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   OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - I-1 U 23/07   

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https://dejure.org/2009,75285
OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - I-1 U 23/07 (https://dejure.org/2009,75285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2009 - I-1 U 23/07 (https://dejure.org/2009,75285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - I-1 U 23/07 (https://dejure.org/2009,75285)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 23/07
    Denn lediglich die Voraussetzungen des Haftungsgrundes, nämlich des Zusammenhangs zwischen dem schädigenden Verhalten und der Rechtsgutverletzung (Primärverletzung) sind nach den strengeren Anforderungen des § 286 ZPO nachzuweisen, der zur Überzeugungsbildung zwar keine mathematische oder medizinisch notwendige Sicherheit fordert, aber doch einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2008, 2845; VersR 1977, 721; VersR 1989, 758; NZV 2003, 167).

    Wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, geht es aber schon angesichts der unstreitigen unfallbedingten Wunden und Prellungen als Primärverletzungen des Klägers bei der Frage, welche weiteren Verletzungen bzw. Verletzungsfolgen - auch im Bereich der Halswirbelsäule - vorliegen, nur noch um die Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen dem (feststehenden) Haftungsgrund und dem eingetretenen Schaden, für den der Maßstab des § 287 ZPO gilt (BGH NJW 1992, 3298); insoweit genügt zu dem Nachweis eine überwiegende (höhere/deutlich höhere) Wahrscheinlichkeit (BGH NZV 2003, 167 m.w.N.).

    Der Senat folgt dabei der ständigen Rechtsprechung des BGH (NZV 2003, 167; NJW 2008, 2845); hiernach wird aber eine "Harmlosigkeitsgrenze" in Form einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung für ungeeignet erachtet, um eine Verletzung der Halswirbelsäule trotz - wie hier - entgegenstehender konkreter Hinweise auf eine entsprechende Verletzung generell auszuschließen.

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 23/07
    Denn lediglich die Voraussetzungen des Haftungsgrundes, nämlich des Zusammenhangs zwischen dem schädigenden Verhalten und der Rechtsgutverletzung (Primärverletzung) sind nach den strengeren Anforderungen des § 286 ZPO nachzuweisen, der zur Überzeugungsbildung zwar keine mathematische oder medizinisch notwendige Sicherheit fordert, aber doch einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2008, 2845; VersR 1977, 721; VersR 1989, 758; NZV 2003, 167).

    Bei der Bewertung der Frage, ob der Unfall mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu weiteren (bildgebend nicht sichtbaren) Verletzungen und Verletzungsfolgen geführt hat, ist deshalb entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (vgl. hierzu auch BGH NJW 2008, 2845), bei denen insbesondere von Bedeutung die grundsätzliche gegebene Verletzungsmöglichkeit durch den Unfall in Bezug zu der tatsächlichen körperlichen Belastungsfähigkeit des Betroffenen sowie der Vergleich des Beschwerdezustandes des Betroffenen vor und nach dem Unfall sind.

    Der Senat folgt dabei der ständigen Rechtsprechung des BGH (NZV 2003, 167; NJW 2008, 2845); hiernach wird aber eine "Harmlosigkeitsgrenze" in Form einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung für ungeeignet erachtet, um eine Verletzung der Halswirbelsäule trotz - wie hier - entgegenstehender konkreter Hinweise auf eine entsprechende Verletzung generell auszuschließen.

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 23/07
    Die Höhe des Ausgleichs des immateriellen Schadens richtet sich maßgeblich nach dem Ausmaß der konkreten Lebensbeeinträchtigung des geschädigten Klägers; dabei sind insbesondere Art und Umfang der unfallbedingten Verletzungen und Verletzungsfolgen, Heftigkeit und Dauer von Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen (Operationen, Krankenhausaufenthalte), der voraussichtliche weitere Krankheitsverlauf, zu befürchtende Dauerschäden sowie die Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Verletzten zu berücksichtigen (BGH VersR 1955, 615; KG, NZV 2002, 34).
  • BGH, 25.04.1972 - VI ZR 134/71

    Hypothetische Kausalität - Überholende Kausalität - Beweislast

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 23/07
    Jedoch tragen hierfür die Beklagten als Schädiger die Beweislast (BGH VersR 1996, 990), denen dabei gleichfalls die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute kommt (BGH VersR 1972, 834).
  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 23/07
    Wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, geht es aber schon angesichts der unstreitigen unfallbedingten Wunden und Prellungen als Primärverletzungen des Klägers bei der Frage, welche weiteren Verletzungen bzw. Verletzungsfolgen - auch im Bereich der Halswirbelsäule - vorliegen, nur noch um die Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen dem (feststehenden) Haftungsgrund und dem eingetretenen Schaden, für den der Maßstab des § 287 ZPO gilt (BGH NJW 1992, 3298); insoweit genügt zu dem Nachweis eine überwiegende (höhere/deutlich höhere) Wahrscheinlichkeit (BGH NZV 2003, 167 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Organisationsverschulden,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 23/07
    Für die Richtigkeit dieser Sicht spricht indes, dass eine Körperverletzung im Rechtssinn lediglich einen Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit voraussetzt und eine Strukturverletzung gerade nicht erforderlich ist (BGH VersR 1994, 55 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 23/07
    Jedoch tragen hierfür die Beklagten als Schädiger die Beweislast (BGH VersR 1996, 990), denen dabei gleichfalls die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute kommt (BGH VersR 1972, 834).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 7/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Recht einer Partei auf Ladung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 23/07
    Die Art der primären Körperverletzung ist ebenso wie ihre Lokalisierung für das zugrundezulegende Beweismaß hinsichtlich des weiteren Ausmaßes der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen und Verletzungsfolgen demnach nicht relevant (BGH NJW-RR 2009, 409; Senat, B. v. 27.03.2009, 1 W 13/09).
  • BGH, 18.05.2009 - IV ZR 57/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 23/07
    Zutreffend ist, dass im Fall sich - wie hier - widersprechender Gutachten (gleichgültig, ob nur gerichtlich bestellter Sachverständiger oder gerichtlich bestellter Sachverständiger und Privatgutachter) ein Gericht den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden darf, dass es ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (BGH NJW-RR 2009, 1192).
  • KG, 21.05.2001 - 12 U 3372/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 23/07
    Die Höhe des Ausgleichs des immateriellen Schadens richtet sich maßgeblich nach dem Ausmaß der konkreten Lebensbeeinträchtigung des geschädigten Klägers; dabei sind insbesondere Art und Umfang der unfallbedingten Verletzungen und Verletzungsfolgen, Heftigkeit und Dauer von Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen (Operationen, Krankenhausaufenthalte), der voraussichtliche weitere Krankheitsverlauf, zu befürchtende Dauerschäden sowie die Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Verletzten zu berücksichtigen (BGH VersR 1955, 615; KG, NZV 2002, 34).
  • LG Lübeck, 08.06.2000 - 1 S 19/00

    Feststellung eines als Grundlage eines Schmerzensgeldanspruchs geltend gemachten

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2009 - 1 W 13/09

    Beurteilung der Erfolgsaussicht im Prozesskostenhilfeverfahren

  • OLG Frankfurt, 07.09.2001 - 24 U 22/00

    Haftungsbegründende Kausalität bei Halswirbelsäulenverletzung; Auffahrunfälle mit

  • OLG Hamm, 03.09.1999 - 9 U 144/98

    Anspuch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls und eines daraus

  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

  • BGH, 18.04.1977 - VIII ZB 4/77

    Rechtsmittelbegründungsfrist - Armenrechtsgesuch - Berufungsbegründung

  • OLG Naumburg, 28.03.2013 - 1 U 97/12

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Bemessung bei HWS-Distorsion und multiplen

    Aber auch 10.000,00 EUR oder 11.000,00 EUR wurden zuerkannt oder im Zuge eines Vergleichs vereinbart (Hacks/Wellner/Häcker, lfd. Nrn. 1649 - 12 U 97/98 OLG Koblenz vom 1. März 1999; 1670 - 12 U 1347/00 OLG Nürnberg; 1716 - 1 U 23/07 OLG Düsseldorf vom 6 Oktober 2009; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Oktober 2009, I-1 U 23/07 - BeckRS 2012, 22345).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2012 - 1 U 165/11

    Umfang der Schadesminderungspflicht des Verkehrsunfallgeschädigten; Verweis auf

    Zutreffend ist allerdings, dass im Fall sich widersprechender Gutachten - und zwar gleichgültig, ob sie die Ausführungen gerichtlich bestellter Sachverständiger oder diejenigen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen einerseits und eines Privatgutachters andererseits betreffen - ein Gericht den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden darf, dass es ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (BGH NJW-RR 2009, 1192; Senat, Urteil vom 6. Oktober 2009, Az.: I - 1 U 23/07).
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