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   OLG Frankfurt, 14.03.2016 - 1 U 248/13   

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https://dejure.org/2016,5280
OLG Frankfurt, 14.03.2016 - 1 U 248/13 (https://dejure.org/2016,5280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.2016 - 1 U 248/13 (https://dejure.org/2016,5280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 2016 - 1 U 248/13 (https://dejure.org/2016,5280)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Rettungsgasse, Seitenstreifen BAB, Haftungsverteilung

  • Justiz Hessen

    § 17 StVG, § 35 Abs. 1 StVO, § 35 Abs. 8 StVO
    Kollision eines Pkw mit einem auf einem Seitenstreifen einer Bundesautobahn fahrenden Einsatzfahrzeug der Polizei

  • verkehrslexikon.de

    Unfall zwischen Pkw und einem sich von hinten auf dem Seitenstreifen der BAB nähernden Einsatzfahrzeug der Polizei

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit Einsatzfahrzeug auf dem Seitenstreifen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kollision eines Pkw mit einem auf einem Seitenstreifen einer Bundesautobahn fahrenden Einsatzfahrzeug der Polizei

  • rabüro.de

    Kollision eines Pkw mit einem auf einem Seitenstreifen einer Bundesautobahn fahrenden Einsatzfahrzeug der Polizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17; StVO § 35 Abs. 1; StVO § 35 Abs. 8
    Sonderrecht; Einsatzfahrzeug; Standstreifen

  • rechtsportal.de

    StVG § 17 ; StVO § 35 Abs. 1 ; StVO § 35 Abs. 8
    Haftungsverteilung bei Kollision eines den Seitenstreifen der BAB unter Inanspruchnahme von Sonderrechten befahrenden Einsatzfahrzeugs der Polizei mit einem über die Begrenzungslinie hinaus auf den Seitenstreifen geratenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die unheilvolle Begegnung auf dem Seitenstreifen der BAB mit einem Polizeifahrzeug: Alleinhaftung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kollision mit Polizeifahrzeug auf dem Standstreifen der Autobahn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision auf dem Seitenstreifen mit einem Polizeieinsatzfahrzeug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alleinhaftung eines Pkw-Fahrers bei Kollision mit einem Polizei-Einsatzfahrzeug auf dem Seitenstreifen

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt zu Kollision mit Polizeifahrzeug auf Seitenstreifen der Autobahn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alleinhaftung eines Pkw-Fahrers bei Kollision mit einem Polizei-Einsatzfahrzeug auf dem Seitenstreifen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kollision auf dem Seitenstreifen - wer haftet?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sonderrechte im Straßenverkehr auch ohne Blaulicht und Martinshorn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Zusammenstoßes mit Einsatzfahrzeug der Polizei auf Seitenstreifen einer Autobahn - Polizei darf bei Ausübung der Sonderrechte Seitenstreifen befahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1173
  • NZV 2016, 426
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 05.01.2004 - 12 U 1352/02

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein eine Unfallstelle mit Blaulicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2016 - 1 U 248/13
    Schon das Setzen eines Blaulichts ist für den übrigen Verkehr ein hinreichend deutliches Warnzeichen dafür, dass nicht von einem normalen Verkehrsablauf ausgegangen werden kann (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 05. Januar 2004 - 12 U 1352/02 - juris).
  • KG, 20.03.2003 - 12 U 199/01

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines wartepflichtigen Einbiegers in eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.2016 - 1 U 248/13
    Nach § 38 Abs. 2 StVO darf bei Einsatzfahrten - wie hier - auch blaues Blinklicht allein verwendet werden (m.w.N. KG, Urteil vom 20. März 2003 - 12 U 199/01 - Rn. 25, juris).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2023 - 17 U 121/23

    Zusammenstoß mit Rettungsfahrzeug an Ampelanlage

    Je mehr der Sonderrechtsfahrer von Verkehrsregeln abweicht, umso höhere Anforderungen sind an seine Sorgfalt zu stellen (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.2016 - 1 U 248/13; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 04.06.1998 - 1 U 42/97).

    Je mehr der Sonderrechtsfahrer von Verkehrsregeln abweicht, umso höhere Anforderungen sind an seine Sorgfalt zu stellen (OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2016 - 1 U 248/13 -, Rn. 13, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Juni 1998 - 1 U 42/97 -, Rn. 8, juris).

  • KG, 07.03.2022 - 25 U 135/21

    Ersatzpflicht eines Fußgängers hinsichtlich des an einem rückwärts fahrenden

    Maßgebend ist demnach, ob die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe dringend geboten war (vgl. z.B. OLG Frankfurt NZV 2016, 426; Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 35 StVO Rz. 41).

    Die ihm obliegende Sorgfaltspflicht ist umso größer, je mehr seine gegen die StVO verstoßende Fahrweise, die zu der zu erfüllenden hoheitlichen Aufgabe nicht außer Verhältnis stehen darf, die Unfallgefahr erhöht (vgl. z.B. OLG Frankfurt NZV 2016, 426; KG MDR 2011, 158; NZV 2008, 147).

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