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   OLG München, 24.01.2013 - 1 U 2819/12   

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https://dejure.org/2013,8757
OLG München, 24.01.2013 - 1 U 2819/12 (https://dejure.org/2013,8757)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.2013 - 1 U 2819/12 (https://dejure.org/2013,8757)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 1 U 2819/12 (https://dejure.org/2013,8757)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 30.10.2000 - 5 U 319/00

    Zu den Voraussetzungen der Obliegenheit eines Arztes, eine erfolgte Aufklärung

    Auszug aus OLG München, 24.01.2013 - 1 U 2819/12
    Der Nachweis des Verständnisses der erfolgten Aufklärung eines fremdsprachigen Patienten kann auch durch Art und Umfang dessen eigener Angaben zu Erkrankung und Vorerkrankungen geführt werden, wobei die Qualität des Sprachverständnisses eine Wertung ist (OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 1255 [OLG Nürnberg 30.10.2000 - 5 U 319/00] ).
  • KG, 08.05.2008 - 20 U 202/06

    Arzthaftung: Beiziehung eines Sprachmittlers bei Aufklärung eines ausländischen

    Auszug aus OLG München, 24.01.2013 - 1 U 2819/12
    Grundsätzlich muss der Arzt darlegen und notfalls beweisen, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat, wozu gehört, dass der Aufgeklärte der Aufklärung auch sprachlich folgen konnte (vgl. KG Berlin MedR 2009, 47 m.w.Nachw.).
  • OLG München, 18.12.2008 - 1 U 2213/08

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einer Schönheitsoperation

    Auszug aus OLG München, 24.01.2013 - 1 U 2819/12
    Auch wenn der Arzt keine konkrete Erinnerung an das Aufklärungsgespräch hat, kann das Gericht in Verbindung mit einer schriftlichen Einverständniserklärung zum Beweis einer Aufklärung gelangen, wenn der Arzt ein von ihm regelmäßig geübtes ordnungsgemäßes Aufklärungsprogramm dartut (vgl. OLG München BeckRS 2009, 00103 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG München, 24.01.2013 - 1 U 2819/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei stationärer Behandlung eine Aufklärung im Verlauf des Vortags genügen, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, der dem Patienten die Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts erlaubt (vgl. NJW 1998, 2734 [BGH 17.03.1998 - VI ZR 74/97] ).
  • OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 121/13

    Zu den Aufklärungspflichten eines Arztes bei einem Patienten mit unzureichenden

    Zur ordnungsgemäßen Aufklärung, hinsichtlich derer dem Arzt die Beweislast obliegt, gehört, dass der Patient der Aufklärung auch sprachlich folgen konnte (vgl. nur Senat, Urt. v. 27. Juni 2012, 7 U 116/11, juris Tz. 11 und OLG München, Urt. v. 24. Januar 2013, 1 U 2819/12, juris Tz. 79; jeweils m.w.N.).
  • SG Marburg, 27.11.2013 - S 12 KA 419/13

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertrags(zahn)arzt - Durchführung einer

    Eine Dokumentation dient nicht der Vorbereitung von Arzthaftungsprozessen, sondern es sind diejenigen Ergebnisse und Erkenntnisse zu dokumentieren, die für einen Nachbehandler von Bedeutung sein können (vgl. OLG München., Urt. v. 24.01.2013 - 1 U 2819/12 - juris Rdnr. 71).
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