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OLG Frankfurt, 09.04.1987 - 1 U 28/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1270
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 16.10.2008 - 13 U 77/08
Abtretung: Vertrauensschutz des Schuldners bei Abtretungsanzeige durch den …
Zur Schutzwirkung des § 407 Abs. 1 BGB bei Zahlung des Schuldners an den bisherigen Gläubiger nach Abtretungsanzeige und Aufforderung des Zendenten, wieder an ihn zu leisten - Abgrenzung zu OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1270.Allerdings wird angenommen, dass ein Schuldner auch dann als gutgläubig gilt und § 407 BGB entsprechend anwendbar ist, wenn ihm die Abtretung zwar bekannt war, er aber mit gutem Grund annehmen durfte, dass die Abtretung rückgängig gemacht wurde (OLG Frankfurt, Urteil v. 09.04.1987, 1 U 28/86 = NJW-RR 1988, 1270; hier zitiert nach Juris;… Roth, a.a.O., Rn. 14;… Busche, a.a.O., Rn. 35;… Knerr, a.a.O., Rn. 14, sämtliche unter Verweis auf OLG Frankfurt).