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   OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - I-1 U 193/12   

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OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - I-1 U 193/12 (https://dejure.org/2013,39994)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.2013 - I-1 U 193/12 (https://dejure.org/2013,39994)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - I-1 U 193/12 (https://dejure.org/2013,39994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Unterschenkelfraktur mit verbleibender eingeschränkter Beugefähigkeit des linken Kniegelenks und Sensibilitätsminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Unterschenkelfraktur mit verbleibender eingeschränkter Beugefähigkeit des linken Kniegelenks und Sensibilitätsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei Unterschenkelfraktur mit bleibenden Beeinträchtigungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 236/10

    Umfang des Schadens bei einem Motorradunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 193/12
    Für die Höhe des Ausgleichs des immateriellen Schadens kommt es auf das Ausmaß der konkreten Lebensbeeinträchtigung des Geschädigten an, also auf Art und Umfang der unfallbedingten physischen und psychischen Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere auf die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen wie Operationen und Krankenhausaufenthalte, auf den voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf sowie insbesondere auf den zu befürchtenden Dauerschaden mit seinen Auswirkungen für das berufliche und soziale Leben des Verletzten (Senat, Urteil vom 11. Oktober 2010, Az.: I - 1 U 236/10 mit Hinweis auf BGH VersR 1955, 615; Senat, Beschluss vom 2. November 2011, Az.: I - 1 W 32/11).
  • OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 6/98

    Verkehrssicherungspflicht auf Zu- und Abgängen zu einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 193/12
    Aus den im genannten Urteil des Senats zitierten Entscheidungen des OLG Saarbrücken vom 22.01.1993 (laufende Nummer 1258 der Schmerzensgeldtabelle nach Hacks/Ring/Böhm, 28. Aufl., 2010), vom Landgericht Frankenthal vom 11. August 1994 (laufende Nummer 1409 der vorgenannten Schmerzensgeldtabelle), des OLG Köln vom 15. Juni 1998 (VersR 1999, 243, laufende Nummer 1669 der vorgenannten Schmerzensgeldtabelle) sowie des OLG Köln vom 18.02.2000 (laufende Nummer 1670 der Schmerzensgeldtabelle) ergibt sich ein entsprechendes Bild.
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 193/12
    Es darf sich nicht darauf beschränken, die Ermessensausübung der Vorinstanz auf Rechtsfehler zu überprüfen (BGH VersR 2006, 710).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 27/99

    Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 DM für fahrlässig verursachten unkomplizierten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 193/12
    Zudem hat der Senat in seiner Entscheidung vom 23.07.1999 (VersR 2001, 250) für eine nach neun Monaten folgenlos verheilten Unterschenkelstückbruch ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 DM zuerkannt.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 193/12
    Für die Höhe des Ausgleichs des immateriellen Schadens kommt es auf das Ausmaß der konkreten Lebensbeeinträchtigung des Geschädigten an, also auf Art und Umfang der unfallbedingten physischen und psychischen Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere auf die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen wie Operationen und Krankenhausaufenthalte, auf den voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf sowie insbesondere auf den zu befürchtenden Dauerschaden mit seinen Auswirkungen für das berufliche und soziale Leben des Verletzten (Senat, Urteil vom 11. Oktober 2010, Az.: I - 1 U 236/10 mit Hinweis auf BGH VersR 1955, 615; Senat, Beschluss vom 2. November 2011, Az.: I - 1 W 32/11).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 1 U 156/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Parkplatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 193/12
    Insoweit ist zunächst auf eine Entscheidung des Senats vom 23.03.2010, Az.: I - 1 U 156/09, veröffentlicht in juris, zu verweisen, die für eine Zweietagenfraktur des rechten Unterschenkels mit einer Verriegelungsnagelung, einer fünf Monate währenden Arbeitsunfähigkeit mit anschließender Entfernung des Osteosynthesematerials, einer dauerhaft eingeschränkten Erwerbsfähigkeit von weniger als 10 % bei Empfindsamtkeitsstörung und keiner wesentlich gestörten Belastbarkeit der Gelenke das Schmerzensgeld mit 7.500,00 EUR bemisst.
  • BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90

    Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 193/12
    An die Darlegung der für ein Feststellungsbegehren erforderlichen Wahrscheinlichkeit, dass spätere Schadensfolgen eintreten könnten, hat die Rechtsprechung stets maßvolle Anforderungen gestellt (BGH VersR 1991, 779).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 193/12
    Da im Bereich von Verkehrsunfällen im wesentlichen die Ausgleichsfunktion im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse im Vordergrund steht und der Genugtuungsfunktion geringere Bedeutung zukommt, sind die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge als Orientierungshilfe für die Bemessung des Schmerzensgeldes heranzuziehen (BGH VersR 1976, 967).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldes für die Folgen des Verkehrsunfalls i.R.d.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 193/12
    Für die Höhe des Ausgleichs des immateriellen Schadens kommt es auf das Ausmaß der konkreten Lebensbeeinträchtigung des Geschädigten an, also auf Art und Umfang der unfallbedingten physischen und psychischen Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere auf die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen wie Operationen und Krankenhausaufenthalte, auf den voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf sowie insbesondere auf den zu befürchtenden Dauerschaden mit seinen Auswirkungen für das berufliche und soziale Leben des Verletzten (Senat, Urteil vom 11. Oktober 2010, Az.: I - 1 U 236/10 mit Hinweis auf BGH VersR 1955, 615; Senat, Beschluss vom 2. November 2011, Az.: I - 1 W 32/11).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2023 - 17 U 167/22

    Verkehrsunfall: Zum Begriff "Beschäftigter" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

    Mann, komplette Unterschenkelfraktur in Form einer Schrägfraktur der mittleren Tibiadiaphyse im linken Unterschenkel sowie einer zwei-Etagen-Fibulafraktur, stationärer Aufenthalt mit Marknageloperation, langwierige Heilbehandlung, Krafteinschränkung, Dauerschaden: leicht eingeschränkte Beugefähigkeit des linken Kniegelenks, Sensibilitätsminderung am vorderen Unterschenkel sowie Narbenbildung; Mitverschulden 50 % (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juni 2013 - I-1 U 193/12 -, juris).
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