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   OLG Bremen, 27.12.2000 - 1 U 20/00   

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OLG Bremen, 27.12.2000 - 1 U 20/00 (https://dejure.org/2000,10516)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.12.2000 - 1 U 20/00 (https://dejure.org/2000,10516)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. Dezember 2000 - 1 U 20/00 (https://dejure.org/2000,10516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtspflichtverletzung; Kausalität; Amtshaftung; Amtshaftungsanspruch; Beförderung; Unterlassung; Beamter; Schadensersatzanspruch; Besoldung; Amt; Bewerbung; Dienstherr

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 34; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1 S. 1; GG Art. 34, Art. 33 Abs. 2
    Amtspflichtwidrig unterlassene Beamtenbeförderung - Schadensersatzanspruch - Inhalt und Umfang der Beurteilung durch Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus OLG Bremen, 27.12.2000 - 1 U 20/00
    Es kann dahinstehen, ob für die jeweilige Feststellungsklage der Kläger zu 1. und 2., denen es möglich und zumutbar ist, ihren Verdienst- und Versorgungsausfall für den Zeitraum vom 1.10.1997 bis zum 30.10.1999 zu beziffern, ein Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) besteht und sie somit zulässig ist, da ihre Berufung jedenfalls unbegründet ist (vgl. BGHZ 12, 308, 316; NJW 78, 2031, 2032; Zöller, 21.Aufl., Köln 1999, § 256 Rn. 7).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus OLG Bremen, 27.12.2000 - 1 U 20/00
    Dieser gebietet, dass der Dienstherr, gerade weil ihm beim Erlass von Beurteilungsrichtlinien weitgehende Gestaltungsfreiheit zuzugestehen ist, für eine gleichmäßige Anwendung solcher Richtlinien auf alle in Betracht kommenden Beamten Sorge trägt (vgl. BVerwG, ZBR 1981, 315).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

    Auszug aus OLG Bremen, 27.12.2000 - 1 U 20/00
    In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht die Überprüfungskompetenz auf fünf Umstände dahingehend beschränkt, ob die Verwaltung den gesetzlichen Rahmen, in dem sich der Beurteiler bewegen durfte oder anzuwendende Begriffe verkannt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat oder von falschen oder unvollständigen Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (ständige Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts seit BVerwGE 21, 127, 130; bestätigt z.B. in DÖD 1993, 179 = ZBR 1993, 245).
  • OVG Bremen, 19.02.1999 - 2 B 11/99

    Beförderungsverfahren ; Vorstellungsgespräche; Bewerber; Hausbewerber;

    Auszug aus OLG Bremen, 27.12.2000 - 1 U 20/00
    Soweit die Kläger der Auffassung sind, dass das Beurteilungssystem der Beklagten samt Notensystem sowie der Gewichtung der einzelnen Noten anhand der Bewertungsfaktoren 1, 0,83 und 4 unzweckmäßig und ermessensfehlerhaft sei, weil objektiv weniger wichtige Kriterien mit objektiv gewichtigeren Kriterien gleichgesetzt würden, verkennen die Kläger, dass es nach pflichtgemäßem Ermessen dem Dienstherrn überlassen ist, welchen sachlichen Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu dem Beförderungsamt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip der Bestenauslese selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschluss vom 19.02.1999 - 2 B 11/99 - m.w.N.) In der Gewichtung der Pflege der Dienst- und Einsatzkleidung mit 0, 8 beispielsweise im Verhältnis zur Gewichtung des Verhaltens beim Einsatz in der Brandbekämpfung mit 1, 0 vermag der Senat keine sachwidrigen Erwägungen zu erkennen, zumal die Beklagte nachvollziehbar dargelegt hat, warum das äußere Erscheinungsbild für sie wichtig ist.
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus OLG Bremen, 27.12.2000 - 1 U 20/00
    In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht die Überprüfungskompetenz auf fünf Umstände dahingehend beschränkt, ob die Verwaltung den gesetzlichen Rahmen, in dem sich der Beurteiler bewegen durfte oder anzuwendende Begriffe verkannt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt, gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat oder von falschen oder unvollständigen Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (ständige Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts seit BVerwGE 21, 127, 130; bestätigt z.B. in DÖD 1993, 179 = ZBR 1993, 245).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus OLG Bremen, 27.12.2000 - 1 U 20/00
    Es kann dahinstehen, ob für die jeweilige Feststellungsklage der Kläger zu 1. und 2., denen es möglich und zumutbar ist, ihren Verdienst- und Versorgungsausfall für den Zeitraum vom 1.10.1997 bis zum 30.10.1999 zu beziffern, ein Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) besteht und sie somit zulässig ist, da ihre Berufung jedenfalls unbegründet ist (vgl. BGHZ 12, 308, 316; NJW 78, 2031, 2032; Zöller, 21.Aufl., Köln 1999, § 256 Rn. 7).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Deshalb hat sich die gerichtliche Kontrolle darauf zu beschränken, ob der öffentliche Arbeitgeber den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG 30. Januar 2003 - 2 A 1/02 - Buchholz BVerwG 232 § 8 BBG Nr. 55; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen 27. Dezember 2000 - 1 U 20/00 - OLGR Bremen Hamburg Schleswig 2001, 55).
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OLG Bamberg, 31.05.2001 - 1 U 20/00 (https://dejure.org/2001,34080)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31.05.2001 - 1 U 20/00 (https://dejure.org/2001,34080)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 1 U 20/00 (https://dejure.org/2001,34080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arglistiges Verschweigen: Auftraggeber hat Beweislast! (IBR 2002, 130)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.05.2001 - 1 U 20/00
    Der Kläger vertritt unter Bezugnahme auf BGHZ 62, 63 ff. die Ansicht, dass eine Verjährung nicht eingetreten sei.

    a) Die vom Kläger für einschlägig erachtete dreißigjährige Verjährungsfrist greift nicht ein, weil nicht nachgewiesen ist, dass die Beklagte bei Abnahme einen Mangel arglistig verschwiegen hat: Arglistig handelt, wer einen schweren, äußerlich nicht erkennbaren Mangel verschweigt und sich hierbei bewusst ist, dass dieser Umstand für die Entschließung des Vertragsgegners zur Abnahme von Erheblichkeit ist, und deshalb den Mangel nach Treu und Glauben offenbaren müsste (BGHZ 62, 63).

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.05.2001 - 1 U 20/00
    c) Der Kläger beruft sich schließlich zur Begründung der dreißigjährigen Verjährungsfrist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1992, 1754 ff.), nach der die dreißigjährige Verjährungsfrist dann greift, wenn bei arbeitsteiliger Herstellung eines Bauwerks der Werkunternehmer nicht die organisatorischen Voraussetzungen schafft, um sachgerecht beurteilen zu können, ob Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist, der Mangel aber bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre.
  • BGH, 06.02.1975 - VII ZR 209/72

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Arglist des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Bamberg, 31.05.2001 - 1 U 20/00
    Deshalb geht dieser nicht nachgewiesene Umstand zu Lasten des beweispflichtigen Klägers (BGH WM 1975, 525), führt somit zum fehlenden Nachweis des bewussten Verschweigens und damit zur Ablehnung der dreißigjährigen Verjährungsfrist.
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