182 [BGH 27.09.1991 - V ZR 191/90]).

    Da im gegenständlichen Verfahren auch ein pflichtwidriges Verhalten des Klägers (z.B. unzureichende Hege, erhöhte Abschussquote o.ä.), welches ursächlich für den seit 01.04.2004 eingetretenen Wegfall der Eigenschaft als "Hochwildrevier" hätte sein können, nicht behauptet wird, hatte der Senat zudem darüber zu befinden, ob die Auswirkungen eines von keiner Partei zu vertretenden Wegfalls der vereinbarten Beschaffenheit wegen des grundsätzlich den Kläger treffenden Risikos auch von ihm allein zu tragen sind oder ob jedenfalls in diesen Fällen eine Risikoverteilung vorzunehmen ist (vgl. auch BGH NJW-RR 1992, 182 [BGH 27.09.1991 - V ZR 191/90]).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 103/06

    Gegenstand eines Jagdpachtvertrages - Anspruch auf Zahlung rückständiger Pacht;

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Zudem kommt in der Bezeichnung "Hochwildrevier" keinesfalls eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung der Beklagten zum Ausdruck, für den Bestand dieser Eigenschaft mit allen Folgen ihres Fehlens einstehen zu wollen (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2007, 257; Palandt, BGB, 66. Auflage, § 536 Rdnr. 25).

    Aber auch dieses Recht besteht nicht derart umfassend, dass sich hieraus ein Anspruch des Jagdausübungsberechtigten auf einen bestimmten Wildbestand ableiten würde (vgl. BGH NJW-RR 2004, 100 [BGH 30.10.2003 - III ZR 380/02]; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2007, 257).

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Diese Abweichung muss die Tauglichkeit zu dem von den Parteien konkret vorausgesetzten vertragsgemäßem Gebrauch ganz aufheben oder erheblich mindern ( BGH NJW 2000, 1714 [BGH 16.02.2000 - XII ZR 279/97]; NJW 2006, 899 [BGH 21.09.2005 - XII ZR 66/03]).

    Diese hatte unter besonderer Berücksichtigung der einen Vermieter/Verpächter treffenden Verpflichtungen zu erfolgen, die darin bestehen, dem Mieter/Pächter die Miet-/Pachtsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten ( BGH NJW 2006, 899 [BGH 21.09.2005 - XII ZR 66/03]).

  • OLG Köln, 10.01.1990 - 13 U 210/89

    Wildaufkommen als Eigenschaft des gepachteten Hochwildreviers

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 08.08.2002 (a.a.O.) allein auf den Fehlerbegriff abgestellt und den geltend gemachten Minderungsanspruch mit dem für einen Jagdpächter entscheidenden und auch dem Verpächter bekannten Aspekt der Möglichkeit einer Erlegung von Hochwild begründet hat (so auch OLG Köln in VersR 1992, 193 [OLG Köln 10.01.1990 - 13 U 210/89]; LG Amberg, Jagdrechtliche Entscheidungen III Nr. 116; AG Frankenberg - Eder, Jagdrechtliche Entscheidungen III Nr. 170; AG Lauterbach, Jagdrechtliche Entscheidungen III Nr. 132), kann an dieser Rechtsprechung aus den dargelegten Gründen nicht festgehalten werden.
  • BGH, 28.11.1979 - VIII ZR 302/78

    Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Sachmangel - Anforderung an die

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Hierunter ist nämlich eine vertraglich bindende Erklärung zu verstehen, die über die bloße Angabe des Verwendungszwecks, wie sie der gegenständliche Vertrag beinhaltet, hinausgeht (vgl. BGH NJW 1980, 777 [BGH 28.11.1979 - VIII ZR 302/78]).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Aber auch dieses Recht besteht nicht derart umfassend, dass sich hieraus ein Anspruch des Jagdausübungsberechtigten auf einen bestimmten Wildbestand ableiten würde (vgl. BGH NJW-RR 2004, 100 [BGH 30.10.2003 - III ZR 380/02]; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2007, 257).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Diese Abweichung muss die Tauglichkeit zu dem von den Parteien konkret vorausgesetzten vertragsgemäßem Gebrauch ganz aufheben oder erheblich mindern ( BGH NJW 2000, 1714 [BGH 16.02.2000 - XII ZR 279/97]; NJW 2006, 899 [BGH 21.09.2005 - XII ZR 66/03]).
  • OLG München, 15.01.1997 - 3 U 5356/96

    Verantwortlichkeit des Vermieters bezüglich des ordnungsgemäßen Zustands eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06
    Dabei richtet sich die Art und Weise der Gebrauchsgewährung nach Inhalt und Zweck des Vertrages, der erforderlichenfalls gemäß §§ 133, 157 BGB auszulegen ist (vgl KG Berlin, Grundeigentum 2000, 1620; OLG München NJW-RR 1997, 1031 [OLG München 15.01.1997 - 3 U 5356/96]).
  • BGH, 21.02.2008 - III ZR 200/07

    Rechte des Pächters eines Hochwildreviers bei Fehlen von Rotwild als Standwild

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLG-Report Bamberg 2007, 721 veröffentlicht ist, verneint eine Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB, da die Parteien die Eigenschaft des verpachteten Reviers als "Hochwildrevier" ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht hätten.
  • VG Neustadt, 12.06.2019 - 5 K 1635/18

    Befriedung zum Ruhen der Jagd - Wiederaufgreifen des Verfahrens

    Durch Abschluss des Jagdpachtvertrages wird der Jagdpächter alleiniger Nutzungsberechtigter der Jagdausübung; er erhält ein selbstständiges, vom Eigentümer abgeleitetes Jagdausübungsrecht (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 21. Juni 2007 - 1 U 169/06 -, juris).
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