Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 287 ZPO
Haftung des Rentenberaters: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen einer falschen Rentenauskunft und einer Aufhebungsvereinbarung für einen Arbeitsvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzverpflichtung eines Rentenberaters bei Schlechterfüllung eines Auftrags; Ursachenzusammenhang von Falschauskunft des Rentenberaters und einem Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber; Anforderungen an gerichtlichen Nachweis bei der Kausalität
- Judicialis
ZPO § 287
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 287
Ursächlichkeit der Falschauskunft eines Rentenberaters für eine Vereinbarung über die Aufhebung eines Arbeitsvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 22.07.2003 - 8 O 7/03
- OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02
Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03
Nach § 287 ZPO reicht für die richterliche Überzeugung eine überwiegende, freilich auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 2000, 2814, 2815; NJW 2004, 444, 445). - BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99
Haftung des Steuerberaters
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03
Nach § 287 ZPO reicht für die richterliche Überzeugung eine überwiegende, freilich auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 2000, 2814, 2815; NJW 2004, 444, 445). - BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03
Die Klägerin hat bei der in der Berufungsverhandlung nach § 287 Abs. 1 S. 3 ZPO durchgeführten persönlichen Anhörung (BGH NJW 2003, 3049, 3051) überzeugend dargelegt, dass sie in Kenntnis der ihr in Wirklichkeit zustehenden geringeren Renteneinkünfte ihre Erwerbstätigkeit fortgesetzt hätte.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - I-1 U 185/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Ersatz für einen Fahrzeugschaden nach einem Verkehrsunfall; Anrechnung eines gutachterlich ermittelten und tatsächlich erzielten Restwertbetrages; Gewisse Wahrscheinlichleit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Feststellung; Pflicht zur Wahrnehmung günstigerer ...
- Judicialis
ZPO § 529 Abs. 1; ; BGB § 254; ; PflVG § 3 Abs. 7 Satz 2; ; VVG § 158 d Abs. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de
Zur Höhe des anzurechnenden Fahrzeugrestwertes bei der Frage des Schadensersatzen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 02.10.2003 - 3 O 196/03
- OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - I-1 U 185/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 185/03
Das entspricht in der Tat der ständigen Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW 2000, 800).Die Lösung des Streitfalles ergibt sich jedoch nach Maßgabe der Grundsätze, die der BGH in der Entscheidung vom 30.11.1999, NJW 2000, 800, aufgestellt hat.
- OLG Hamm, 16.03.1992 - 13 U 228/91
Besichtigungsrecht des Haftpflichtversicherers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 185/03
Die abweichende Entscheidung des OLG Hamm vom 16.03.1992 (NJW 1992, 3244) ist, wie das Landgericht richtig sieht, durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt. - LG Koblenz, 07.04.2003 - 6 S 432/01
Haftung des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Haftpflichtversicherer für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 185/03
Soweit sie auf die Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 04.04.2003, Versicherungsrecht 2003, 1050 mit Anmerkung Trost, verweist, kann dahingestellt bleiben, ob der dort vertretenen Rechtsauffassung - Ermittlung des Restwerts unter Einschluss von Internetrecherchen - zu folgen ist. - BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 185/03
Zweifel im Sinne dieser Vorschrift bestehen schon dann, wenn aus Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. die Begründung des Rechtsausschusses, BT-Drs. 14/6036 S. 159; BGH NJW 2003, 3480). - OLG Düsseldorf, 01.03.2004 - 1 U 120/03
Zur Frage, ob sich nach einem wirtschaftlichen Totalschaden eines Kraftfahrzeugs …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 185/03
Anders können die Dinge im Zusammenhang mit dem Restwert liegen, wenn der Geschädigte der Versicherung ausdrücklich anheim stellt, ein höheres Restwertangebot einzuholen und ihm zu vermitteln (vgl. zu dieser Konstellation Senatsurteil vom 01.03.2004, 1 U 120/03).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 1 U 128/05
Ermittlung des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall nach den Grundsätzen …
Darauf muss sich aber ... der Geschädigte nicht verweisen lassen." Diese Rechtsprechung, der der Senat seit Jahren folgt (vgl. z.B. Urteil vom 29.03.2004, 1 U 185/03; Urteil vom 07.06.2004, 1 U 12/04, NJW-RR 2004, 1470 = NZV 2004, 584), ist weiterhin maßgebend. - OLG Koblenz, 16.01.2023 - 12 U 1292/22
Berufung wegen der Höhe des Restwerts eines PKW nach einem durch einen …
Ein Geschädigter braucht mit der eigenen Verwertung seines Unfallfahrzeugs nicht zu warten, bis der Versicherer im Besitz des vom Geschädigten eingeholten Schadensgutachtens ist (so auch OLG Düsseldorf Urt. v. 29.3.2004 - I-1 U 185/03, BeckRS 2004, 11419 Rdn. 20-30, beck-online).Auch bei Vorliegen einer derartigen Fallkonstellation, wird in der Rechtsprechung teils die Auffassung vertreten, eine solche "Vorankündigung" sei gleichwohl nicht geeignet die Verlagerung des Restwertrisikos auf den Geschädigten herbeizuführen (OLG Düsseldorf Urt. v. 29.3.2004 - I-1 U 185/03, BeckRS 2004, 11419 Rn. 20-30, beck-online).