Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - I-1 U 21/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48713
OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - I-1 U 21/13 (https://dejure.org/2013,48713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2013 - I-1 U 21/13 (https://dejure.org/2013,48713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2013 - I-1 U 21/13 (https://dejure.org/2013,48713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,48713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer Vorfahrtverletzung nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins; Bestimmung der Höhe der ersatzfähigen unfallbedingten Vermögenseinbußen nach einem Verkehrsunfall; Anpassung der Fahrtgeschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs- und ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für ein verunfalltes Nutzfahrzeug (hier: Taxi) kann unter Berücksichtigung der Stammkundenbindung auch dann noch gerechtfertigt sein, wenn die Kosten der Anmietung den Gewinn um das 4,6-fache übersteigt, §§ 249, 251 BGB

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 1 U 225/10
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
    Dies gilt konkret auch für den Nutzungsausfall eines Fahrzeuges in einem Personenbeförderungsunternehmen (BGH NJW 1993, 3321; Leng DAR 2001, 43, 45 Senat a.a.O. sowie Senat, Urteil vom 14. Februar 2012, Az.: I-1 U 225/10).

    Der Geschädigte verstößt nicht allein deshalb gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH, Urteil vom 2. Februar 2010, Az.: VI ZR 139/08, veröffentlicht in NJW 2010, 1445, Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH VersR 2008, 1370, Rdnr. 14; Senat, Urteil vom 14. Februar 2012, Az.: I-1 U 225/10).

    Aus der Sicht eines verständigen Kaufmanns kann es vertretbar erscheinen, einige Wochen lang Mietkosten hinzunehmen, die den mit der Mietsache zu erwirtschaftenden Ertrag voraussichtlich erheblich übersteigen werden, wenn er dadurch seinen Betrieb ungestört aufrechterhalten, den unternehmerischen "good will" sichern, sich seine Stammkundschaft erhalten, am Markt und in der Organisation der Funkzentrale präsent bleiben kann etc. Demgemäß ist in der Rechtsprechung eine Erstattungsfähigkeit der Mietkosten auch in Fällen angenommen worden, in welchen diese deutlich mehr als 100 % über dem Verdienstausfall lagen (BGH a.a.O. mit Rechtsprechungsnachweisen; Senat, Urteil vom 14. Februar 2012, Az.: I-1 U 225/10).

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
    Der Geschädigte verstößt nicht allein deshalb gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH, Urteil vom 2. Februar 2010, Az.: VI ZR 139/08, veröffentlicht in NJW 2010, 1445, Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH VersR 2008, 1370, Rdnr. 14; Senat, Urteil vom 14. Februar 2012, Az.: I-1 U 225/10).

    Die Beklagten trifft die Darlegungs- und Beweislast für ihre Behauptung, der Geschädigten sei in der konkreten Situation ein günstigerer Tarif ohne weiteres zugänglich gewesen, so dass ihr eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der Schadensminderungsobliegenheit gemäß § 254 BGB hätte zugemutet werden können ( vgl. BGH, Urteil vom 2. Januar 2010, Az.: VI ZR 139/08, Rdnr. 12 - zitiert nach juris).

  • BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93

    Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
    Dies gilt konkret auch für den Nutzungsausfall eines Fahrzeuges in einem Personenbeförderungsunternehmen (BGH NJW 1993, 3321; Leng DAR 2001, 43, 45 Senat a.a.O. sowie Senat, Urteil vom 14. Februar 2012, Az.: I-1 U 225/10).

    Es handelt sich aber nur um einen unter einer Mehrzahl von Gesichtspunkten innerhalb der anzustellenden Gesamtbetrachtung des Interesses des Geschädigten an der ungestörten Fortführung seines Betriebes (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1993, Az.: VI ZR 20/93, veröffentlicht in NJW 1993, 3321, Rdnr. 12 - zitiert nach juris).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
    Der Geschädigte verstößt nicht allein deshalb gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH, Urteil vom 2. Februar 2010, Az.: VI ZR 139/08, veröffentlicht in NJW 2010, 1445, Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH VersR 2008, 1370, Rdnr. 14; Senat, Urteil vom 14. Februar 2012, Az.: I-1 U 225/10).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
    Die Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs kann sich aber daraus ergeben, dass es dem Geschädigten aufgrund einer besonderen Eilbedürftigkeit in der konkreten Anmietsituation nicht zuzumuten war, sich vor Anmietung nach günstigeren Tarifen zu erkundigen ( BGH, Urteil v. 05.03.2013, Az.: VI ZR 245/11, DAR 2013, 378, 380 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen ).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 1 U 104/96

    Von geschädigtem Unternehmen angemietetes Ersatzfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist von den ersatzfähigen Mietwagenkosten im Wege der Vorteilsausgleichung, die aufgrund der Besserstellung des Geschädigten wegen ersparter Eigenaufwendungen zu berücksichtigen ist, ein pauschaler Abzug von 5 % zu machen (grundlegend insoweit Senat DAR 1998, 102; zuletzt Senat, Urteil vom 14. Mai 2013, Az.: I-1 U 123/12).
  • BGH, 21.06.1977 - VI ZR 97/76

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
    Sie dient damit auch dem Schutz des an sich wartepflichtigen, jeweils von links kommenden Verkehrsteilnehmers (BGH VersR 1977, 917, Rdnr. 9 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGHZ 9, 6, 13; BGHZ 14, 232, 240; so auch BGH NJW 1985, 2757).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
    Auch im Falle der gewerblichen Fahrzeugnutzung besteht eine Ersatzpflicht für entgangene Gebrauchsvorteile (std. Rspr. des Senats, zuletzt Urteil vom 5. Februar 2013, Az.: I-1 U 90/12 mit Hinweis auf Notthoff in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 5. Aufl., Teil 4, Rdnr. 835, dort mit Hinweis auf BGH NJW 1985, 2471; OLG Hamm NZV 1993, 65 sowie OLG Köln ZfS 1997, 136).
  • BGH, 04.02.1953 - VI ZR 70/52

    Vorfahrtrecht und Wartepflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
    Sie dient damit auch dem Schutz des an sich wartepflichtigen, jeweils von links kommenden Verkehrsteilnehmers (BGH VersR 1977, 917, Rdnr. 9 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGHZ 9, 6, 13; BGHZ 14, 232, 240; so auch BGH NJW 1985, 2757).
  • BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54

    Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13
    Sie dient damit auch dem Schutz des an sich wartepflichtigen, jeweils von links kommenden Verkehrsteilnehmers (BGH VersR 1977, 917, Rdnr. 9 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGHZ 9, 6, 13; BGHZ 14, 232, 240; so auch BGH NJW 1985, 2757).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

  • BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08

    Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2010 - 1 U 168/09
  • OLG Hamm, 16.10.1992 - 9 U 54/91

    Ersatzanspruch wegen Prämien-Rückstufung in der Kaskoversicherung

  • OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge des Einscherens eines

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2011 - 1 U 103/10

    Haftungsverteilung bei Kollision an einer Kreuzung ohne besondere

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2013 - 1 U 123/12

    Umfang zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Naumburg, 21.01.2013 - 1 U 90/12

    Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall: Schädelkontusion und

  • OLG Koblenz, 17.01.2013 - 1 U 215/12

    Architekt muss (nicht) auf eigene Fehler hinweisen!

  • VG Braunschweig, 07.09.2000 - 6 A 325/99

    Bestehen einer Pflicht zur Erteilung einer unentgeltlichen Auskunft an eine

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 86/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat 26.11.2013, 1 U 21/13; 14.02.2012, 1 U 225/10).

    In den Entscheidungsgründen hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung dargelegt, dass nicht nur die (hohen) Kosten der Ersatzmiete und der drohende Verdienstausfall zu berücksichtigen sind, sondern alle sonstigen schutzwürdige Belange, wie insbesondere das Interesse des Geschädigten an der ungestörten Fortführung seines Betriebes (BGH, 19.10.1993, VI ZR 20/93 = NJW 1993, 3321; Senat, 26.11.2013, 1 U 21/13).

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung eine Erstattungsfähigkeit der Mietkosten auch in Fällen angenommen worden, in welchen diese deutlich mehr als 100% über dem Verdienstausfall lagen (vgl. BGH 19.10.1993, VI ZR 20/93 = NJW 1993, 3321 m.w.N.; Senat, 26.11.2013, 1 U 21/13 und Senat, 14.02.2012, 1 U 225/10).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, von den ersatzfähigen Mietwagenkosten im Wege der Vorteilsausgleichung, die aufgrund der Besserstellung des Geschädigten wegen ersparter Eigenaufwendungen zu berücksichtigen ist, einen pauschalen Abzug von 5% zu machen (Senat, 26.11.2013, 1 U 21/13 = BeckRS 2013, 198763; Senat, 14.05.2013, 1 U 123/12 und Senat, 03.11.1997, 1 U 104/96 = DAR 1998, 102).

  • LG Kleve, 03.05.2017 - 2 O 59/15
    Insoweit wird auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.11.2013, Az. 1 U 21/13, S. 12/13, Anlage K 13, Bl. 180/181 GA, Bezug genommen.

    Der Kläger war daher nicht darauf zu verweisen das Risiko einzugehen, durch den Ausfall des beschädigten Fahrzeugs Stammkunden zu verlieren (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2013, Az. 1 U 21/13, Seite 19 f, Anlage K 13, Bl. 187 f GA).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht