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   OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11   

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https://dejure.org/2012,16647
OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11 (https://dejure.org/2012,16647)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.05.2012 - 1 U 193/11 (https://dejure.org/2012,16647)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 1 U 193/11 (https://dejure.org/2012,16647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorfahrtsrechtverletzung: Kreuzung beim Zusammentreffen eines kombinierten Geh- und Radweges mit einer dem Fahrzeugverkehr gewidmeten Straße; Geltung der Vorfahrtsregelung "rechts vor links"; beschränkter Vertrauensschutz bei einer unübersichtlichen T-Einmündung

  • verkehrslexikon.de

    Zum Zusammentreffen eines kombinierten Geh- und Radweges mit einer dem Fahrzeugverkehr gewidmeten Straße und zur Geltung der Vorfahrtsregelung "rechts vor links"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der Kreuzung i.S.v. § 8 Abs. 1 StVO; Haftungsverteilung bei Vertrauen auf die Vorfahrtsberechtigung i.R. eines Verkehrsunfalls

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 8; StVG § 9; BGB § 254
    "Rechts vor links" bei Aufeinandertreffen eines gemeinsamen Geh- und Radwegs und einer Straße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 8; StVG § 9; BGB § 254
    Begriff der Kreuzung i.S. von § 8 Abs. 1 StVO; Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kreuzung zwischen Gehweg und Straße

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorfahrt an einer T-Einmündung zwischen Strasse und Geh- und Radweg

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Vorfahrtsberechtigung - Streit um Begriff der Kreuzung

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein blindes Vertrauen in Vorfahrtsberechtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1491
  • NZV 2012, 437
  • VersR 2012, 1270
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 985/02

    Haftungsverteilung bei einem Unfall an einer bevorrechtigten Einmündung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11
    (im Anschluss an OLG Celle VersR 1976, 345 und OLG Koblenz DAR 2004, 272).

    Ebenso wenig darf sich der Benutzer einer Straße, die in eine Querstraße einmündet, ohne sich jenseits der Einmündung fortzusetzen (sog. T-Einmündung) auf die Beachtung seines Vorfahrtrechts durch von links auf der durchgehenden Straße herannahende Verkehrsteilnehmer verlassen, wenn seine Straße für den Wartepflichtigen nicht oder nicht voll einsehbar ist (OLG Celle a.a.O. m.w.N.; OLG Koblenz, DAR 2004, 272).

    Es entspricht erfahrungsgemäß oft dem instinktiven Verhalten des auf einer durchgehenden Straße Fahrenden, sich gegenüber einer von rechts einmündenden sich auf der anderen Straßenseite nicht fortsetzenden Straße als vorfahrtsberechtigt anzusehen (OLG Koblenz, DAR 2004, 272).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 9 U 78/99

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer auf sich kreuzenden Radwegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11
    (Anschluss an OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 1998, 37 und DAR 2000, 307).

    Da sich die Widmung zur gemeinschaftlichen Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger nicht auf eine Geh- bzw. Fahrtrichtung beschränken kann, wobei ein Verlassen des beschilderten gemeinsamen Geh- und Radwegs nur über einen Gehweg möglich ist, ist davon auszugehen, dass der Verbindungsweg auch in dem von der Beklagten genutzten Teil mangels besonderer Regelung gleichermaßen von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden darf (OLG Karlsruhe, DAR 2000, 307) und somit insgesamt als gemeinsamer Geh- und Radweg anzusehen ist.

    Somit handelt es sich bei der Kreuzung, an der der streitgegenständliche Unfall passierte, um eine solche im Sinn des § 8 StVO, an der die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Oktober 1997, 10 U 113/97 und DAR 2000, 307).

  • OLG Celle, 30.01.1975 - 5 U 57/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11
    (im Anschluss an OLG Celle VersR 1976, 345 und OLG Koblenz DAR 2004, 272).

    Auch dieser kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass von links kommende wartepflichtige Verkehrsteilnehmer sein Vorfahrtrecht beachten (OLG Celle, VersR 1976, 345 m.w.N.).

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11
    Das Berufungsgericht hatte hinsichtlich des Schmerzensgeldes eigenständig eine Bemessung vorzunehmen (BGH, NJW 2006, 1589).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11
    Dem steht nicht entgegen, dass die Verzinsung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten vom Kläger erstmals in seinem Berufungsantrag geltend gemacht wurde, da insoweit eine Klageänderung im Sinn der §§ 533, 264 Nr. 2 ZPO nicht vorliegt (BGH, Urteil vom 22. April 2010, IX ZR 160/09, zitiert nach juris, dort RN 6) und der Zinsanspruch auf einer Tatsachengrundlage beruht, die aus den erstinstanzlichen Akten ersichtlich ist und daher gem. § 529 ZPO vom Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde zu legen ist (BGH a.a.O., RN 10).
  • RG, 25.06.1919 - I 17/19

    Großbanken. Geschäftsverkehr.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11
    Nachdem der Beklagten ausweislich der Anlage K 4 (I 17/19) eine Frist zur Begleichung der Hauptforderung des Klägers bis zum 21. Mai 2010 gesetzt worden war, befindet sie sich seit dem 22. Mai 2010 in Verzug und hat diese Forderung in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB) zu verzinsen.
  • OLG Schleswig, 11.12.1992 - 9 U 79/91

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung auf einem Autobahnparkplatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11
    Eine Einschränkung auf einen bestimmten Personenkreis innerhalb der berechtigten Benutzer ist nicht ersichtlich, so dass die von den Beklagten für ihre Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (NZV 1993, 233) auf diesen Fall nicht übertragbar ist.
  • OLG Karlsruhe, 10.10.1997 - 10 U 113/97

    Zur Vorfahrtregel rechts vor links bei Kreuzung mit Fahrradstraße

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11
    Somit handelt es sich bei der Kreuzung, an der der streitgegenständliche Unfall passierte, um eine solche im Sinn des § 8 StVO, an der die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Oktober 1997, 10 U 113/97 und DAR 2000, 307).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Die Bandbreite liegt zwischen 6, 00 EUR und 10, 00 EUR für einfache Haushaltstätigkeiten (OLG Frankfurt am Main, 29. Oktober 2008 - 22 W 64/08 - OLG Dresden, 1. November 2007 - 7 U 3/07 - OLG Celle, 30. November 2011 - 14 U 182/10 - OLG Karlsruhe, 30. Mai 2012 - 1 U 193/11 - OLG München, 21. März 2014 - 10 U 1750/13 - OLG Koblenz, 11. Mai 2015 - 12 U 798/14 - OLG Köln, 12. Dezember 2014 - 19 U 39/14 - Heß/Burmann, NZV 10, Seite 8; Luckey, DAR 11, 138).
  • OLG Bremen, 14.02.2018 - 1 U 37/17

    Rechtmäßigkeit der Einordnung eines 2 Ortsteile einer Stadt miteinander

    Eine Einschränkung auf einen bestimmten Personenkreis innerhalb der berechtigten Benutzer, der dazu führen könnte, den äußeren Anschein eines untergeordneten Weges zu begründen, ist ebenfalls nicht ersichtlich (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 30.05.2012 - 1 U 193/11, juris Rn.18).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2022 - 8 O 5432/18

    Haftung bei Vorfahrtsverstoß

    Vielmehr durfte er sich darauf verlassen, dass sein Vorfahrtsrecht beachtet würde (OLG Karlsruhe, Urteil v. 30.05.2012, 1 U 193/11, veröffentlicht in NZV 2012, 437; Bachmor/Quarch in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Auflage, 2021, StVO § 8 Rn. 4; Freymann in: Geigel Haftpflichtprozess, 28. Auflage, 2020, Kap. 24, § 8, Rn 243).
  • LG Kiel, 26.02.2019 - 1 S 67/18

    Verkehrsunfall auf einer Kreuzung bei gesteigerter Sorgfaltspflicht des

    Der Vorfahrtsberechtigte darf sich dann nicht auf die Beachtung seiner Vorfahrt verlassen, wenn konkrete Umstände Anlass zu der Befürchtung geben, ein anderer Verkehrsteilnehmer werde die Vorfahrt verletzen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2012, 1491, beck-online).
  • LG Regensburg, 20.07.2021 - 23 S 132/20

    Verkehrsunfall, Betriebsgefahr, Berufung, Schadensersatzanspruch, Haftungsquote,

    Zudem darf sich der Benutzer einer T-Kreuzung nicht auf die Beachtung des Vorfahrtsrechts durch von links herannahende Verkehrsteilnehmer verlassen (s. auch OLG Karlsruhe, NZV 2012, 437).
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