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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11632
OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10 (https://dejure.org/2010,11632)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.08.2010 - 1 U 28/10 (https://dejure.org/2010,11632)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. August 2010 - 1 U 28/10 (https://dejure.org/2010,11632)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 5 Abs 1 Nr 2 TMG, § 3 Abs 2 S 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Bagatellschwelle bei Verstoß eines Internetseitenbetreibers gegen die Impressumspflicht; Gegenstandswertbemessung

  • webshoprecht.de

    Zur Angabe der digitalen Postadresse durch das als Link gestaltete Wort "E-Mails"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Ermöglichung schneller elektronischer Kontaktaufnahme und unmittelbarer Kommunikation i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Telemediengesetz (TMG)

  • info-it-recht.de

    Ermöglichung schneller elektronischer Kontaktaufnahme und unmittelbarer Kommunikation i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG (hier: "Ich freu mich auf E-Mails" is

  • ra.de
  • heilberuferecht.eu PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TMG § 5 Abs. 1 Nr. 2; UWG § 3 Abs. 2 S. 2; ZPO § 3
    Begriff der Ermöglichung schneller elektronischer Kontaktaufnahme und unmittelbarer Kommunikation i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bloße Verlinkung zu E-Mail-Adresse als Kontaktangabe nicht ausreichend

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Der Hinweis "Ich freu mich auf E-Mails" verstößt gegen Impressumspflicht

  • stuecke.eu (Kurzinformation und Auszüge)

    Anforderungen an eine Mailadresse in einem Webimpressum

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung)

    § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG
    "Ich freu mich auf E-Mails” ist kein ausreichender Hinweis auf "Adresse der elektronischen Post” nach § 5 TMG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 760
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Stendal, 24.02.2010 - 21 O 242/09

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Impressumspflicht des Betreibers einer Homepage

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.2.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Stendal (21 O 242/09) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Hamm, 13.03.2008 - 4 U 192/07

    Verstoß gegen Impressumspflicht fällt nicht unter die Bagatellklausel

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10
    Von einer Bagatellehandlung kann vor diesem Hintergrund nicht gesprochen werden, wenn ein Marktteilnehmer gegen ein ausdrückliches gesetzliches Gebot verstößt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG), welches das Marktgeschehen gerade transparent machen soll (ebenso: OLG Hamm Beschluss vom 13.3.2008 - I-4 U 192/07 - [z.B. MMR 2008, 469]; OLG Düsseldorf Urteil vom 4.11.2008 - I-20 U 125/08 - [z.B. OLGR 2009, 252]; hier: jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2002 - 1 W 154/02

    Gebührenstreitwert eines Verfahrens der einstweiligen Verfügung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10
    Hinsichtlich des für die Abmahnung anzunehmenden Gegenstandswertes gilt: In Rechtsprechung (z.B. OLG Oldenburg WRP 1995, 878; OLG Schleswig OLGR 1998; OLG Saarbrücken OLGR 2002, 417) und Literatur (Schneider/Herget Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 2347) wird die Frage diskutiert, ob bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen wegen der Vergleichbarkeit der Fälle von Regelstreitwerten für Verfahren von mittlerer Bedeutung ausgegangen werden sollte (- 10.000,-- Euro Einstweilige Verfügung/- 15.000,-- Euro Hauptsacheverfahren Mitbewerber).
  • LG Essen, 19.09.2007 - 44 O 79/07

    Kontaktformular genügt nicht den Impressumspflichten

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10
    Diese Vorschrift verlangt nicht nur technische Einrichtungen, durch die faktisch eine Verbindung hergestellt wird, sondern Angaben, die eine schnelle und unmittelbare Kommunikation ermöglichen und dabei handelt es sich typischerweise um die E-Mailadresse (LG Essen Urteil vom 19.9.2007 - 44 O 79/07 - [MMR 2008, 196]; hier: zitiert nach juris).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.7.2006 - I ZR 228/03 - [z.B. CR 2006, 850]; hier: zitiert nach juris) ausgeführt, dass dem Transparenzgebot aus § 6 S. 1 TMG (a.F.) u.U. auch bei Verwendung eines Links genügt werden kann.
  • OLG Oldenburg, 06.06.1995 - 1 W 45/95

    Streitwert für Verbandsklagen; Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10
    Hinsichtlich des für die Abmahnung anzunehmenden Gegenstandswertes gilt: In Rechtsprechung (z.B. OLG Oldenburg WRP 1995, 878; OLG Schleswig OLGR 1998; OLG Saarbrücken OLGR 2002, 417) und Literatur (Schneider/Herget Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 2347) wird die Frage diskutiert, ob bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen wegen der Vergleichbarkeit der Fälle von Regelstreitwerten für Verfahren von mittlerer Bedeutung ausgegangen werden sollte (- 10.000,-- Euro Einstweilige Verfügung/- 15.000,-- Euro Hauptsacheverfahren Mitbewerber).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2008 - 20 U 125/08

    Unvollständige Namensangabe im Impressum

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.08.2010 - 1 U 28/10
    Von einer Bagatellehandlung kann vor diesem Hintergrund nicht gesprochen werden, wenn ein Marktteilnehmer gegen ein ausdrückliches gesetzliches Gebot verstößt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG), welches das Marktgeschehen gerade transparent machen soll (ebenso: OLG Hamm Beschluss vom 13.3.2008 - I-4 U 192/07 - [z.B. MMR 2008, 469]; OLG Düsseldorf Urteil vom 4.11.2008 - I-20 U 125/08 - [z.B. OLGR 2009, 252]; hier: jeweils zitiert nach juris).
  • LG Essen, 13.11.2014 - 4 O 97/14

    Fehlende Anbieterkennzeichnung im Impressum einer Internetseite für die

    Von einer Bagatellhandlung kann vor diesem Hintergrund nicht gesprochen werden, wenn ein Marktteilnehmer gegen ein ausdrückliches gesetzliches Gebot verstößt (wie z.B. § 5 Abs. 1 TMG), welches das Marktgeschehen gerade transparent machen soll (OLG Hamm, 13. März 2008, I-4 U 192/07, MMR 2008, 469 und OLG Düsseldorf, 4. November 2008, I-20 U 125/08, OLGR Düsseldorf 2009, 252; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. August 2010 - 1 U 28/10 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,48557
OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10 (https://dejure.org/2011,48557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.2011 - 1 U 28/10 (https://dejure.org/2011,48557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 1 U 28/10 (https://dejure.org/2011,48557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 Abs 1 BGB, § 288 Abs 1 BGB, § 291 BGB, § 280 BGB
    Anlageberatung: Keine Offenbarungspflicht von im Kaufpreis von Eigentumswohnungen enthaltener Vermittlungsprovision in Höhe von 17,4 % bei Beratung durch Berechnungsbeispiele

  • Wolters Kluwer

    Anlageberatung: Keine Offenbarungspflicht von im Kaufpreis von Eigentumswohnungen enthaltener Vermittlungsprovision in Höhe von 17,4 % bei Beratung durch Berechnungsbeispiele

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.12.1989 - XI ZR 29/89

    Haftung des Treuhänders wegen Grunderwerbsteuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10
    Ein solcher Schaden könnte gegeben sein, wenn die Kläger bei Kenntnis der in den Kaufpreisen jeweils enthaltenen Vermittlungsprovision von einem Erwerb der Eigentumswohnungen zu diesem Preis abgesehen hätten (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Dezember 1989, NJW-RR 1990, S. 918, 919 f.; Urteil vom 26. September 1991, NJW 1992, S. 228, 230).

    Eine Anwendung der Grundsätze zur Beweislast des wegen eines Beratungsfehlers in Anspruch Genommenen für das Verhalten des Beratenen im Falle zutreffender Aufklärung setzt voraus, dass es für den Beratenen nur eine bestimmte Möglichkeit "aufklärungsrichtigen" Verhaltens gab (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Dezember 1989, NJW-RR 1990, S. 918, 920 mit weiteren Nachweisen).

    Als ersatzfähige Schäden kämen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 27. September 1988, NJW-RR 1989, S. 150, 151; Urteil vom 19. Dezember 1989, NJW-RR 1990, S. 918, 920; Urteil vom 19. Mai 2006, NJW 2006, S. 3139, 3141) auch diejenigen Beträge in Betracht, welche die Kläger für ihren jeweiligen Wohnungserwerb im enttäuschten Vertrauen auf die Angaben der Beklagten zu viel aufgewendet haben.

    Jedoch konnte die Beklagte einen von den Klägern behaupteten Vertrauensschaden mit dem Einwand bestreiten, der Vertragsschluss sei für diese insgesamt nicht nachteilig gewesen sei, weil der Gesamtwert des von ihnen jeweils erworbenen Leistungspakets den von ihnen gezahlten Kaufpreis zumindest erreicht (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. September 1988, NJW-RR 1989, S. 150, 151; Urteil vom 19. Dezember 1989, NJW-RR 1990, S. 918, 920; Urteil vom 26. September 1991, NJW 1992, S. 228, 230).

  • BGH, 27.09.1988 - XI ZR 4/88

    Aufklärungspflicht des Vermittlers bei einem Bauherrenmodell;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10
    Hätte die Beklagte eine ihr obliegende Verpflichtung verletzt, die Kläger über die streitgegenständliche Vermittlungsprovision aufzuklären, so müsste sie den Klägern den Schaden ersetzen, den diese dadurch erlitten haben, dass sie auf die Vollständigkeit der Angaben der Beklagten vertraut haben (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. September 1988, NJW-RR 1989, S. 150, 151).

    Als ersatzfähige Schäden kämen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 27. September 1988, NJW-RR 1989, S. 150, 151; Urteil vom 19. Dezember 1989, NJW-RR 1990, S. 918, 920; Urteil vom 19. Mai 2006, NJW 2006, S. 3139, 3141) auch diejenigen Beträge in Betracht, welche die Kläger für ihren jeweiligen Wohnungserwerb im enttäuschten Vertrauen auf die Angaben der Beklagten zu viel aufgewendet haben.

    Jedoch konnte die Beklagte einen von den Klägern behaupteten Vertrauensschaden mit dem Einwand bestreiten, der Vertragsschluss sei für diese insgesamt nicht nachteilig gewesen sei, weil der Gesamtwert des von ihnen jeweils erworbenen Leistungspakets den von ihnen gezahlten Kaufpreis zumindest erreicht (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. September 1988, NJW-RR 1989, S. 150, 151; Urteil vom 19. Dezember 1989, NJW-RR 1990, S. 918, 920; Urteil vom 26. September 1991, NJW 1992, S. 228, 230).

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10
    34 b. Jedoch ist ein Kapitalanleger nach der auch insoweit vom Berufungsgericht geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 8. Oktober 2004, NJW 2005, S. 820, 822) dann, wenn ein Anlageobjekt durch Beratung anhand von Berechnungsbeispielen vertrieben wird, typischerweise nicht auf den Prospekt angewiesen.

    Bei einem steuersparenden Kapitalanlagemodell wie dem vorliegenden werden dem Anleger nicht gesondert der Erwerb der Immobilie und sonstiger Leistungen, etwa der Projektentwicklung, angeboten, sondern ein einheitliches " Leistungspaket " (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 2004, NJW 2005, S. 820, 822).

    Wie bereits dargelegt, werden dem Anleger bei einem steuersparenden Kapitalanlagemodell wie dem vorliegenden nicht gesondert der Erwerb der Immobilie und sonstiger Leistungen, etwa der Projektentwicklung, angeboten, sondern ein einheitliches " Leistungspaket " (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Oktober 2004, NJW 2005, S. 820, 822).

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10
    Ein solcher Schaden könnte gegeben sein, wenn die Kläger bei Kenntnis der in den Kaufpreisen jeweils enthaltenen Vermittlungsprovision von einem Erwerb der Eigentumswohnungen zu diesem Preis abgesehen hätten (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Dezember 1989, NJW-RR 1990, S. 918, 919 f.; Urteil vom 26. September 1991, NJW 1992, S. 228, 230).

    Jedoch konnte die Beklagte einen von den Klägern behaupteten Vertrauensschaden mit dem Einwand bestreiten, der Vertragsschluss sei für diese insgesamt nicht nachteilig gewesen sei, weil der Gesamtwert des von ihnen jeweils erworbenen Leistungspakets den von ihnen gezahlten Kaufpreis zumindest erreicht (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. September 1988, NJW-RR 1989, S. 150, 151; Urteil vom 19. Dezember 1989, NJW-RR 1990, S. 918, 920; Urteil vom 26. September 1991, NJW 1992, S. 228, 230).

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10
    Denn bei Aufklärungspflichtverletzungen könne der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19. Mai 2006, NJW 2006, S. 3139 ff.) an dem ungünstigen Vertrag festhalten und den danach verbleibenden Vertrauensschaden liquidieren.

    Als ersatzfähige Schäden kämen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 27. September 1988, NJW-RR 1989, S. 150, 151; Urteil vom 19. Dezember 1989, NJW-RR 1990, S. 918, 920; Urteil vom 19. Mai 2006, NJW 2006, S. 3139, 3141) auch diejenigen Beträge in Betracht, welche die Kläger für ihren jeweiligen Wohnungserwerb im enttäuschten Vertrauen auf die Angaben der Beklagten zu viel aufgewendet haben.

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10
    Innenprovisionen von mehr als 15 % des Preises seien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12. Februar 2004, BGHZ 158, S. 110 ff. = NJW 2004, S. 1732 ff.) offenzulegen.

    Zwar muss bei einem Kapitalanlageobjekt, das dem Erwerber mittels eines Prospekts vorgestellt wird, nach der vom Berufungsgericht geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 12. Februar 2004, BGHZ 158, S. 110 ff. = NJW 2004, S. 1732 ff.) der Anteil der Entgelte und Provisionen am Gesamtaufwand aufgeschlüsselt werden, wenn dieser Anteil 15 % übersteigt.

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10
    Darauf, ob sich der Vertragspartner auch auf einen Vertrag mit geringeren Leistungen des Anlegers eingelassen hätte, käme es bei der Schadensberechnung nicht an (vgl. ebenda sowie Urteil vom 6. April 2001, NJW 2001, S. 2875, 2877).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10
    Aus der von den Klägern in ihrem Schriftsatz vom 21. April 2011 herangezogenen Anmerkung von Kulke zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. September 2006 (NJW 2007, S. 357 ff., 360 ff.) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10
    Enthalte der Verkaufsprospekt Angaben über Innenprovisionen, müssten dort nicht genannte Innenprovisionen unabhängig von ihrer Höhe offengelegt werden, um eine Irreführungsgefahr auszuschließen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. März 2007, NJW-RR 2007, S. 925 ff.).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2011 - 1 U 28/10
    Das von den Klägern in ihrem Schriftsatz vom 21. April 2011 herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 2010 (NJW 2010, S. 3292, 3295) gebietet keine von den Erwägungen unter a. bis e. abweichende rechtliche Beurteilung.
  • LG Wiesbaden, 21.12.2009 - 14 O 26/08

    Zu Aufklärungspflichten bei Innenprovisionen

  • BGH, 28.03.2012 - III ZR 170/11

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender grundsätzlicher

    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11. Mai 2011 - 1 U 28/10 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - I-1 U 28/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28488
OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - I-1 U 28/10 (https://dejure.org/2010,28488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2010 - I-1 U 28/10 (https://dejure.org/2010,28488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2010 - I-1 U 28/10 (https://dejure.org/2010,28488)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 104/81

    Hinweispflicht des Arztes auf zweifelhafte Eintrittspflicht des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 28/10
    Gemäß § 242 BGB kann ein Zahnarzt zwar auch zur Wahrung von Vermögensinteressen seines Patienten verpflichtet sein; dies ist allerdings nur ausnahmsweise der Fall, etwa bei Zweifeln hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers (vgl. BGH NJW 1983, 2630).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.1999 - 8 U 181/98

    Aufklärungspflichten eines Zahnarztes über die Behandlungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 28/10
    Dabei war die versicherungsvertragliche Haftungsfrage allein Sache des Beklagten als Patienten (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 906).
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