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   OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02 - 47   

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https://dejure.org/2002,9597
OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02 - 47 (https://dejure.org/2002,9597)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.08.2002 - 1 U 208/02 - 47 (https://dejure.org/2002,9597)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. August 2002 - 1 U 208/02 - 47 (https://dejure.org/2002,9597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines vertraglichen Haftungsausschlusses für Mängel; Beweislast für arglistiges Verschweigen eines Mangels; Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels; Eintritt von Feuchtigkeit in ein Haus als ein für den Kaufentschluss maßgeblicher ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 463 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 460 Satz 1 a.F.; ; BGB § 476 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung wegen arglistigen Verschweigens des Mangels einer Kaufsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistiges Verscheigen von Mangel: Feuchtigkeitsschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufhehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326 f.; BGH NJW 1995, 1549 f.; BGH NJW 1990, 42 f.).

    Das positive Wissen um den Mangel schließt nach § 460 Satz 1 BGB a.F. die Haftung bei arglistiger Täuschung aus (BGH NJW 1990, 42 f.).

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
    Folglich kann die Klage nur unter dem Gesichtspunkt des arglistigen Verschweigens eines Mangels (§§ 463 Satz 2, 476 BGB a.F.) Erfolg haben (BGHZ 109, 327, 330; BGH WM 1970, 162 f.).

    Für Arglist kann, wenn der Verkäufer den Mangel gekannt und Verschwiegen hat, die Lebenserfahrung sprechen (BGHZ 109, 327, 333; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 476 Rn. 47).

  • BGH, 21.11.1969 - V ZR 151/68

    Verkauf eines Einfamilienhauses mit Büroräumen - Ausschluss der Haftung für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
    Folglich kann die Klage nur unter dem Gesichtspunkt des arglistigen Verschweigens eines Mangels (§§ 463 Satz 2, 476 BGB a.F.) Erfolg haben (BGHZ 109, 327, 330; BGH WM 1970, 162 f.).

    Der Beweis für die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der §§ 463 Satz 2, 476 BGB a.F. obliegt, wie der Vorderrichter zutreffend ausgeführt hat, dem Käufer (BGH WM 1970, 162, 164).

  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufhehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326 f.; BGH NJW 1995, 1549 f.; BGH NJW 1990, 42 f.).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufhehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326 f.; BGH NJW 1995, 1549 f.; BGH NJW 1990, 42 f.).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
    Er trägt die Beweislast dafür, dass die Tatbestandsmerkmale der Norm gegeben sind, aus denen er seine Klageansprüche herleitet (BGH WM 1987, 1285 f.).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08

    Grundstückskaufvertrag: Anfechtung wegen Verschweigens extremer Durchfeuchtung

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, sind auch ohne entsprechende Nachfrage des Käufers solche Umstände offenbarungspflichtig, die für den Kaufentschluss erkennbar von maßgeblicher Bedeutung sind und die der Verkäufer deshalb redlicherweise nicht verschweigen darf, wie etwa ein Feuchtigkeitsbefall (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW-RR 1996, 1332; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2002, 1 U 208/02, zitiert nach juris).
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