Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 06.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.03.2003 - 1 U 171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14941
OLG Rostock, 06.03.2003 - 1 U 171/02 (https://dejure.org/2003,14941)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.03.2003 - 1 U 171/02 (https://dejure.org/2003,14941)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. März 2003 - 1 U 171/02 (https://dejure.org/2003,14941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausdrückliche Anmeldung von im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren entstandenen Anwaltskosten als Voraussetzung für deren Erstattungsfähigkeit; Nachholung einer Anmeldung von Anwaltskosten im Justizverwaltungsverfahren bzw. im nachfolgenden Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StrEG § 10 § 11 § 12 § 13
    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2009 - III ZR 298/08

    Verteidigungsauslagen für Tätigkeiten gegen die Strafverfolgungsmaßnahme und für

    Dabei wird teilweise - und zwar, insoweit in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht, ebenfalls unter Berufung auf das Senatsurteil BGHZ 68, 86 - angenommen, dass jedenfalls dann, wenn, wie hier, während des gesamten Zeitraums, in dem der Verteidiger tätig geworden ist, sowohl das Ermittlungsverfahren angedauert hat als auch die Strafverfolgungsmaßnahme aufrechterhalten worden ist, die Verteidigervergütung in vollem Umfang zu ersetzen ist (vgl. einerseits LG Karlsruhe AnwBl. 1985, 158, 159; LG Braunschweig, Urteil vom 10. Dezember 2004 - 5 O 3286/03 - [...] Rn. 31; GenStA Bamberg NStZ 1994, 39, 40 ; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 7 StrEG Rn. 5; Schätzler/Kunz, StrEG, 3. Aufl., § 7 Rn. 27 a.E.; andererseits OLG Rostock NStZ-RR 2003, 320 ; LG Rostock NStZ-RR 2002, 318, 319 ; LG Stuttgart, Urteil vom 26. Februar 2008 - 15 O 9/08 - [...] Rn. 25; LG Saarbrücken, Urteil vom 9. September 2008 - 4 O 99/08 - [...] Rn. 40 f; siehe auch LG Chemnitz, Wistra 2002, 279, 280; Meyer, StrEG, 7. Aufl., § 7 Rn. 23 ff).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2008 - 1 W 48/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Umfang der wegen einer vollzogenen

    a) Soweit die dem Verteidiger zustehenden Gebühren auch Tätigkeiten nach dem Vollzug der Strafverfolgungsmaßnahme, für welche Ersatz zu leisten ist, insbesondere solche im Ermittlungsverfahren, abdecken und nicht als zusätzliche Kosten für eine Tätigkeit gerade wegen der Strafverfolgungsmaßnahme ausscheidbar sind, stehen dem Betroffenen entgegen der vom Antragsteller geäußerten Auffassung nicht die gesamten Kosten der Verteidigung zu; der Antragsteller gibt, worauf das Landgericht bereits zutreffend hingewiesen hat, die Rechtsprechung des BGH hierzu (Urt. v. 11.11.1976 - III ZR 17/76 -, NJW 1977, 957 [juris Rn. 13 und 39 f]) verkürzt wieder; vielmehr steht ihm nur eine Entschädigung zu, die dem Anteil der Verteidigung gegen die vollzogene Strafverfolgungsmaßnahme an der gesamten Verteidigung entspricht, was nach § 287 ZPO zu schätzen ist (BGH, a.a.O.; OLG Rostock, Urt. v. 06.03.2003 - 1 U 171/02 -, OLGR 2004, 153, 153 f; Meyer, StrEG, 6. Aufl. 2006, § 7 Rn. 16 "Anwaltskosten - Grundverfahren" [S. 229 f]).
  • OLG Hamm, 29.01.2021 - 11 U 41/20

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage unabhängig von Anspruchsgrundlagen

    Bei nachgewiesenem Feststellungsinteresse ist vielmehr auch im Justizverwaltungsverfahren die Stellung eines bloßen Feststellungsantrag zulässig (Cornelius in: BeckOK StPO, § 10 StrEG Rn. 5; OLG Rostock, Urteil vom 06.03.2003, 1 U 171/02 - Rz. 10 juris; Meyer, a.a.O. § 10 Rn. 16; Kunz in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2018, StrEG § 10 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.10.2004 - 1 U 171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7558
OLG Zweibrücken, 06.10.2004 - 1 U 171/02 (https://dejure.org/2004,7558)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.10.2004 - 1 U 171/02 (https://dejure.org/2004,7558)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 1 U 171/02 (https://dejure.org/2004,7558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Missbrauchs der verfassungsrechtlich geschützten Privatautonomie bei Unterschreitung der Wuchergrenze von 100 Prozent; Haftung wegen Verletzung einer besonderen vertraglichen Verletzung im Rahmen von Verhandlungen über den Kauf einer Eigentumswohnung; ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 263; ; ZPO § 32

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2; BGB § 826
    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages einer Eigentumswohnung bei Übersteigung des Verkehrswertes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2004 - 1 U 171/02
    Bis zu dieser "Wuchergrenze" (vgl. § 138 Abs. 2 BGB - z. B. Palandt/Heinrichs BGB § 138 Rdnr. 65 f) liegt ein Missbrauch der verfassungsrechtlich geschützten Privatautonomie (Art. 2 Abs. 1 GG - vgl. z. B. BVerfGE 89, 214; BGHZ 151, 316) grundsätzlich nicht vor (vgl. auch BGH NJW 2003, 1811).

    Schon aus Gründen der Rechtssicherheit darf ein Vertrag nicht bei jeder Störung des Interessenausgleichs nachträglich in Frage gestellt oder korrigiert werden (BVerfGE 89, 214/232).

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2004 - 1 U 171/02
    Bis zu dieser "Wuchergrenze" (vgl. § 138 Abs. 2 BGB - z. B. Palandt/Heinrichs BGB § 138 Rdnr. 65 f) liegt ein Missbrauch der verfassungsrechtlich geschützten Privatautonomie (Art. 2 Abs. 1 GG - vgl. z. B. BVerfGE 89, 214; BGHZ 151, 316) grundsätzlich nicht vor (vgl. auch BGH NJW 2003, 1811).

    Für den Verkäufer besteht grundsätzlich selbst dann keine Pflicht zur Offenlegung eines ihm bekannten Verkehrswerts des Kaufobjekts, wenn dieser erheblich unter dem geforderten Preis liegt (vgl. BGH NJW 2003, 1811).

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2004 - 1 U 171/02
    Der Umstand, dass es nach der Verweisung des Rechtsstreits durch das Landgericht Kaiserslautern als Gericht im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO tätig war, hätte es davon nicht abhalten dürfen (vgl. BGH NJW 2003, 828).
  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2004 - 1 U 171/02
    Die Haftung des Beklagten zu 2) wegen Verletzung einer besonderen vertraglichen Beratungspflicht im Rahmen von Verhandlungen über den Kauf der Eigentumswohnung wäre in Betracht gekommen, wenn er dem Kläger als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorgelegt hätte, das zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen sollte (vgl. BGH ZIP 1991, 847; NJW 1999, 638; ZIP 2001, 1152; ZIP 2003, 2367).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2004 - 1 U 171/02
    Im Hinblick darauf konnte der durch das Teilurteil hervorgerufenen Gefahr sich widersprechender Entscheidungen zu einem Teil des einheitlichen Lebenssachverhalts, aus dem der Kläger seine Ansprüche gegen alle drei Beklagte hergeleitet hat - nämlich dazu, ob der Kaufpreis für die Eigentumswohnung sittenwidrig überhöht war und ob das Ersatzansprüche des Klägers begründet -, nicht mehr durch eine Aufhebung des Teilurteils und eine Zusammenführung der drei Klagen mit dem Ziel einer einheitlichen Entscheidung darüber (vgl. z. B. BGH VersR 1999, 734 m. w. N.; MDR 2001, 434) begegnet werden.
  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2004 - 1 U 171/02
    (2) Dahinstehen kann, ob der Beklagte zu 2) in den Verhandlungen mit dem Kläger über den Kauf der Eigentumswohnung seine Eigenschaft als Vertreter des Beklagten zu 1) und der Firma G... deutlich gemacht hat oder ob er sich gemäß der gesetzlichen Auslegungsregel behandeln lassen muss, als sei er im eigenen Namen aufgetreten (vgl. § 164 Abs. 2 BGB - vgl. BGH NJW 1995, 43).
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2004 - 1 U 171/02
    Die Haftung des Beklagten zu 2) wegen Verletzung einer besonderen vertraglichen Beratungspflicht im Rahmen von Verhandlungen über den Kauf der Eigentumswohnung wäre in Betracht gekommen, wenn er dem Kläger als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorgelegt hätte, das zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen sollte (vgl. BGH ZIP 1991, 847; NJW 1999, 638; ZIP 2001, 1152; ZIP 2003, 2367).
  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99

    Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2004 - 1 U 171/02
    Bis zu dieser "Wuchergrenze" (vgl. § 138 Abs. 2 BGB - z. B. Palandt/Heinrichs BGB § 138 Rdnr. 65 f) liegt ein Missbrauch der verfassungsrechtlich geschützten Privatautonomie (Art. 2 Abs. 1 GG - vgl. z. B. BVerfGE 89, 214; BGHZ 151, 316) grundsätzlich nicht vor (vgl. auch BGH NJW 2003, 1811).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.10.2004 - 1 U 171/02
    Die Haftung des Beklagten zu 2) wegen Verletzung einer besonderen vertraglichen Beratungspflicht im Rahmen von Verhandlungen über den Kauf der Eigentumswohnung wäre in Betracht gekommen, wenn er dem Kläger als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorgelegt hätte, das zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen sollte (vgl. BGH ZIP 1991, 847; NJW 1999, 638; ZIP 2001, 1152; ZIP 2003, 2367).
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