Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11913
OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11 (https://dejure.org/2012,11913)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2012 - 1 U 26/11 (https://dejure.org/2012,11913)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 1 U 26/11 (https://dejure.org/2012,11913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Unterlassung von Filmaufnahmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine Cannabis-Plantage in einem Privathaus; Abwägung des Grundrechts der Pressefreiheit gegenüber dem Recht auf Wahrung der Privatsphäre bei Filmaufnahmen von einem öffentlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Unterlassung von Filmaufnahmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine Cannabis-Plantage in einem Privathaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1250
  • ZUM 2013, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Jena, 27.10.2004 - 2 U 350/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Denn jedenfalls ist den Besonderheiten des Eilverfahrens bei der Beurteilung, was nachlässig im Sinne des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist, Rechnung zu tragen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2010, Az. 2 U 36/10, zitiert nach juris Rdnr. 44 m. w. N.; Thüringer OLG, Urt. v. 27.10.2004, Az. 2 U 350/04, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 15.08.1991 - 3 U 99/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Im Hinblick auf die Pressefreiheit ist hierbei in besonderem Maße das Erfordernis der Informationsbeschaffung zur Befriedigung des Berichterstattungsinteresses der Öffentlichkeit zu beachten, wobei sich im Zeitpunkt der Aufnahme eines Bildnisses die Frage nach der Zulässigkeit der Verbreitung unter Umständen noch nicht abschließend beantworten lässt, weshalb bei der Abwägung nicht allein hierauf abgestellt werden kann (vgl. KG, Urt. v. 4. Dezember 2007, Az. 9 U 21/07, zitiert nach juris Rdnr. 46; OLG Frankfurt, Urt. v. 25. August 1994, Az. 6 U 296/93, zitiert nach juris Rdnr. 21; OLG Hamburg, AfP 1992, 279, 280).
  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Der Begriff der Zeitgeschichte beschränkt sich nicht auf Vorgänge historischer oder politischer Bedeutung, sondern wird vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt (vgl. BGH, Urt. v. 22. November 2011, Az. VI ZR 26/11, zitiert nach juris Rdnr. 29 m. w. N.).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06

    Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Einem Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 22, 23 KUG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG hinsichtlich der Verwendung von Aufnahmen des Verfügungsklägers auf dem Grundstück ...straße 20 und 21 in H... steht schon entgegen, dass die erforderliche Gesamtabwägung nicht in Bezug auf die Verwendung von Aufnahmen vorgenommen werden kann, die noch gar nicht bekannt sind und bei denen noch offen ist, in welchem Kontext sie veröffentlicht werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.2007, Az. VI ZR 265/06, zitiert nach juris Rdnr. 14).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    16 Zwar erstreckt sich das zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehörende Recht am eigenen Bild über den Anwendungsbereich der §§ 22, 23 KUG hinaus - die allein Schutz vor einer widerrechtlichen Verbreitung oder öffentlichen Zuschaustellung von Bildern bieten - auch auf die bloße Anfertigung von Bildnissen (vgl. BGH, Urt. v. 25. April 1995, Az. VI ZR 272/94, zitiert nach juris Rdnr. 15).
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Erkennbar ist eine abgebildete Person, wenn sie begründeten Anlass hat anzunehmen, dass sie nach Art der Abbildung erkannt werden könnte (BGH, NJW 1971, 698, 670).
  • OLG Frankfurt, 25.08.1994 - 6 U 296/93

    Persönlichkeitsrechts- und Bildnisschutz für Sektenmitglieder gegen die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Im Hinblick auf die Pressefreiheit ist hierbei in besonderem Maße das Erfordernis der Informationsbeschaffung zur Befriedigung des Berichterstattungsinteresses der Öffentlichkeit zu beachten, wobei sich im Zeitpunkt der Aufnahme eines Bildnisses die Frage nach der Zulässigkeit der Verbreitung unter Umständen noch nicht abschließend beantworten lässt, weshalb bei der Abwägung nicht allein hierauf abgestellt werden kann (vgl. KG, Urt. v. 4. Dezember 2007, Az. 9 U 21/07, zitiert nach juris Rdnr. 46; OLG Frankfurt, Urt. v. 25. August 1994, Az. 6 U 296/93, zitiert nach juris Rdnr. 21; OLG Hamburg, AfP 1992, 279, 280).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 36/10

    Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents für ein kalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Denn jedenfalls ist den Besonderheiten des Eilverfahrens bei der Beurteilung, was nachlässig im Sinne des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist, Rechnung zu tragen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.07.2010, Az. 2 U 36/10, zitiert nach juris Rdnr. 44 m. w. N.; Thüringer OLG, Urt. v. 27.10.2004, Az. 2 U 350/04, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Straftaten gehören zum Zeitgeschehen, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 5. Juni 1973, Az. 1 BvR 536/72, Rdnr. 63) .
  • KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07

    Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
    Im Hinblick auf die Pressefreiheit ist hierbei in besonderem Maße das Erfordernis der Informationsbeschaffung zur Befriedigung des Berichterstattungsinteresses der Öffentlichkeit zu beachten, wobei sich im Zeitpunkt der Aufnahme eines Bildnisses die Frage nach der Zulässigkeit der Verbreitung unter Umständen noch nicht abschließend beantworten lässt, weshalb bei der Abwägung nicht allein hierauf abgestellt werden kann (vgl. KG, Urt. v. 4. Dezember 2007, Az. 9 U 21/07, zitiert nach juris Rdnr. 46; OLG Frankfurt, Urt. v. 25. August 1994, Az. 6 U 296/93, zitiert nach juris Rdnr. 21; OLG Hamburg, AfP 1992, 279, 280).
  • LG Bonn, 02.10.2017 - 1 O 122/17

    Anspruch auf Rückzahlung eines anteilig angezahlten Reisepreises und

    Dabei kann von Beiwerk i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG in Ansehung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG nur dann ausgegangen werden, wenn eine zufällige Mitablichtung der Passagiere stattfindet, während der Fokus und das Zentrum des Bildes auf einer Landschaft oder Örtlichkeit liegen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.11.2016, Az.: 15 U 94/16 Rn. 77, zitiert nach juris) und die Örtlichkeit den Gehalt des Bildes so prägt, dass die Personenabbildung derart untergeordnet ist, dass sie auch entfallen könnte, ohne den Charakter des Bildes zu verändern (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 21.05.2012, Az.: 1 U 26/11 Rn. 20, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 03.09.2018 - 16 U 144/17

    Die Durchführung von Dreharbeiten für einen Film oder eine Fernsehserie auf einem

    Das zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehörende Recht am eigenen Bild erstreckt sich über den Anwendungsbereich der §§ 22, 23 KUG hinaus - die allein Schutz vor einer widerrechtlichen Verbreitung oder öffentlichen Zurschaustellung von Bildern bieten - auch auf die bloße Anfertigung von Bildnissen (vgl. BGH NJW 2016, 1094 Tz. 31; OLG Brandenburg NJW-RR 2012, 1250 ff. hier zitiert nach juris Rn. 16; Palandt/Sprau, a.a.O.).
  • LG München I, 25.11.2021 - 26 O 2934/21

    Keine Rechtsverletzung durch Abbildung von Personen als Beiwerk

    Hierfür muss die Personenabb.ung derart untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne dass Gegenstand und Charakter des Bildes sich verändern (OLG München vom 31.5.1996 - 5 U 889/96; OLG Brandenburg vom 21.05.2012 - 1 U 26/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11 - 8   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4735
OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11 - 8 (https://dejure.org/2012,4735)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.04.2012 - 1 U 26/11 - 8 (https://dejure.org/2012,4735)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. April 2012 - 1 U 26/11 - 8 (https://dejure.org/2012,4735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 426 Abs. 2; BGB § 242
    Zu den Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme von Gesamtschuldner rechtsmissbräuchlich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 84/84

    Gesamtschuldnerausgleich unter Grundstückseigentümern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Wird ein Darlehen von mehreren Darlehensnehmern gemeinsam aufgenommen, so ist im Grundsatz derjenige ausgleichspflichtig, dem das Darlehen zu Gute kommt (BGH NJW 1986, 1491; Staudinger/ Noack, BGB, 2005, § 426 Rz. 57; Ehrmann/Ehmann, BGB, § 426 Rz. 7).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 75/83

    Inanspruchnahme eines von mehreren Gesamtschuldnern - Beschränkung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Grundsätzlich steht es nach § 421 BGB im freien Belieben des Gläubigers, in welchem Umfang er einen von mehreren Gesamtschuldnern in Anspruch nimmt und dadurch mit dem Regressrisiko belastet (BGH, Urteil vom 22.5.1984 - III ZR 75/83; BGH, Urteil vom 30.1.1967 - III ZR 284/74).
  • BGH, 22.01.1991 - XI ZR 342/89

    Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners bei Freistellungsvereinbarung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Als rechtsmissbräuchliches Verhalten wäre das Verhalten des Gläubigers anzusehen, wenn er sich nur deswegen an einen von mehreren Gesamtschuldnern halten und ihm das Regressrisiko aufbürden würde, weil er aus missbilligenswerten Motiven die Absicht hat, gerade diesen Schuldner zu belasten (BGH, Urteil vom 22.1.1991 - XI ZR 342/89).
  • BGH, 16.06.1970 - VI ZR 98/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Prozessfähigkeit - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Ein die Klage als unbegründet abweisendes Urteil des Rechtsmittelgerichts enthält keine Schlechterstellung des Rechtsmittelklägers, weil diesem durch die Abweisung der Klage als unzulässig keine Rechtsposition irgendwelcher Art zuerkannt worden war (BGH NJW 1970, 1683, 1684).
  • BGH, 07.12.1981 - II ZR 187/81

    Gemischtsprachiger Wechsel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist indes die Klage nicht gemäß § 597 Abs. 2 ZPO als im Urkundenprozess unstatthaft, sondern gemäß § 597 Abs. 1 ZPO endgültig abzuweisen, da die Klägerin - ungeachtet der in Betracht kommenden Haftungsentlassung der Beklagten aus dem streitgegenständlichen Darlehen - aufgrund einer anderen Einwendung, nämlich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB), daran gehindert ist, gerade die Beklagte aus dem Darlehen in Anspruch zu nehmen (BGHZ 82, 200; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 597 Rz. 6; Münchener Kommentar-Braun, ZPO, § 597 Anm. 9).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86

    Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann das Rechtsmittelgericht ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn nur der Kläger das Rechtsmittel eingelegt hat (BGH NJW 1988, 1982, 1983 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1995 - 9 U 125/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.04.2012 - 1 U 26/11
    Jedoch ist dem Kläger durch die Klageabweisung als im Urkundenprozess unstatthaft keine Rechtsposition irgendwelcher Art zuerkannt worden (OLG Düsseldorf Urt.v. 31.05.1995-Az. 9 U 125/94).
  • OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15

    Forderungsabtretung: Umfang der Informationspflichten des Abtretenden bei

    Außerdem nahm die Klägerin Frau K. ohne Erfolg auf Rückerstattung eines erstrangigen Teilbetrags eines Darlehens in Höhe von 200.000 ? in Anspruch (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.04.2012 (1 U 26/11 - 8, Bd. I Bl. 82 ff. d. A.).

    Die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25.04.2012 (1 U 26/11 - 8), in der die Inanspruchnahme der Frau K. durch die Klägerin als rechtsmissbräuchlich angesehen worden sei, bestätige gerade, wie sehr die Klägerin auf die streitgegenständlichen Unterlagen angewiesen sei.

    Der Klage fehle auch deshalb das erforderliche Rechtsschutzinteresse, weil in den beiden Urteilen des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25.04.2012 (1 U 26/11 - 8) und 08.06.2012 (8 U 426/10 - 12) festgestellt worden sei, dass die Klägerin im Verhältnis zu Frau K. ihre formale Rechtsposition in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise benutzt und zielgerichtet ausschließlich zu deren Nachteil und zu deren Schaden ausnutze.

    Sie hat im Zusammenhang mit dem ihrer Auffassung nach fehlenden Rechtsschutzinteresse der Klägerin vorgetragen, in den beiden Urteilen des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25.04.2012 (1 U 26/11 - 8) und 08.06.2012 (8 U 426/10 - 12) sei festgestellt worden, dass die Klägerin im Verhältnis zu Frau K. ihre formale Rechtsposition in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise benutzt und zielgerichtet ausschließlich zu deren Nachteil und zu deren Schaden ausnutze.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.02.2013 - 1 U 26/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,66590
OLG Zweibrücken, 06.02.2013 - 1 U 26/11 (https://dejure.org/2013,66590)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.02.2013 - 1 U 26/11 (https://dejure.org/2013,66590)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 1 U 26/11 (https://dejure.org/2013,66590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,66590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht