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   OLG Rostock, 11.10.2017 - 1 U 23/17   

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https://dejure.org/2017,60318
OLG Rostock, 11.10.2017 - 1 U 23/17 (https://dejure.org/2017,60318)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.10.2017 - 1 U 23/17 (https://dejure.org/2017,60318)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 1 U 23/17 (https://dejure.org/2017,60318)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 235/05

    Unzulässigkeit einer bedingt eingelegten Berufung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.10.2017 - 1 U 23/17
    Die Berufung des Beklagten im Schriftsatz vom 14.02.2017 ist unzulässig, da sie von der Bedingung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe abhängig gemacht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2007, Az. XII ZB 235/05, FamRZ 2007, 895f, zit. n. juris, Rn. 9f; BGH, Beschluss vom 20.07.2005, Az. XII ZB 31/05, MDR 2006, 43f, zit. n. juris, Rn. .
  • BGH, 19.11.2008 - XII ZB 102/08

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei zu erwartender Ablehnung eines innerhalb

    Auszug aus OLG Rostock, 11.10.2017 - 1 U 23/17
    Jedenfalls ab diesem Zeitpunkt muss der Antragsteller mit der Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs rechnen; er darf deswegen mit seinem Wiedereinsetzungsgesuch nicht über die 14-tägige Frist hinaus zuwarten, bis das Gericht über sein Gesuch entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 19.11.2008, XII ZB 102/08, MDR 2009, 854f, zit. n. juris, Rn. 10f; Zöller/Greger, a.a.O., § 234 Rn. 8).
  • BGH, 16.12.1997 - VI ZB 48/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 11.10.2017 - 1 U 23/17
    Einer Partei, die Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Rechtsmittels beantragt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist nur gewährt werden, wenn sie rechtzeitig - nämlich vor Ablauf der Rechtsmittelfrist - nicht nur den Prozesskostenhilfeantrag eingereicht, sondern auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargetan hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.1997, NJW 1998, 1230f, zit. n. juris, Rn. 7).
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05

    Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.10.2017 - 1 U 23/17
    Die Berufung des Beklagten im Schriftsatz vom 14.02.2017 ist unzulässig, da sie von der Bedingung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe abhängig gemacht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2007, Az. XII ZB 235/05, FamRZ 2007, 895f, zit. n. juris, Rn. 9f; BGH, Beschluss vom 20.07.2005, Az. XII ZB 31/05, MDR 2006, 43f, zit. n. juris, Rn. .
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