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   OLG Bremen, 12.08.2009 - 1 U 20/09   

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https://dejure.org/2009,28186
OLG Bremen, 12.08.2009 - 1 U 20/09 (https://dejure.org/2009,28186)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.08.2009 - 1 U 20/09 (https://dejure.org/2009,28186)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. August 2009 - 1 U 20/09 (https://dejure.org/2009,28186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 283, 433, 280, 281 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastverteilung für eine Pflichtverletzung i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB insbesondere im Hinblick auf einen Vertragsschluss und dessen Inhalt; Voraussetzungen für einen Ersatz von Rechtsberatungskosten zur Abwehr einer unberechtigten Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Bremen, 12.08.2009 - 1 U 20/09
    Die dafür bei der Beklagten angefallenen Kosten in Höhe einer 1.3 Geschäftsgebühr (§§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VVRVG) nach einem Gegenstandswert von EUR 45.231,60, also EUR 1359, 80, hat der Kläger der Beklagten zu ersetzen, weil er unter Verstoß gegen seine (nach -)vertraglichen (Neben-)Pflichten aus dem von den Parteien geschlossenen Kaufvertrag zu Unrecht von der Beklagten die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 45.231,60 verlangt hat, § 280 Abs. 1 BGB (siehe BGH NJW 2007, 1458, 1459).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Bremen, 12.08.2009 - 1 U 20/09
    Die Beklagte durfte zur Abwehr dieses unberechtigten Anspruchs anwaltliche Hilfe für erforderlich halten und diese in Anspruch nehmen (BGHZ 127, 348, 351).
  • OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei einem Verkehrsunfall nach

    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312; Senat in ständiger Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11.07.2007, Az.: 1 U 86/07; vom 29.10.2008, Az.: 1 U 120/08; vom 25.03.2009, Az.: 1 U 20/09).
  • OLG Bamberg, 08.12.2010 - 1 U 120/10

    Private Unfallversicherung: Schlafwandeln des Versicherten als

    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312; Senat in ständiger Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11.07.2007, Az.: 1 U 86/07; vom 29.10.2008, Az.: 1 U 120/08; vom 25.03.2009, Az.: 1 U 20/09).
  • OLG Bamberg, 17.08.2015 - 1 U 143/14

    Beweiswürdigung im Rahmen einer Kapitalanlagesache

    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312; Senat in ständiger Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11.07.2007, Az.: 1 U 86/07; vom 29.10.2008, Az.: 1 U 120/08; vom 25.03.2009, Az.: 1 U 20/09; vom 19.09.2011, Az.: 1 U 77/11; vom 02.01.2012, Az.: 1 U 126/11).
  • OLG Bamberg, 22.02.2010 - 1 U 7/10

    Private Rentenversicherung: Beratungspflichten eines Versicherers gegenüber einem

    Dies bedeutet, dass eine mathematische, jede Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ausschließende, von niemandem mehr anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1970, 946; NJW 2004, 777; NJW-RR 2007, 312; Senat in ständiger Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11.07.2007, Az.: 1 U 86/07; vom 29.10.2008, Az.: 1 U 120/08; vom 25.03.2009, Az.: 1 U 20/09).
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