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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.05.2006 - 1 U 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3837
OLG Naumburg, 29.05.2006 - 1 U 27/06 (https://dejure.org/2006,3837)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.05.2006 - 1 U 27/06 (https://dejure.org/2006,3837)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 1 U 27/06 (https://dejure.org/2006,3837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierter Bauüberwachungsvertrag als Werkvertrag; Antrag auf Schadenersatz wegen mangelnder Überwachung der Ausführung von Bauarbeiten an einem Einfamilienhaus; Inhalt der Leistungsschuld eines Architekten; Steigerung der Überwachungspflichten des bauüberwachenden ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 634 Nr. 4; ; BGB § 636; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; HOAI § 15; ; HOAI § 15 Abs. 2 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der isolierte Bauüberwachungsvertrag ist ein Werkvertrag - Überwachungspflichten des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauüberwachung: Architekt muss alles Zumutbare tun!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Architektenhaftung bei Überwachung einer dem Architekten unbekannten Firma

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Gesteigerte Überwachungspflichten des Architekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Anforderungen sind an den isolierten Bauüberwachungsvertrag zu stellen? (IBR 2006, 574)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1315
  • NZBau 2007, 453
  • BauR 2006, 2089
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15

    Überzahlung des Unternehmers als unmittelbare Vermögenseinbuße des Auftraggebers

    Wenn sich der anspruchsbegründende Sachverhalt im Zeitpunkt der Klage noch in der Fortentwicklung befindet, z. B. weil die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, selbst wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden kann (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 31. Aufl., Rn 7 a zu § 256 m. w. N.; OLG Naumburg BauR 2006, 2089, Tz. 55 bei juris).
  • OLG München, 22.03.2016 - 9 U 2091/15

    Haftungsreduzierung - Rückabtretung der Mängel- und Gewährleistungsansprüche im

    Erkennt der Architekt die unzureichende Eignung eines Unternehmens, so steigert dies seine Überwachungspflichten (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1315).

    Zwar kann eine Haftungsbegrenzung in Betracht kommen, wenn dem Bauherrn bei einem unverzüglichen Mängelhinweis und Aufforderung zur Nachbesserung eine Mängelbeseitigung nicht mehr möglich gewesen wäre (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1315).

  • OLG Hamm, 20.12.2013 - 12 U 79/13

    Haftung der Partner einer Architekten-Partnerschaftsgesellschaft wegen

    Einen derartigen Erfolg schuldet der mit der Objektüberwachung betraute Architekt, der durch zahllose Einzelleistungen dafür zu sorgen hat, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht (vgl. BGH NJW 1982, 438, Tz. 22 ff.; NJW 2002, 749, Tz. 21; OLG Naumburg BauR 2006, 2089, Tz. 26).
  • OLG Hamm, 06.03.2013 - 12 U 122/12

    Umfang der Bauüberwachungspflicht des Architekten; Überwachung der Beseitigung

    Einen derartigen Erfolg schuldet der mit der Planung und Bauaufsicht betraute Architekt, der durch zahllose Einzelleistungen dafür zu sorgen hat, dass das Bauwerk plangerecht und frei von Mängeln entsteht (vgl. BGH NJW 1982, 438, juris Tz. 22 ff.; NJW 2002, 749, juris Tz. 21; OLG Naumburg BauR 2006, 2089, juris Tz. 26).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 18/12

    Auch einfache Arbeiten sind zu überwachen!

    Auch wenn der Bauherr selbst einen wenig sachkundigen Unternehmer oder einen Unternehmer, dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vom Architekten nicht beurteilt werden kann, beauftragt, so hat der Architekt einen besonderen Anlass ("Signal"), dessen Arbeiten sorgsam zu überwachen, vor allem zu Beginn der Arbeiten (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2017/2020 mwN in Fn 328/329; Kniffka/Koeble, a.a.O., 12. Teil, Rn 426 mwN in Fn 928/929; OLG Naumburg, Urteil vom 29.05.1996, 1 U 27/06, NJW-RR 2006, 1315).
  • LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14

    Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen

    Deren Ziel ist neben der Gewährleistung eines reibungslosen Bauablaufs auch die laufende Kontrolle der Bauausführung, Der Architekt schuldet werkvertraglich die Überprüfung der Leistungen des ausführenden Unternehmens auf Vertragsgerechtigkeit und die entsprechende Information des Bauherrn, vgl. Pott/Dahlhoff/Kniffka/Rath, HOAI (2006), Teil VII, § 55 Rn. 79. Er hat dabei im Rahmen seiner Beauftragung alle Tätigkeiten zu erbringen, die zur Gewährleistung der mangelfreien Leistungsausführung erforderlich sind und ihm zumutbar sind, vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1315, 1316.
  • OLG Hamm, 25.06.2019 - 21 U 21/17

    Bauherr wird "erpresst": Rechnungsprüfungsfehler rächt sich nicht!

    Der Geschädigte kann aber auch bezüglich des bereits bezifferbaren Teils des Schadens Leistungsklage und im Übrigen Feststellungsklage erheben (vgl. BGH, NJW 1984, 1552, 1554; OLG Naumburg, BeckRS 2006, 9053; OLG Frankfurt a.M., a.a.O., beck-online; Zöller/ Greger , ZPO, 32. Aufl., § 256, Rn. 7a).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2009 - 4 U 149/08

    Bauvertrag: Reichweite der Bauüberwachungspflicht bei gefahrträchtigen kritischen

    Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien stellt sich als Werkvertrag dar; dies gilt auch hinsichtlich der Bauüberwachung, die allgemein als Hauptleistungsverpflichtung aus dem Werkvertrag angesehen wird (OLG Naumburg BauR 2006, 2089).
  • LG Siegen, 11.12.2023 - 5 O 124/21

    Auch renommierte Fachunternehmer sind zu überwachen!

    Er hat dabei im Rahmen seiner Beauftragung alle Tätigkeiten zu erbringen, die zur Gewährleistung der mangelfreien Leistungsausführung erforderlich sind und ihm zumutbar sind (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1315, 1316).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 23.08.2006 - 1 U 27/06 (a)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15258
OLG Bremen, 23.08.2006 - 1 U 27/06 (a) (https://dejure.org/2006,15258)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.08.2006 - 1 U 27/06 (a) (https://dejure.org/2006,15258)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. August 2006 - 1 U 27/06 (a) (https://dejure.org/2006,15258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Verlängerung eines Mietverhältnisses; Möglichkeit einer formlosen Aufhebung einer Schriftformvereinbarung; Berücksichtigung des Einwandes treuwidrigen Verhaltens des Vermieters

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 545 Satz 1; ; BGB § 546 a

  • rechtsportal.de

    BGB § 545 S. 1
    Anforderungen an die Form der Aufhebung einer Schriftformvereinbarung in einem Mietvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 515
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus OLG Bremen, 23.08.2006 - 1 U 27/06
    Die Geltung dieser Vorschrift haben die Parteien in ihrem Mietvertrag vom 18.11.86 formularmäßig in § 2 Ziffer 2.4 (Bl. 7 d.A.) zwar zunächst wirksam (BGH NJW 91, 1750, 1751) eingeschränkt, in dem sie bestimmt haben, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dessen Ablauf "ausdrücklich schriftlich vereinbart werden" muss, was unstreitig nicht geschehen ist.
  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus OLG Bremen, 23.08.2006 - 1 U 27/06
    Der Einwand treuwidrigen Verhaltens des Vermieters ist bei der Abwicklung des Mietverhältnisses stets zu beachten (BGHZ 104, 285, 291; Landgericht Bielefeld, NJW-RR 2004, 442).
  • LG Bielefeld, 07.10.2003 - 20 S 96/03
    Auszug aus OLG Bremen, 23.08.2006 - 1 U 27/06
    Der Einwand treuwidrigen Verhaltens des Vermieters ist bei der Abwicklung des Mietverhältnisses stets zu beachten (BGHZ 104, 285, 291; Landgericht Bielefeld, NJW-RR 2004, 442).
  • OLG Hamm, 26.06.2002 - 30 U 29/02

    Anforderungen an die Erfüllung der Rückgabepflicht durch den Mieter;

    Auszug aus OLG Bremen, 23.08.2006 - 1 U 27/06
    Zwar besteht für den Vermieter nicht generell die Pflicht, selbst Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum, für den der Mieter nach § 546 a BGB einzustehen hat, so klein wie möglich zu halten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.06.02 - 30 U 29/02).
  • OLG Dresden, 10.08.2022 - 5 U 743/22

    Zahlung von rückständiger Nutzungsentschädigung für Gewerberäume Wirksamkeit

    Es ist zwar unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 545 BGB möglich, dass die Parteien nach Beendigung eines Mietverhältnisses konkludent ein neues Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit auf der Grundlage des beendeten Mietverhältnisses begründen, wenn sich nämlich im Einzelfall feststellen lässt, dass dies dem zum Ausdruck gekommenen übereinstimmenden Willen der Parteien und deren Interesse entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 02.05.2012, XII ZR 88/10, NZM 2012, 608 Rn. 11; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.09.2000, 8 U 140/00, BeckRS 2000, 30471422; OLG Bremen, Urteil vom 23.08.2006, 1 U 27/06, BeckRS 2007, 2613 Rn. 9 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2009, 10 U 42/09, NJOZ 2010, 2645, 2647 f.; KG, Beschluss vom 31.10.2019, 8 U 93/19, BeckRS 2019, 39541 Rn. 64 ff.).
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Rechtsprechung
   KG, 17.04.2007 - 1 U 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37482
KG, 17.04.2007 - 1 U 27/06 (https://dejure.org/2007,37482)
KG, Entscheidung vom 17.04.2007 - 1 U 27/06 (https://dejure.org/2007,37482)
KG, Entscheidung vom 17. April 2007 - 1 U 27/06 (https://dejure.org/2007,37482)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus KG, 17.04.2007 - 1 U 27/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( BGHZ 128, 85 ff; NJW 2005, 3349 ffEBE/BGH 2007, 98f) hängt der Wert des Beschwerdegegenstandes im Fall der Verurteilung zur Auskunftserteilung davon ab, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert.

    a) Ein besonderes Geheimhaltungsinteresse, das bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes zu berücksichtigen wäre, muss über das Interesse der Beklagten hinausgehen, durch Nichterteilung der Auskunft die Durchsetzung des möglicherweise bestehenden Hauptanspruchs zu erschweren oder zu verzögern ( BGHZ 128, 85 ff; BGH NJW 1999, 3049 ff).

  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 63/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus KG, 17.04.2007 - 1 U 27/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( BGHZ 128, 85 ff; NJW 2005, 3349 ffEBE/BGH 2007, 98f) hängt der Wert des Beschwerdegegenstandes im Fall der Verurteilung zur Auskunftserteilung davon ab, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert.
  • BGH, 17.12.2003 - IV ZR 28/03

    Streitwert für Klage gegen den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus KG, 17.04.2007 - 1 U 27/06
    Der Zeitaufwand für die Auskünfte ist mithin in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den der Beklagte als Zeuge oder durch eine Terminswahrnehmung als Partei im Zivilprozes nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) erhalten würde (vgl. BGH NJW-RR 2004, 724 ff [BGH 17.12.2003 - IV ZR 28/03] ).
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