Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 17.03.2008

Rechtsprechung
   SG Detmold, 12.08.2008 - S 1 U 17/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Überfall auf Taxiunternehmer ist Arbeitsunfall

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Überfall auf Taxiunternehmer ist Arbeitsunfall

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Der Überfall auf einen Taxifahrer in dessen Wohnhaus zur Entwendung von Geschäftsgeldern ist ein Arbeitsunfall

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mietwagenkostenschätzung auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006

  • Justiz Baden-Württemberg

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mietwagenkostenschätzung auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006

  • urteile-network.de

    Haftungsbeschränkung, Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Vollkaskoversicherung

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten: Schätzung des Normaltarifs auf Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall; Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Schwacke-Mietpreisspiegel; Normaltarif; Unfallersatztarif; Haftungsbefreiung

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe, 20.06.2007 - 7 O 335/06
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2008, 2927 (Ls.)
  • NJW-RR 2008, 1113
  • NZV 2008, 456
  • VersR 2010, 408



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Wird zitiert von ... (36)  

  • AG Krefeld, 09.05.2008 - 7 C 438/07  
    Andere Obergerichte teilen diese Einschätzung (für die Anerkennung des AMP 2006 als taugliche Schätzungsgrundlage s. auch OLG Karlsruhe, Urt. vom 17.03.2008, 1 U 17/08, zit. nach juris).

    In dem bereits erwähnten Urteil vom 18.03.2008 (Az. 15 U 145/07, zit. nach juris) sieht das Oberlandesgericht Köln jedoch auch den Schwacke-Automietpreisspiegel 2006 als eine geeignete Schätzungsgrundlage zur Bestimmung des "Normaltarifs" an (für die Anerkennung des AMP 2006 als taugliche Schätzungsgrundlage auch OLG Karlsruhe, Urt. vom 17.03.2008, 1 U 17/08, zit. nach juris).

  • OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 102/08  

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Diese auch von anderen Gerichten (z.B. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 1113; OLG Köln [15. Zivilsenat]; OLGR 2008, 545) und teilweise in der Literatur (z.B. Vuia, NJW 2008, 2369 [2372]; Wenning, NZV 2007, 173) vertretenen Wertung schließt sich der Senat an.
  • AG Bruchsal, 24.03.2009 - 4 C 476/08  
    Weiterhin hat der Bundesgerichtshof in der besagten Entscheidung wie im Übrigen auch das OLG Karlsruhe in NJW 2008, 2927 ff und das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 13.2.2009 (Az.: 9 S 302/08 ) die Anwendung der sog. "Schwacke-Liste" als Schätzungsgrundlage für den Tatrichter für grundsätzlich zulässig erachtet.

    In der Vergangenheit hat das Gericht auf die Werte der Schwacke-Liste nur dann einen Zuschlag in Höhe von 20 % gemacht, wenn es die Besonderheiten des Einzelfalls geboten hat und die Besonderheiten der Unfallsituation einen höheren als den Normaltarif rechtfertigten (vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 17.3.2008, NJW-RR 2008, 1113 ff sowie auch die Entscheidung des Amtsgerichts Bruchsal vom 18.11.2008 Az. : 4 C 368/08).

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