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   OLG München, 12.03.2009 - 1 U 2709/07   

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https://dejure.org/2009,17923
OLG München, 12.03.2009 - 1 U 2709/07 (https://dejure.org/2009,17923)
OLG München, Entscheidung vom 12.03.2009 - 1 U 2709/07 (https://dejure.org/2009,17923)
OLG München, Entscheidung vom 12. März 2009 - 1 U 2709/07 (https://dejure.org/2009,17923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Rubrumsberichtigung bei Bezeichnung einer nicht rechtsfähigen Klinik als Beklagter; Rechtsnachfolge auf Beklagtenseite während des Rechtsstreits; treuwidrige Berufung auf einen gespaltenen Haftungsausschluss; Schmerzensgeldbemessung bei Gebärmutterverlust ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer unrichtigen äußeren Parteibezeichnung als Teil der Prozesshandlung; Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlichen Behandlung nach einer Kaiserschnittgeburt; Anforderungen an die prozessuale Erheblichkeit bei Wechsel einer Universitätsklinik ...

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Gebärmutterverlust

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 31; BGB § 89; BGB § 831; BGB § 839; BGB § 847
    40 000 Euro Schmerzensgeld bei Verlust der Gebärmutter nach grobem Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer unrichtigen äußeren Parteibezeichnung als Teil der Prozesshandlung; Anspruch auf Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlichen Behandlung nach einer Kaiserschnittgeburt; Anforderungen an die prozessuale Erheblichkeit bei Wechsel einer Universitätsklinik ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1408
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG München, 12.03.2009 - 1 U 2709/07
    Es kommt somit darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BGH Urt. v. 24.01.1952 - III ZR 196/50, BGHZ 4, 328, 334; Urt. v. 26.02.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946 m.w.N.).

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (BGHZ 4, 328, 334; NJW 1987, 1946).

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus OLG München, 12.03.2009 - 1 U 2709/07
    Es kommt somit darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BGH Urt. v. 24.01.1952 - III ZR 196/50, BGHZ 4, 328, 334; Urt. v. 26.02.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946 m.w.N.).

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (BGHZ 4, 328, 334; NJW 1987, 1946).

  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 29/70

    Enteignungsbeschluß - Enteignungsbeschluß Teil B - Klage gegen Bundesrepublik -

    Auszug aus OLG München, 12.03.2009 - 1 U 2709/07
    So richtet sich beispielsweise bei unternehmens- (betriebs-) bezogenen Handeln im Zweifel die Klage gegen den hinter der Falschbezeichnung stehenden wahren Rechtsträger (BGHZ 91, 152), auch hat der BGH es als unschädlich angesehen, dass bei einer Klage auf Enteignungsentschädigung fälschlicherweise als Beklagter der Präsident eines Verwaltungsbezirkes, der grundsätzlich das Land vertritt, anstelle der Bundesrepublik bezeichnet war (BGH WM 72, 1128).
  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus OLG München, 12.03.2009 - 1 U 2709/07
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der BGH jedenfalls im Falle einer Aufspaltung nach § 123 Abs. 3 UmwG auf der Passivseite einen ipso-iure Eintritt des Rechtsnachfolgers abgelehnt hat (BGH NJW 2001, 1217) und dass auch materiell-rechtlich ein Gläubiger nicht einseitig den Austausch seines Haftungsschuldners dulden muss.
  • BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Auszug aus OLG München, 12.03.2009 - 1 U 2709/07
    Der Senat hat bereits erhebliche Bedenken, ob das Formular, das die Klägerin unstreitig bei Aufnahme in die Klinik am 03.05.2001 unterzeichnet hat, die Anforderungen des BGH an einen wirksamen Haftungsausschluss im sogenannten gespaltenen Krankenhaus(-formular)vertrag erfüllt (vgl. hierzu BGH vom 22.12.1992, Az. VI ZR 341/91 = BGHZ 121, 107 ff).
  • OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Denn in den - hier vorliegenden- Fällen einer Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG ist richtigerweise keine automatische (vollständige) Gesamtrechtsnachfolge anzunehmen und deswegen auch keine Rubrumsberichtigung auf Passivseite geboten (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2000 - XII ZR 219/98, NJW 2001, 1217; siehe auch OLG München, Urteil vom 12. März 2009 - 1 U 2709/07, BeckRS 2009, 8109 zu A.I.2.; MüKo-ZPO/ Stackmann , 6. Aufl. 2020, § 239 Rn. 20).
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