Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine auf eine Aufrechnung gestützte Vollstreckungsgegenklage; Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen einer erklärten Aufrechnung bei Zustehen eines Zurückbehaltungsrechts; Gleichartigkeit eines Anspruch auf Befreiung von einer noch nicht ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426 Abs. 1
Zur Aufrechnung einer Vollstreckungsklage; keine Gleichartigkeit eines Anspruchs auf Befreiung nach § 426 BGB und eines Zahlungsanspruches nach § 387 BGB - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Aufrechnung in einer Vollstreckungsgegenklage?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 27.05.2003 - 2 O 150/02
- LG Heidelberg, 27.01.2004 - 2 O 445/03
- OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.06.1983 - VI ZR 285/81
Befreiungsanspruch - Verbindlichkeit - Zahlungsanspruch - Aufrechnung - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04
Ein Befreiungsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB und ein Zahlungsanspruch sind nicht gleichartig (BGH NJW 1999, 1182, 1184; BGH NJW 1983, 2438 f., je mwN.).Es wäre dann in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der Zahlungsanspruch und der davor bestehende Befreiungsanspruch rechtlich identisch sind und ob dieser Anspruch mit dem titulierten Gegenanspruch in dem nach § 273 BGB erforderlichen (BGH NJW 1983, 2438) rechtlichen Zusammenhang steht.
- BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97
Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04
Ein Befreiungsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB und ein Zahlungsanspruch sind nicht gleichartig (BGH NJW 1999, 1182, 1184; BGH NJW 1983, 2438 f., je mwN.). - BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93
Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04
Der geltend gemachte Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung steht dem Kläger entsprechend § 371 Satz 1 BGB zu (vgl. BGHZ 127, 146, 148 f.). - BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04
Die tatsächlichen Grundlagen für den Aufrechnungseinwand liegen vor, sobald sich die beiderseitigen Forderungen aufrechenbar gegenüber stehen (BGH NJW 1994, 2769, 2770 mwN.; BGH NJW 2003, 3134, 3135). - BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92
Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04
Die tatsächlichen Grundlagen für den Aufrechnungseinwand liegen vor, sobald sich die beiderseitigen Forderungen aufrechenbar gegenüber stehen (BGH NJW 1994, 2769, 2770 mwN.; BGH NJW 2003, 3134, 3135).
- LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08
Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma …
Wegen der weitreichenden Folgen einer Schuldumschaffung muss ein dahingehender Vertragswille grundsätzlich deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen (BGH, NJW 1986, 1490 ff; BGH NJW 1979, 3708 f; BGH NJW 1979, 426, 427 m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 31.03.2004, 1 U 22/04, BeckRS 2004, 09037; vgl. ferner: BGH NJW 2003, 334 5 ff = "keine Schuldumschaffung durch Prozessvergleich ").
Rechtsprechung
LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 22/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Anerkennung einer Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit einer Filialleiterin eines Supermarktes; Anforderungen an den Beweis hinsichtlich des Nachweises des Zusammenhanges zwischen dem Beruf und der Erkrankung; Bestimmung des Krankheitsverlaufes eines ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gotha, 19.11.2003 - S 1 U 944/01
- LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 22/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Thüringen, 25.01.2006 - L 1 U 22/04
Bestimmte maßgebliche Tatsachen und Geschehnisabläufe, wie die den Versicherungs- und Versorgungsschutz begründenden Tatsachen (z. B. Arbeit, Dienstverrichtung, Dienstreise), die das schädigende Ereignis (Unfall, Erkrankung, etc.) kennzeichnenden Umstände sowie - im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität - das Bestehen eines Gesundheitsschadens bedürfen des so genannten Vollbeweises (vgl. BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 38), also der Feststellung mit einem so großen Grad an Gewissheit, dass bei vernünftiger, lebensnaher Betrachtung kein begründbarer Zweifel an dem Vorliegen der rechtserheblichen Tatsache besteht (…vgl. BSG in SozR 2200 § 555 a Nr. 1).