Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 26.02.2008

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08   

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https://dejure.org/2009,6719
OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08 (https://dejure.org/2009,6719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.07.2009 - 1 U 20/08 (https://dejure.org/2009,6719)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 1 U 20/08 (https://dejure.org/2009,6719)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 Nr 6 VOB/B, § 2 Abs 2 S 2 Nr 8 VOB/B, § 2 Abs 3 Nr 8 VOB/B, § 101 Abs 1 ZPO
    VOB-Bauvertrag: Vergütung von Nachtragsleistungen und Stundenlohnarbeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungspflicht von Leistungen aus Nachträgen und von Stundenlohnarbeiten; Zulässigkeit des Beitritts als Streithelfer nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • Judicialis

    VOB/B § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; VOB/B § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 8; ; VOB/B § 2 Abs. 3 Nr. 8; ; ZPO § 101 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungspflicht von Leistungen aus Nachträgen und von Stundenlohnarbeiten; Zulässigkeit des Beitritts als Streithelfer nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfung und Zahlung einer Abschlagsrechnung: Kein Anerkenntnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beitritt des Streitverkündungsempfängers nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung: Wer trägt Kosten? (IBR 2010, 1000)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfung und Zahlung einer Abschlagsrechnung: Kein Anerkenntnis! (IBR 2010, 15)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.04.1992 - VII ZR 129/91

    Vergütung bei leistungsändernden Anordnungen des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08
    e) Ebensowenig reicht es für einen Anspruch aus § 2 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B - so aber der Vortrag auf S. 5 der Berufungsbegründung (Bl. 406 d.A.) zum Nachtrag Nr. 15 -, dass die Klägerin "auf Wunsch der Beklagten" Traversen angeboten habe; in einem solchen "Wunsch" liegt gerade keine "Forderung" einer bestimmten Zusatzleistung (vgl. Kapellmann/Messerschmidt, a.a.O.; BGH, Urt. v. 09.04.1992 - VII ZR 129/91 -, NJW-RR 1992, 1046 [juris Rnr. 7]).
  • BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77

    Wirksamkeit des Vorbehalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08
    Dabei können solche Zusatzarbeiten mit rechtsgeschäftlicher Bindung grundsätzlich nicht durch den Architekten vergeben werden, da seine Stellung - sofern er nicht ausnahmsweise insoweit ausdrücklich bevollmächtigt ist - nicht die Berechtigung umfasst, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, die dem Bauherrn erhebliche Verpflichtungen auferlegen (BGH, Urt. v. 20.04.1978 - VII ZR 67/77 -, BauR 1978, 314 [juris Rnr. 34]; I/K-Keldungs, a.a.O., § 2 Nr. 6 VOB/B Rn. 6; Vygen/Joussen, BauvertragsR nach VOB und BGB, 4. Aufl. 2008, Rn. 2299).
  • BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90

    Vergütung: Überzahlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08
    Das Aufmass entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich vertraglicher Abreden (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 5. Teil Rn. 163, 2. Abs.; BGH, Urt. v. 30.01.1992 - VII ZR 237/90 -, NJW-RR 1992, 727 [juris Rn. 8]); eine "Anordnung der Bauleitung" kann nicht die Prüfung ersparen, ob, in welchem Umfang und in welcher Art die angeordnete Leistung vertraglich geschuldet war (BGH, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.12.2001 - 7 U 299/97 -, BauR 2003, 1244 [juris Rn. 129]).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97

    Billigstes Angebot nicht gleich wirtschaftlichstes Angebot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08
    Das Aufmass entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich vertraglicher Abreden (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 5. Teil Rn. 163, 2. Abs.; BGH, Urt. v. 30.01.1992 - VII ZR 237/90 -, NJW-RR 1992, 727 [juris Rn. 8]); eine "Anordnung der Bauleitung" kann nicht die Prüfung ersparen, ob, in welchem Umfang und in welcher Art die angeordnete Leistung vertraglich geschuldet war (BGH, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.12.2001 - 7 U 299/97 -, BauR 2003, 1244 [juris Rn. 129]).
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZR 190/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Limitierung der Auftragssumme beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08
    b.b) Ein solches schlüssiges Verhalten liegt nicht darin, dass der nicht besonders zur Abgabe von Anerkenntnissen bevollmächtigte Architekt oder Bauüberwacher einen Prüfvermerk gesetzt hat (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2001 - VII ZR 452/00 -, BauR 2002, 467 [juris Rn. 9]); denn mit der Prüfung der Baurechnung erfüllt der Architekt/Bauüberwacher nur eine Aufgabe, die ihm gegenüber dem Bauherrn obliegt; die dabei getroffenen Feststellungen wirken nicht zugunsten des Auftragnehmers (I/K-Keldungs, a.a.O., § 2 Nr. 8 VOB/B Rn. 23; Werner/Pastor, Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 2032; BGH, Urt. v. 14.10.2004, - VII ZR 190/03 -, NJW-RR 2005, 246 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 150/01

    BGH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08
    b.b) Ein solches schlüssiges Verhalten liegt nicht darin, dass der nicht besonders zur Abgabe von Anerkenntnissen bevollmächtigte Architekt oder Bauüberwacher einen Prüfvermerk gesetzt hat (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2001 - VII ZR 452/00 -, BauR 2002, 467 [juris Rn. 9]); denn mit der Prüfung der Baurechnung erfüllt der Architekt/Bauüberwacher nur eine Aufgabe, die ihm gegenüber dem Bauherrn obliegt; die dabei getroffenen Feststellungen wirken nicht zugunsten des Auftragnehmers (I/K-Keldungs, a.a.O., § 2 Nr. 8 VOB/B Rn. 23; Werner/Pastor, Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 2032; BGH, Urt. v. 14.10.2004, - VII ZR 190/03 -, NJW-RR 2005, 246 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 452/00

    Anerkenntnis von Leistungen durch Beauftragung der Prüfung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08
    b.b) Ein solches schlüssiges Verhalten liegt nicht darin, dass der nicht besonders zur Abgabe von Anerkenntnissen bevollmächtigte Architekt oder Bauüberwacher einen Prüfvermerk gesetzt hat (vgl. BGH, Urt. v. 06.12.2001 - VII ZR 452/00 -, BauR 2002, 467 [juris Rn. 9]); denn mit der Prüfung der Baurechnung erfüllt der Architekt/Bauüberwacher nur eine Aufgabe, die ihm gegenüber dem Bauherrn obliegt; die dabei getroffenen Feststellungen wirken nicht zugunsten des Auftragnehmers (I/K-Keldungs, a.a.O., § 2 Nr. 8 VOB/B Rn. 23; Werner/Pastor, Bauprozess, 12. Aufl. 2008, Rn. 2032; BGH, Urt. v. 14.10.2004, - VII ZR 190/03 -, NJW-RR 2005, 246 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2009 - 1 U 20/08
    Die erforderliche Einigung kann nur angenommen werden, wenn sich ein entsprechendes Angebot sowie dessen Annahme feststellen lassen (BGH, Urt. v. 11.01.2007 - VII ZR 165/05 -, NJW-RR 2007, 530 [juris Rn. 8]).
  • OLG Köln, 10.02.2011 - 4 WF 19/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Androhung der Vollstreckung einer

    Dagegen muss die Vollstreckung aus diesem Beschluss, wie unter anderem das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Beschluss vom 10.06.2010 (13 WF 326/10, veröffentlicht in BeckRS 2010, 1578) zutreffend entschieden hat, für ein nach dem 31.08.2009 begonnenes Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung eines Herausgabebeschlusses, der noch nach altem Verfahrensrecht ergangen ist, nach neuem Recht durchgeführt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 26.02.2008 - 1 U 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17311
OLG Rostock, 26.02.2008 - 1 U 20/08 (https://dejure.org/2008,17311)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.02.2008 - 1 U 20/08 (https://dejure.org/2008,17311)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 1 U 20/08 (https://dejure.org/2008,17311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufung: Ausschließung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Ausschließung neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel durch das Berufungsgericht; Begriff der Nachlässigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 282; ; ZPO § ... 283; ; ZPO § 296a; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 528 Abs. 1; ; ZPO § 528 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Ausschließung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel durch das Berufungsgericht; Begriff der Nachlässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2008 - 1 U 20/08
    In diesen Grundsätzen zum Ausdruck gebracht ist - u.a. - , dass die versagte Zulassung neuen Vorbringens nicht willkürlich sein und damit nicht erkennbar gegen das Gebot der materiellen Gerechtigkeit verstoßen darf, weshalb die unberechtigte Zurückweisung neuen Vorbringens in einem nicht rechtsfähigen Urteil (hier einem [gleichgestellten] Beschluss) die Verfassungsbeschwerde zu begründen vermag, wenn ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG (hier in Form eines Willkürverstoßes, vgl. dazu allgemein BVerfGE 62, 192; 80, 51; 86, 62; 96, 203; siehe auch Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 321a Rn. 11 m.w.N.) vorliegt (vgl. BVerfG, NJW 1980, 278; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl. § 531 Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 29.08.2002 - 4 U 52/02

    Berücksichtigung neuer Beweismittel nach Schluss der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Rostock, 26.02.2008 - 1 U 20/08
    Jederzeit zulässig sind damit nach Schluss der mündlichen Verhandlung aufgefundene oder entstandene Beweismittel (nova reperta und nova producta; vgl. OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 34; OLG Saarbrücken; OLGR 2003, 239).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07

    Hinweispflicht und neues Vorbringen im Zusammenhang mit einem Werkvertrag:

    Entsprechend ist eine (ausreichende) einfache Fahrlässigkeit, neuen Vortrag nicht bereits in erster Instanz geleistet zu haben, stets dann anzunehmen, wenn schon nach altem Recht mit dem unterbliebenen Vorbringen entgegen einer Fristsetzung in erster Instanz oder unter Verstoß gegen die Prozessförderungspflicht nach § 282 ZPO gehandelt wurde (BGH VersR 2007, 373; OLG Rostock OLGR 2009, 215).

    Jede Partei muss mit einer Zurückweisung rechnen, wenn sie liquide Anspruchsbegründungen - gegebenenfalls auch aus prozesstaktischen Gründen - und abwarten, wie sich das Gericht zu dem vorgebrachten Prozessstoff stellt (so OLG Rostock OLGR 2009, 215).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 21 U 120/10

    Rückforderung eines Entgelts für die Vermittlung von Männern mit deutscher

    Die Partei muss in einer ihr prozessuales Verhalten entschuldigenden Weise darlegen, warum sie ihr Vorbringen zurückgehalten hat (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 26.02.2008,1 U 20/08, OLGR Rostock 2009, 215f; Zöller/Gummer/Hessler, a.a.O., § 531 Rn. 31).
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