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   OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - I-1 U 210/03   

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https://dejure.org/2004,22640
OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - I-1 U 210/03 (https://dejure.org/2004,22640)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.09.2004 - I-1 U 210/03 (https://dejure.org/2004,22640)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. September 2004 - I-1 U 210/03 (https://dejure.org/2004,22640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung eines Steuerbetrages wegen Anwachsung des zu versteuernden Jahreseinkommmes wegen Ausgleich eines Verdienstausfalles; Ausgleich eines unfallbedingten immateriellen Schadens; Verletzung des linken Schultergelenkes sowie des linken Ellenbogengelenkes; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88

    Ersatz für Hilfeleistungen unfallbedingter Beeinträchtigungen - Verrichtung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - 1 U 210/03
    1.) Der Schaden, der einem Verletzten durch den Ausfall von geplanten Eigenleistungen im Zusammenhang mit der unterbliebenen Verwirklichung eines Bauvorhabens entsteht, ist gem. § 252 Satz 1 BGB als ersatzfähig zu behandeln (BGH NJW 1989, 2539, 2540).

    2.) Abgesehen davon sind an ein Ersatzbegehren der in Rede stehenden Art strenge Anforderungen zu stellen, um uferlose Schadenskonstruktionen abzuwehren und das Schadensersatzrecht nicht über den Bereich des Ausgleichs realer Schäden hinaus in den Bereich bloß vorstellbarer Entwicklungen auszudehnen (BGH NJW 1989, 2539, 2540 rechte Spalte).

    c) Jedoch bedarf das Ersatzbegehren eines Verletzten, der Ersatzforderungen wegen unmöglich gewordener Eigenleistungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben geltend macht, in zeitlicher Hinsicht einer kritischen Überprüfung (BGH NJW 1989, 2539, 2541).

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - 1 U 210/03
    Denn ein Feststellungsantrag ist jedenfalls dann begründet, wenn die sachlich-rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff in ein nach § 7 Abs. 1 StVG geschütztes Rechtsgut des Geschädigten gegeben ist, der zu den für die Zukunft befürchteten Schäden führen kann und darüber hinaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt spricht (BGH NJW a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1997, 1508, 1509 sowie BGH NJW 1991, 2707, 2708).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - 1 U 210/03
    Denn ein Feststellungsantrag ist jedenfalls dann begründet, wenn die sachlich-rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff in ein nach § 7 Abs. 1 StVG geschütztes Rechtsgut des Geschädigten gegeben ist, der zu den für die Zukunft befürchteten Schäden führen kann und darüber hinaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt spricht (BGH NJW a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1997, 1508, 1509 sowie BGH NJW 1991, 2707, 2708).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - 1 U 210/03
    3.) Wird die Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens aus einer bereits eingetretenen Rechtsgutverletzung beantragt, so reicht für das Feststellungsinteresse die Möglichkeit eines Schadenseintritt aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2001, 1431).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1991 - 8 U 20/90

    Fortsetzung erfolgloser Cortisontherapie als Behandlungsfehler L

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - 1 U 210/03
    In einer am 11. Juli 1991 verkündeten Entscheidung (veröffentlicht in VersR 1992, 1096; lfd. Nr. 2497 in der Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm, 22. Aufl.) hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf einem seinerzeit 51jährigen Mann wegen der Versteifung eines Schultergelenks und eines damit verbunden gewesenen Verlustes des Arbeitsplatzes ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,-- DM zuerkannt.
  • OLG Köln, 26.04.1995 - 2 U 161/94

    Zerbrechen einer Familie; Unfallfolge; Schmerzensgeldbemessung; Eheprobleme;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - 1 U 210/03
    c) Negative familiäre Auswirkungen können bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden, wenn sich feststellen lässt, dass diese ihren wesentlichen Grund in den Folgen der Unfallverletzungen haben (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 16 StVG, Rdnr. 38 mit Hinweis auf OLG Köln NZV 1995, 399).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - 1 U 210/03
    Die Rechtsprechung bejaht diese Voraussetzungen, wenn die Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 63. Aufl., vor § 249, Rdnr. 77 mit Hinweis auf BGHZ 57, 25; BGHZ 63, 189; BGH NJW 1995, 127, 451).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70

    Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2004 - 1 U 210/03
    Die Rechtsprechung bejaht diese Voraussetzungen, wenn die Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (Palandt/Heinrichs, Kommentar zum BGB, 63. Aufl., vor § 249, Rdnr. 77 mit Hinweis auf BGHZ 57, 25; BGHZ 63, 189; BGH NJW 1995, 127, 451).
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2015 - 4 U 157/14

    Verkehrsunfallhaftung: Berechnung des Verdienstausfallschadens unter

    Insoweit hat ein Anspruchsübergang auf den Sozialversicherungsträger nach Maßgabe des § 116 SGB X stattgefunden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2004 - I-1 U 210/03, juris Rn. 86; Plagemann in Geigel, aaO Kap. 4 Rn. 106).
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