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   OLG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 U 185/01   

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OLG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 U 185/01 (https://dejure.org/2002,5806)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.02.2002 - 1 U 185/01 (https://dejure.org/2002,5806)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 1 U 185/01 (https://dejure.org/2002,5806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzeinwand bei Daytrading mit einem Online-Broker; Verdeckte Kassageschäfte; Wertpapiergeschäfte im Internet; Depot- und Servicevertrag

  • online-und-recht.de

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Differenzeinwand bei sog. Day-Trading mit Online-Broker

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 412
  • NZG 2002, 688
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 363/00

    Behandlung von Devisengeschäften als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 U 185/01
    Zur Begründetheit des Differenzeinwandes bei Daytrading mit einem Online-Broker (im Anschluss an OLG Hamburg ZIP 2000, 2246 und BGH, Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).

    a) Zutreffend hat das Landgericht zunächst ausgeführt, dass es sich nicht um Börsentermingeschäfte im Sinne von §§ 50 ff. BörsG gehandelt hat, da ein über die bei Kassageschäften übliche Frist von zwei Börsentagen hinausgeschobener Erfüllungstermin nicht vereinbart wurde (vgl. BGH Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).

    Der Umstand, dass der Käufer die georderten Wertpapiere gar nicht bezahlen kann, weist darauf hin, dass er keine unbeschränkte Verfügungsbefugnis darüber anstrebt und zu ihrer Bezahlung den Erlös aus einem von vornherein beabsichtigten Gegengeschäft einsetzen will (vgl. BGH Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).

  • OLG Hamburg, 17.11.2000 - 11 U 27/99

    Day-trading-Kassageschäfte als Differenzgeschäfte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 U 185/01
    Zur Begründetheit des Differenzeinwandes bei Daytrading mit einem Online-Broker (im Anschluss an OLG Hamburg ZIP 2000, 2246 und BGH, Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 363/00).

    c) Dem Differenzeinwand unterliegen jedoch auch die "simulierten Kassageschäfte", bei denen sich die Parteien - unausgesprochen - darüber einig sind, dass im Ergebnis nicht die Erfüllung aller einzelnen Kassageschäfte geschuldet sein soll, sondern nur die Ausgleichung eines aus mehreren Einzelgeschäften entstandenen Saldos im Sinne einer Differenzzahlung (vgl. OLG Hamburg, ZIP 2000, 2246 ff., 2251).

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   OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - I-1 U 185/01   

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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2006 - I-1 U 185/01 (https://dejure.org/2006,84837)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - I-1 U 185/01 (https://dejure.org/2006,84837)
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