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   OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00   

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https://dejure.org/2002,6842
OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00 (https://dejure.org/2002,6842)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.11.2002 - 1 U 24/00 (https://dejure.org/2002,6842)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 (https://dejure.org/2002,6842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 52 Abs. 6 ThürStrG, § 3 Abs. 2 S. 1 DDR-StraßenVO 1957
    öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Einordnung eines vor Inkrafttreten der DDR-StraßenVO 1974 entstandenen Weges als solchen öffentlicher Art aufgrund der Widmungsfiktion des § 52 Abs. 6 ThürStrG

  • Judicialis

    ThürStrG § 52 Abs. 6; ; DDR-StraßenVO 1957 § 3 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 52 Abs. 6 ThürStrG, § 3 Abs. 2 S. 1 DDR-StraßenVO 1957
    öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Mit § 52 Abs. 6 ThürStrG wollte der Landesgesetzgeber den vorhandenen öffentlichen Straßenbestand der DDR in das neue Straßenrecht, welches in den §§ 2 i. V. m. 6 zur Begründung der Öffentlichkeit einer Straße ein Widmungsakt vorsah, überleiten, indem es an die Öffentlichkeitskriterien des bisherigen Rechtes anknüpfte (ThürOVG, Urteil vom 13.12.2001 - 2 KO 730/00 - Sauthoff - Die Straßengesetzgebung der neuen Länder, in NVwZ 1994, 864, 865 /866).

    Für die Annahme, dass die jeweiligen Rechtsträger bzw. Eigentümer die öffentliche Nutzung nur geduldet hätten - was der Voraussetzung der widerspruchslosen Nutzung bei keiner der rechtlichen Regelungen, die hinsichtlich der Öffentlichkeit an die äußeren Tatsachen anknüpfen, genügt hätte (vgl. zur Annahme einer Freigabe gem. § 3 Abs. 3 DDR-StraßenVO 1974 ThürOVG Urteil vom 13.12.2001, Az. 2 KO 730/00; zur unvordenklichen Verjährung siehe oben; vgl. des weiteren § 3 Abs. 1 ThürWegeG 1929) -, gibt es nach der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte, im Gegenteil: Gegen eine bloße Duldung spricht die freiwillige Beteiligung der Eigentümer/Anlieger an der Wegeunterhaltung wie auch das Interesse an einer Verbesserung seiner Ausstattung.

  • BGH, 13.07.1962 - V ZR 96/60

    Kein Entstehen eines öffentlichen Weges durch bloße langjährige Übung

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Bei der Anwendung dieses Instituts auf das vorliegende thüringische Wegerecht kommt es mithin auf die tatsächliche und widerspruchsfreie öffentliche Nutzung an (vgl. die obigen Ausführungen zur Entwicklung des Wegerechtes; zu den engeren Voraussetzungen bei Anwendung auf das preußische Wegerecht vgl. BGH DÖV 1962, 906 und PreussOVG 45, 246; 86, 312; 87, 328; 94, 143; Kodal/Krämer, a.a.O., Kap. 4, S. 130, Rz 4.1).
  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Ein Verfahrensfehler in Form eines Verstoßes gegen § 375 ZPO (so denn überhaupt einer vorgelegen hat, wovon der Senat nicht ausgeht), ist gemäß § 295 ZPO verzichtbar (BGH NJW 96, 2734, 2735; Zöller/Greger, a.a.O., § 375 Rz. 7).
  • BGH, 04.02.1955 - V ZR 112/52

    Begriff und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Kann nicht bewiesen werden, dass in dieser Frist der gegenwärtige oder ein anderer Zustand entstanden oder aufgehoben worden ist, so genügt die glaubhafte Bezeugung von Personen, das Recht sei innerhalb der letzten 40 Jahre ausgeübt worden und ihnen sei weder aus eigener Wahrnehmung noch durch andere bekannt, dass während der vorangegangenen 40 Jahren ein anderer Zustand bestanden habe (a.a.O.; BwVGH NJW 1984, 819; BwVBl. 1962, 41 ; 1963, 106; OVG Münster DÖV 1961, 34; BGHZ 16, 234 mwN für die wasserrechtliche Verleihung).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 5 S 51/83

    Zur Öffentlichkeit eines Weges; Gemeingebrauch; faktische Widmungserweiterung

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Kann nicht bewiesen werden, dass in dieser Frist der gegenwärtige oder ein anderer Zustand entstanden oder aufgehoben worden ist, so genügt die glaubhafte Bezeugung von Personen, das Recht sei innerhalb der letzten 40 Jahre ausgeübt worden und ihnen sei weder aus eigener Wahrnehmung noch durch andere bekannt, dass während der vorangegangenen 40 Jahren ein anderer Zustand bestanden habe (a.a.O.; BwVGH NJW 1984, 819; BwVBl. 1962, 41 ; 1963, 106; OVG Münster DÖV 1961, 34; BGHZ 16, 234 mwN für die wasserrechtliche Verleihung).
  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90

    Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand - Bindung der

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Zwar sind die Zivilgerichte nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile gebunden, dies jedoch nur im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung (BGHZ 86, 226, 232; BGH NJW 1992, 313, 314).
  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 118/81

    Keine enteignende Wirkung einer Regelflurbereinigung

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Zwar sind die Zivilgerichte nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile gebunden, dies jedoch nur im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung (BGHZ 86, 226, 232; BGH NJW 1992, 313, 314).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1960 - IV A 1253/58

    Klage auf Feststellung der (Nicht-)Öffentlichkeit eines Weges

    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Kann nicht bewiesen werden, dass in dieser Frist der gegenwärtige oder ein anderer Zustand entstanden oder aufgehoben worden ist, so genügt die glaubhafte Bezeugung von Personen, das Recht sei innerhalb der letzten 40 Jahre ausgeübt worden und ihnen sei weder aus eigener Wahrnehmung noch durch andere bekannt, dass während der vorangegangenen 40 Jahren ein anderer Zustand bestanden habe (a.a.O.; BwVGH NJW 1984, 819; BwVBl. 1962, 41 ; 1963, 106; OVG Münster DÖV 1961, 34; BGHZ 16, 234 mwN für die wasserrechtliche Verleihung).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2000 - A 1 S 85/99
    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Für den vorliegend maßgeblichen Altbestand war gem. Satz 1 der Bestimmung ausschlaggebend, dass der Weg tatsächlich von der Öffentlichkeit genutzt wurde und dieser Benutzung seitens des Rechtsträgers bzw. des Eigentümers nicht widersprochen wurde (OVG Magdeburg, a.a.O.; vgl. auch OVG Magdeburg LKV 2000, 543).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97
    Auszug aus OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00
    Auch gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 DDR-StraßenVO 1957 bedurfte es für das Entstehen einer öffentlichen Straße keines förmlichen Widmungsaktes, wie dies nach bundesdeutschem Recht (Ländergesetze) und heute gemäß § 2 ThürStrG vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273) für das Entstehen einer öffentliche Straße unerlässlich ist (Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. IV Rn. 2.3, S. 116; so auch OVG Magdeburg LKV 1998, 278, 279), aber auch bereits von § 3 Abs. 4 ThürWegeG vom 24. Juli 1929 für ab Geltung jenes Gesetzes neu zu schaffende Wege und Straßen gefordert wurde.
  • OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16

    Öffentlichkeit eines Weges durch unvordenkliche Verjährung?

    Zwar sind die Zivilgerichte wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile gebunden, dies jedoch nur im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 21.11.2002 - 1 U 24/00, juris).

    Die Vermutung der Öffentlichkeit nach den Grundsätzen der unvordenklichen Verjährung kann aber nur dann Platz greifen, wenn der heutige Weg mit dem früher vorhandenen identisch ist; nur ganz geringfügige Veränderungen sind unschädlich (OLG Jena, Urteil vom 21.11.2002 - 1 U 24/00, juris Rz. 29).

  • OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 283/11

    Wegerechtlicher Status einer vor dem 13.5.1993 bereits genutzten Straße in

    Dessen Absperrung durch die aufgeschütteten Erdmassen etc. stellte eine Eigentumsbeeinträchtigung der Kläger, nämlich eine Behinderung (Störung) in der Zuwegung (Zufahrt) zu ihren Grundstücken dar, die ihnen gegen den die Absperrung veranlassenden Störer - den Beklagten - den Beseitigungsanspruch des § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB verschaffte, da die Störung wegen des öffentlichen Charakters des Weges rechtswidrig war (zum Beseitigungsanspruch des Anliegers gegen die Absperrung der öffentlichen Zuwegung eines Grundstücks vgl. BGH, Urteil v. 13.03.1998, Az.: V ZR 1990/97; THOLG, Urteil v. 21.11.2002, Az.: 1 U 24/00; beides zitiert nach juris).

    Die DDR-StraßenVO 1974 knüpft demnach ihrerseits an den vorhandenen Altbestand an und postuliert, dass die bereits vorhandenen öffentlichen Straßen in ihrem Status unberührt bleiben (ihn behalten) sollen (so schon der 1. Zivilsenat des THOLG in seinem Urteil v. 21.11.2002, Az.: 1 U 24/00, zitiert nach juris).

    Ob der "Forstgarten" - was nach Aktenlage eher zu bezweifeln ist - schon unter dessen Geltung eine öffentliche Straße darstellte, also entweder dem öffentlichen Gebrauch ausdrücklich gewidmet worden war oder als "Altweg" seit Menschengedenken dem allgemeinen Verkehr tatsächlich offen gestanden hatte (eingehend zu den Voraussetzungen des § 3 ThürWegeG 1929 das Urteil des 1. Zivilsenats v. 21.11.2002 a.a.O.), kann offen bleiben.

  • VG Gera, 05.11.2019 - 3 K 1443/19

    Straßen- und Wegerecht

    Danach kann die Öffentlichkeit eines Weges (widerlegbar) vermutet werden, wenn ein allgemeiner Konsens über seine Öffentlichkeit seit mindestens 80 Jahren bestand (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - zitiert nach juris, Rn. 28 m.w.N.; ThürOLG, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 - zitiert nach juris, Rn. 26 m.w.N.; VG Gera, Urteil vom 17. Februar 2015 - 3 K 1495/12 - n.v.).

    Dementsprechend musste der Weg ab 1889 als öffentlicher Weg genutzt worden sein und es darf seit 1849 keine gegenteilige Erinnerung bestehen (vgl. hierzu Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Mai 1921, Jahrbuch der Entscheidungen des OVG Thüringen, Bd. 9., 1921/24, S. 30 ff., dazu auch ThürOLG, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 - juris Rn. 11).

  • OVG Thüringen, 19.05.2010 - 1 O 8/09

    (zumutbarer Umweg bei Schließung eines Bahnübergangs; Annahme einer

    Das Thüringer Oberlandesgericht (21.11.2002 - 1 U 24/00 - zit. nach Juris) hat in Erweiterung des oben genannten Urteils des 2. Senats und im Anschluss an das OVG Magdeburg (Beschluss vom 12.01.2000, LKV 2000, 543, sowie Urteil vom 09.04.1997, LKV 1998, 278) insoweit zutreffend ausgeführt:.
  • VG Gera, 05.12.2016 - 3 K 631/16

    Beseitigung einer Schranke; Umfang des Gemeingebrauchs eines alten öffentlichen

    Maßgeblicher Ausgangspunkt für die rückblickende Berechnung dieses Zeitraums ist das Inkrafttreten des jeweiligen Landesstraßengesetzes (vgl. BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2009 - 5 S 1065/08 - zitiert nach juris, Rdnr. 26 mit weiteren Nachweisen; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. April 2009 - 11 A 3657/06 - zitiert nach juris, Rdnr. 56 f. mit weiteren Nachweisen; HessVGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 UE 1331/92 - zitiert nach juris, Rdnr. 26; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 - zitiert nach juris, Rdnr. 21 [gerichtlicher Entscheidungszeitpunkt]; ThürOLG, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 - zitiert nach juris, Rdnr. 27 [Zeitpunkt der streitgegenständlichen Behinderung]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2013 - 2 M 60/12

    Drittanfechtung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Hiernach besteht eine Vermutung dafür, das ein Weg vor unbestimmter Zeit - ausdrücklich oder stillschweigend - gewidmet wurde, wenn er seit alters her von jedermann wie ein öffentlicher Weg benutzt wurde und der Verkehr im Ganzen genommen frei und unter Umständen stattgefunden hat, die auf die allgemeine Rechtsüberzeugung schließen lassen, dass der Weg kraft öffentlichen Rechts dem allgemeinen Verkehr offen stehe (vgl. Thür.OLG, Urt. v.21.11.2002, - 1 U 24/00 -, nach Juris).
  • OVG Bremen, 10.12.2004 - 1 B 387/04

    öffentlicher Weg; Unvordenkliche Verjährung; Rechtskraft

    Unter Umständen sind insoweit die Maßstäbe heranzuziehen, die für das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung entwickelt worden sind (vgl. OVG Münster, B. v. 01.08.2002 - 7 B 892/02 - juris; OLG Jena, U. v. 27.11.2002 - 1 U 24/00 - juris).
  • VG Gera, 06.12.2016 - 3 K 484/13

    Bestimmen der Breite einen öffentlichen Weges

    Maßgeblicher Ausgangspunkt für die rückblickende Berechnung dieses Zeitraums ist das Inkrafttreten des jeweiligen Landesstraßengesetzes (vgl. BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2009 - 5 S 1065/08 - zitiert nach juris, Rdnr. 26 mit weiteren Nachweisen; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. April 2009 - 11 A 3657/06 - zitiert nach juris, Rdnr. 56 f. mit weiteren Nachweisen; HessVGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 UE 1331/92 - zitiert nach juris, Rdnr. 26; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 - zitiert nach juris, Rdnr. 21 [gerichtlicher Entscheidungszeitpunkt]; ThürOLG, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 - zitiert nach juris, Rdnr. 27 [Zeitpunkt der streitgegenständlichen Behinderung]).
  • VG Gera, 14.06.2018 - 3 K 1261/16
    Dass in früherer Zeit eine Widmung stattgefunden hat, kann nach dem Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung dann vermutet werden, wenn ein allgemeiner Konsens über die Öffentlichkeit des Weges seit mindestens 80 Jahren bestand (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - zitiert nach juris, Rn. 28 m.w.N.; ThürOLG, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 - zitiert nach juris, Rn. 26 m.w.N.; VG Gera, Urteil vom 17. Februar 2015 - 3 K 1495/12 - n.v.).
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   OLG Braunschweig, 06.06.2002 - 1 U 24/00   

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https://dejure.org/2002,37462
OLG Braunschweig, 06.06.2002 - 1 U 24/00 (https://dejure.org/2002,37462)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.06.2002 - 1 U 24/00 (https://dejure.org/2002,37462)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 1 U 24/00 (https://dejure.org/2002,37462)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 15.03.2004 - 1 BvR 1591/03

    Keine Grundrechtsverletzung durch Bewilligung von Schadensersatz aus dem

    b) das Schlussurteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 6. Juni 2002 - 1 U 24/00 -,.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.01.2004 - 1 U 24/00   

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https://dejure.org/2004,34870
OLG Hamburg, 23.01.2004 - 1 U 24/00 (https://dejure.org/2004,34870)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2004 - 1 U 24/00 (https://dejure.org/2004,34870)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 1 U 24/00 (https://dejure.org/2004,34870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter medizinischer Behandlung; Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld; Verletzung von Aufklärungspflichten; Behandlungsfehler in Form von einer Überdosierung von Medikamenten; Aufklärungsbedürftigkeit der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 09.03.2015 - 1 U 10/14

    Krankenhaushaftung: Darlegungslast der Behandlerseite im Zusammenhang mit der

    Das gilt auch und gerade für die sich hier realisierenden, aufklärungspflichtigen (OLG Köln, Urteil vom 09.04.2003 - 5 U 218/02 - ; Hanseatisches OLG, Urteil vom 23.01.2004 - 1 U 24/00 -, beide zit. nach juris) Risiken einer infektionsbedingten Abszess-Bildung, einer dauerhaften Nervenschädigung und den damit einhergehenden dauerhaften Bewegungseinschränkungen.
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