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   OLG Karlsruhe, 04.04.2007 - 1 U 232/06   

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https://dejure.org/2007,6454
OLG Karlsruhe, 04.04.2007 - 1 U 232/06 (https://dejure.org/2007,6454)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.04.2007 - 1 U 232/06 (https://dejure.org/2007,6454)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. April 2007 - 1 U 232/06 (https://dejure.org/2007,6454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführbarkeit einer Schiedsvereinbarung trotz Verweises auf ein nicht bestehendes Gericht; Bestimmung des zuständigen Schiedsgerichts durch ergänzende Auslegung; Zulässigkeit einer Klage mit dem Gegenstand einer wirksamen Schiedsvereinbarung

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Sonstige Gerichtsverfahren Schiedsvereinbarung: - Schiedseinrede

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; ZPO § 1029; ; ZPO § 1031; ; ZPO § 1032

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung im Zusammenhang mit Auflösung einer Rechtsanwaltssozietät - ergänzende Vertragsauslegung; salvatorische Klausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Benennung eines nicht bestehenden Schiedsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Schiedsvereinbarung undurchführbar und damit unwirksam? (IBR 2007, 1357)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Heidelberg, 27.10.2006 - 1 O 74/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2007 - 1 U 232/06
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts Heidelberg vom 27. Oktober 2006 - 1 O 74/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Teilurteil des Landgerichts Heidelberg vom 27. Oktober 2006 - 1 O 74/06 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    b) Die von den Parteien in der Auseinandersetzungsvereinbarung in XVIII getroffene Schiedsvereinbarung (K 1, Anlagenheft der Kläger - 1 O 74/06 -) ist nicht nichtig.

  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 85/81

    Schiedsvertrag - Nichtigkeit - Bestimmtheit - Schiedsgericht - Einrede der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2007 - 1 U 232/06
    Eine Nichtigkeit mangels genügender Bestimmtheit ergibt sich auch nicht daraus, dass das zur Entscheidung berufene Schiedsgericht weder eindeutig bestimmt noch bestimmbar ist, weil nach der Schiedsklausel zwei verschiedene ständige Schiedsgerichte in Betracht kommen (BGH NJW 1983, 1267).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2007 - 1 U 232/06
    Daher ist der Senat als Rechtsmittelgericht befugt, die Stufenklage in vollem Umfang abzuweisen (BGH NJW 1985, 2405/2407).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2003 - 3 Sch 1/03

    Übernahmevertrag für eine Zahnarztpraxis: Prüfung der Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2007 - 1 U 232/06
    Dabei gelangen auch die Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zur Anwendung (Kammergericht, Beschl. v. 15.10.1999, 28 Sch 17/99, zitiert nach juris; OLG F. Beschl. v. 04.09.2003, 3 Sch 1/03, NJOZ 2003, 3559; Kröll, NJW 2005, 194; NJW 2007, 744/746; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 2. Aufl. 2002, Kap. 5 Rdnr. 337).
  • BGH, 20.01.1994 - III ZR 143/92

    Bestand einer zu Zeiten der ehemaligen DDR vereinbarten Schiedsabrede

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2007 - 1 U 232/06
    Eine Schiedsvereinbarung kann bei Wegfall des Trägers der Schiedsgerichtsorganisation undurchführbar werden (BGH NJW 1994, 1008 zur Auflösung der DDR-Kammer für Außenhandel; anders die in der Literatur überwiegend vertretene Auffassung, die grundsätzlich von der Möglichkeit der Anpassung der Schiedsvereinbarung an die geänderten Verhältnisse ausgeht, vgl. Nachweise in Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 1029 Rdnr. 101; § 1035 Rn. 35).
  • KG, 15.10.1999 - 28 Sch 17/99

    Auslegung einer Schiedsklausel zur Zuständigkeit des Schiedsrichters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.04.2007 - 1 U 232/06
    Dabei gelangen auch die Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zur Anwendung (Kammergericht, Beschl. v. 15.10.1999, 28 Sch 17/99, zitiert nach juris; OLG F. Beschl. v. 04.09.2003, 3 Sch 1/03, NJOZ 2003, 3559; Kröll, NJW 2005, 194; NJW 2007, 744/746; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 2. Aufl. 2002, Kap. 5 Rdnr. 337).
  • BGH, 14.07.2011 - III ZB 70/10

    Schiedsabrede: Auslegung einer irrtümlich die Zuständigkeit eines nicht

    Dementsprechend geht die obergerichtliche Rechtsprechung zum neuen Recht davon aus, dass es im Falle der Nichtexistenz der im Vertrag bestimmten Schiedsorganisation zunächst geboten ist, eine Lösung dieses Problems im Wege einer (ergänzenden) Vertragsauslegung zu suchen (vgl. hierzu nur KG, KGR 2001, 49, 50 f; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2007, 217, 218; OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 990, 992; siehe auch OLG Frankfurt, OLGR 2004, 9, 11; zum nachträglichen Wegfall einer Schiedsorganisation vgl. auch MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1032 Rn. 8; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 8, Rn. 13; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 1029, Rn. 101, § 1039 Rn. 1).
  • OLG Köln, 23.09.2010 - 19 SchH 15/10

    Auslegung einer Schiedsklausel in einem Praxiskaufvertrag

    Dabei gelangen auch die Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung zur Anwendung (vgl. OLG Karlsruhe vom 04.04.2007 - 1 U 232/06 - Rn. 37; OLG Frankfurt vom 04.09.2003 - 3 Sch 1/03 - Rn. 34, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 14.03.2017 - 9 U 3109/16

    Leistungen, Berufung, Werklohnforderung, Vereinbarung, Auslegung, Herausgabe,

    Eine Schiedsvereinbarung wird nicht dadurch undurchführbar, dass sie auf ein nicht bestehendes Schiedsgericht (oder wie hier einen nicht bestehenden Schiedsgutachter) verweist, wenn sich durch ergänzende Auslegung ein genau bestimmbares Schiedsgericht ableiten lässt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.4.2007, 1 U 232/06 zitiert nach juris).

    Nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung ist davon auszugehen, dass dann, wenn die Parteien von der Nichtexistenz der avisierten Schiedsstelle gewusst hätten, sie eine Zuständigkeit des Schiedsgutachters der nächstgelegenen Industrie- und Handelskammer vereinbart hätten (vgl. so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.04.2007, Az.: 1 U 232/06, zitiert nach Juris).

  • OLG München, 07.01.2009 - 34 SchH 14/08

    Schiedsvereinbarung: Auslegungsfähigkeit einer den Sitz des schiedsrichterlichen

    Notwendiger Inhalt einer wirksamen Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 ZPO ist die eindeutige Benennung des zuständigen Schiedsgerichts (z.B. BGH NJW 1983, 1267; OLG Jena NotBZ 2006, 367 - Leitsatz - OLG Karlsruhe OLG-Report 2007, 990/992).
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