Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 20.12.2000 - 1 U 285/00 - 65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit; Klage; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Geschäftsführung; Geschäftsführer; Notgeschäftsführung; Streitgegenstand; Individualisierung; Klageforderung; Prozessbührungsbefugnis; Aktivlegitimation; Substantiiert
- Judicialis
ZPO § 528; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 709 Abs. 1; ; BGB § 730 Abs. 2; ; BGB § 744 Abs. 2; ; BGB § 366 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Geltendmachung von Forderungen einer BGB -Gesellschaft; Anforderungen an die Substantiierung einer Teilklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken - 6 O 320/99
- OLG Saarbrücken, 20.12.2000 - 1 U 285/00 - 65
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61
Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen, …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2000 - 1 U 285/00
Da die Einziehung einer Forderung ein Akt der Geschäftsführung ist, können die Gesellschafter die Forderung nur gemeinschaftlich einklagen (BGH NJW 1963, 641 f.).Abgesehen von der hier nicht einschlägigen actio pro socio können einzelne Gesellschafter Ansprüche der Gesamthand nur verfolgen, wenn sie als gewillkürte Prozessstandschafter von den übrigen Gesellschaftern hierzu ermächtigt sind (BGH NJW 1988, 1585), ein Gesellschafter unter Zurückstellung von Gesellschafterinteressen in bewusstem Zusammenwirken mit dem Schuldner seine Beteiligung an der Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung verweigert (BGH NJW 1988, 558 f.; BGH NJW 1955, 1393 f.) oder ein Gesellschafter die Einziehung einer Forderung aus gesellschaftswidrigen Gründen ablehnt und der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (BGH NJW 1988, 558 f.; BGH NJW 1963, 641, 643).
- BGH, 08.12.1989 - V ZR 174/88
Bestimmtheit der Klage bei Geltendmachung von Teilbeträgen aus mehreren …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2000 - 1 U 285/00
Andernfalls ließe ein stattgebendes Urteil die Grenzen der Rechtskraft nicht hinreichend erkennen (BGH NJW 1990, 2068 f.).Die notwendige Konkretisierung kann der Kläger auch noch in der Rechtsmittelinstanz nachholen (BGH NJW 1990, 2068 f.).
- BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86
Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2000 - 1 U 285/00
Abgesehen von der hier nicht einschlägigen actio pro socio können einzelne Gesellschafter Ansprüche der Gesamthand nur verfolgen, wenn sie als gewillkürte Prozessstandschafter von den übrigen Gesellschaftern hierzu ermächtigt sind (BGH NJW 1988, 1585), ein Gesellschafter unter Zurückstellung von Gesellschafterinteressen in bewusstem Zusammenwirken mit dem Schuldner seine Beteiligung an der Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung verweigert (BGH NJW 1988, 558 f.; BGH NJW 1955, 1393 f.) oder ein Gesellschafter die Einziehung einer Forderung aus gesellschaftswidrigen Gründen ablehnt und der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (BGH NJW 1988, 558 f.; BGH NJW 1963, 641, 643). - BGH, 06.06.1955 - II ZR 233/53
Klage wegen Gesellschaftsforderung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2000 - 1 U 285/00
Abgesehen von der hier nicht einschlägigen actio pro socio können einzelne Gesellschafter Ansprüche der Gesamthand nur verfolgen, wenn sie als gewillkürte Prozessstandschafter von den übrigen Gesellschaftern hierzu ermächtigt sind (BGH NJW 1988, 1585), ein Gesellschafter unter Zurückstellung von Gesellschafterinteressen in bewusstem Zusammenwirken mit dem Schuldner seine Beteiligung an der Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung verweigert (BGH NJW 1988, 558 f.; BGH NJW 1955, 1393 f.) oder ein Gesellschafter die Einziehung einer Forderung aus gesellschaftswidrigen Gründen ablehnt und der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (BGH NJW 1988, 558 f.; BGH NJW 1963, 641, 643). - BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87
Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.12.2000 - 1 U 285/00
Abgesehen von der hier nicht einschlägigen actio pro socio können einzelne Gesellschafter Ansprüche der Gesamthand nur verfolgen, wenn sie als gewillkürte Prozessstandschafter von den übrigen Gesellschaftern hierzu ermächtigt sind (BGH NJW 1988, 1585), ein Gesellschafter unter Zurückstellung von Gesellschafterinteressen in bewusstem Zusammenwirken mit dem Schuldner seine Beteiligung an der Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung verweigert (BGH NJW 1988, 558 f.; BGH NJW 1955, 1393 f.) oder ein Gesellschafter die Einziehung einer Forderung aus gesellschaftswidrigen Gründen ablehnt und der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist (BGH NJW 1988, 558 f.; BGH NJW 1963, 641, 643).
- OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/09
Architektenvertrag: Vergütungsanspruch des Architekten bei einvernehmlicher …
Auch vorliegend handelt es sich um solche unselbständigen Rechnungsposten einer Rechnung, nicht um verschiedene prozessuale Ansprüche (vgl. zur Abgrenzung bei mehreren Einzelrechnungen, Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Dezember 2000 - 1 U 285/00 - NJOZ 2001, S. 1013, 1015), so dass der Kläger zu 2. mit der Geltendmachung eines - erstrangigen - Teilbetrages seiner Spezifizierungspflicht genügt. - OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/01 Auch vorliegend handelt es sich um solche unselbständigen Rechnungsposten einer Rechnung, nicht um verschiedene prozessuale Ansprüche (vgl. zur Abgrenzung bei mehreren Einzelrechnungen, Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Dezember 2000 - 1 U 285/00 - NJOZ 2001, S. 1013, 1015), so dass der Kläger zu 2. mit der Geltendmachung eines - erstrangigen - Teilbetrages seiner Spezifizierungspflicht genügt.