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   OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10   

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OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10 (https://dejure.org/2011,9572)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2011 - 1 U 3/10 (https://dejure.org/2011,9572)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 1 U 3/10 (https://dejure.org/2011,9572)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen; Anspruch auf Unterlassung von Behauptungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Fahrzeugen durch eine kommunale Gebietskörperschaft

  • czarnetzki.eu PDF

    Diffamierende Meinungsäußerung auf Internetseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen; Anspruch auf Unterlassung von Behauptungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Fahrzeugen durch eine kommunale Gebietskörperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Aussage über Zusammenhang zwischen Wahlkampf und Ausschreibung zulässig

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
    Der Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht sind deshalb alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zu Grunde zu legen, die dieses Recht beeinträchtigen (BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 "Stolpe", zit. nach juris, dort Rdnr. 35; Beschl. v. 24. Mai 2006 - 1 BvR 1060/02, 1139/03 "rechtswidrige Abtreibung", zit. nach juris, dort Rdnr. 25).

    Sie sind auch nicht in dem - soeben erörterten - Sinne mehrdeutig, dass sie auch - nicht notwendig nächstliegend - als Tatsachenbehauptungen interpretiert werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 "Stolpe", zit. nach juris, dort Rdnr. 35; Beschl. v. 24. Mai 2006 - 1 BvR 1060/02, 1139/03 "rechtswidrige Abtreibung", zit. nach juris, dort Rdnr. 25; OLG Köln Urt. v. 19. Dezember 2006 - 15 U 110/06 "Gen-Milch", zit. nach juris, dort Rdnr. 44).

    Eine Berufung hierauf setzt jedoch voraus, dass der auf Unterlassung in Anspruch Genommene vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat (BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 "Stolpe", zit. nach juris, dort Rdnr. 45; BGH Urt. v. 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, zit. nach juris, dort Rdnr. 31, jeweils m. w. Nachw.).

    Dabei sind an die Sorgfalt des Äußernden desto höhere Anforderungen zu stellen, je schwerwiegender in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 "Stolpe", zit. nach juris, dort Rdnr. 45).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
    Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (BVerfG, Beschl. v. 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 "kritische Bayer-Aktionäre", zit. nach juris, dort Rdnr. 46; Beschl. v. 21. März 2007 - 1 BvR 2231/03, zitiert nach juris, dort Rdnr. 21, jeweils m. w. Nachw.).

    So spricht gerade, wenn es um Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage geht, die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92 "Soldaten sind Mörder", zit. nach juris, dort Rdnr. 123; Beschl. v. 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 "kritische Bayer-Aktionäre", zit. nach juris, dort Rdnr. 48 m. w. Nachw.).

    Zu Gunsten des Beklagten ist ferner zu berücksichtigen, dass die Klägerin unstreitig eine dieser Wählervereinigungen durch Schaltung einer Anzeige in der Wahlkampfzeitung finanziell unterstützt hat (Bl. 114 R d. A.), was auf der Abwägungsebene gewichtet werden muss, auch wenn die Äußerungen insgesamt als Werturteil zu qualifizieren sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 "kritische Bayer-Aktionäre", zit. nach juris, dort Rdnr. 49; Beschl. v. 21. März 2007 - 1 BvR 2231/03, zit. nach juris, dort Rdnr. 21, jeweils m. w. Nachw.).

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
    Auch juristische Personen genießen in ihrer Rechtspersönlichkeit Ehrenschutz (Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG; BGH Urt. v. 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, zit. nach juris, dort Rdnr. 10; Urt. v. 16. November 2004 - VI ZR 298/03, zit. nach juris, dort Rdnr. 27 m. w. Nachw.).

    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (zum Ganzen BGH, Urt. v. 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, zit. nach juris, dort Rdnr. 11; Urt. v. 16. November 2004 - VI ZR 298/03, zit. nach juris, dort Rdnr. 23 m. w. Nachw.).

    Vielmehr bringt die rechtliche oder moralische Einordnung eines Vorgangs zunächst nur die ganz überwiegend auf Wertung beruhende subjektive Beurteilung des Äußernden zum Ausdruck (vgl. BGH, Urt. v. 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, zit. nach juris, dort Rdnr. 15 für den Vorwurf der "Korruption").

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
    Auch eine Behauptung, deren Unwahrheit nicht erwiesen ist, kann jedenfalls in Fällen, in denen es um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit geht, auf der Grundlage der nach Art. 5 Abs. 1 GG und § 193 StGB vorzunehmenden Güterabwägung demjenigen, der sie aufstellt oder verbreitet, solange nicht untersagt werden, als er sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf (BGH, Urt. v. 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, zit. nach juris, dort Rdnr. 31 m. w. Nachw.).

    Eine Berufung hierauf setzt jedoch voraus, dass der auf Unterlassung in Anspruch Genommene vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat (BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 "Stolpe", zit. nach juris, dort Rdnr. 45; BGH Urt. v. 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, zit. nach juris, dort Rdnr. 31, jeweils m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
    Aus diesem Grund wird Schmähkritik bei Äußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vorliegen und im Übrigen eher auf die sogenannte Privatfehde beschränkt bleiben (zum Ganzen BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92 "Soldaten sind Mörder", zit. nach juris, dort Rdnr. 121 f. m. w. Nachw.).

    So spricht gerade, wenn es um Beiträge zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage geht, die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92 "Soldaten sind Mörder", zit. nach juris, dort Rdnr. 123; Beschl. v. 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 "kritische Bayer-Aktionäre", zit. nach juris, dort Rdnr. 48 m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03

    Verurteilung eines Presseunternehmens zur Unterlassung einer erneuten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
    Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (BVerfG, Beschl. v. 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 "kritische Bayer-Aktionäre", zit. nach juris, dort Rdnr. 46; Beschl. v. 21. März 2007 - 1 BvR 2231/03, zitiert nach juris, dort Rdnr. 21, jeweils m. w. Nachw.).

    Zu Gunsten des Beklagten ist ferner zu berücksichtigen, dass die Klägerin unstreitig eine dieser Wählervereinigungen durch Schaltung einer Anzeige in der Wahlkampfzeitung finanziell unterstützt hat (Bl. 114 R d. A.), was auf der Abwägungsebene gewichtet werden muss, auch wenn die Äußerungen insgesamt als Werturteil zu qualifizieren sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 "kritische Bayer-Aktionäre", zit. nach juris, dort Rdnr. 49; Beschl. v. 21. März 2007 - 1 BvR 2231/03, zit. nach juris, dort Rdnr. 21, jeweils m. w. Nachw.).

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
    Auch juristische Personen genießen in ihrer Rechtspersönlichkeit Ehrenschutz (Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG; BGH Urt. v. 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, zit. nach juris, dort Rdnr. 10; Urt. v. 16. November 2004 - VI ZR 298/03, zit. nach juris, dort Rdnr. 27 m. w. Nachw.).

    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (zum Ganzen BGH, Urt. v. 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, zit. nach juris, dort Rdnr. 11; Urt. v. 16. November 2004 - VI ZR 298/03, zit. nach juris, dort Rdnr. 23 m. w. Nachw.).

  • OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06

    Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
    Ein mangels Fundierung in der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG) geringeres Schutzniveau kann lediglich Abwägungsrelevanz entfalten (vgl. OLG Köln Urt. v. 19. Dezember 2006 - 15 U 110/06 "Gen-Milch", zit. nach juris, dort Rdnr. 43).

    Sie sind auch nicht in dem - soeben erörterten - Sinne mehrdeutig, dass sie auch - nicht notwendig nächstliegend - als Tatsachenbehauptungen interpretiert werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 "Stolpe", zit. nach juris, dort Rdnr. 35; Beschl. v. 24. Mai 2006 - 1 BvR 1060/02, 1139/03 "rechtswidrige Abtreibung", zit. nach juris, dort Rdnr. 25; OLG Köln Urt. v. 19. Dezember 2006 - 15 U 110/06 "Gen-Milch", zit. nach juris, dort Rdnr. 44).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
    Der Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht sind deshalb alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zu Grunde zu legen, die dieses Recht beeinträchtigen (BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 "Stolpe", zit. nach juris, dort Rdnr. 35; Beschl. v. 24. Mai 2006 - 1 BvR 1060/02, 1139/03 "rechtswidrige Abtreibung", zit. nach juris, dort Rdnr. 25).

    Sie sind auch nicht in dem - soeben erörterten - Sinne mehrdeutig, dass sie auch - nicht notwendig nächstliegend - als Tatsachenbehauptungen interpretiert werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 "Stolpe", zit. nach juris, dort Rdnr. 35; Beschl. v. 24. Mai 2006 - 1 BvR 1060/02, 1139/03 "rechtswidrige Abtreibung", zit. nach juris, dort Rdnr. 25; OLG Köln Urt. v. 19. Dezember 2006 - 15 U 110/06 "Gen-Milch", zit. nach juris, dort Rdnr. 44).

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10
    Eine solche - von der Beweislast emanzipierte - Darlegungslast trifft eine Partei nach der Rechtsprechung, wenn ihr zuzumuten ist, die ihrem Prozessgegner obliegenden Darlegungen durch nähere Angaben über die zu ihrem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zu ermöglichen, in die dieser ansonsten keinen Einblick hat (BGH NJW-RR 2008, 1269, 1270 Tz 19; NJW-RR 2006, 552, 553 Tz. 11; NJW 1990, 3151, 3151 f. jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02

    Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06

    Inanspruchnahme eines Kreditinstituts aus einem Vermögensverwaltungsvertrag;

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

  • VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 166/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Verhältnis von Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Mit Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 U 3/10 - verwarf das Kammergericht die Berufung hinsichtlich des Urteilsausspruchs zu Ziffer 3 als unzulässig und wies sie ansonsten zurück.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.12.2010 - I-1 U 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,40836
OLG Düsseldorf, 21.12.2010 - I-1 U 3/10 (https://dejure.org/2010,40836)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2010 - I-1 U 3/10 (https://dejure.org/2010,40836)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - I-1 U 3/10 (https://dejure.org/2010,40836)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 17/11

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem verunfallten

    Voraussetzung für diese Überzeugungsbildung ist daher keine mathematische lückenlose Gewissheit, die beim Indizienbeweis ohnehin kaum zu erlangen ist (so zur Unfallmanipulation Senat, Urteil vom 30.11.2010, Az.: I-1 U 3/10 und Urteil vom 10.12.2007, Az.: I-1 U 86/07).
  • OLG Bamberg, 07.06.2016 - 5 U 275/15

    Beweis einer Unfallmanipulation

    Auch dieser Umstand ist ein Indiz für einen "gestellten Unfall" (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.10.2012, 4 U 259/12; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2010, 1 U 3/10).
  • LG Wuppertal, 02.04.2013 - 2 O 167/11

    Fingierter Verkehrunfall, Indizien

    In einem solchen Falle gilt der Rechtssatz volenti non fit inuiria , wonach davon auszugehen ist, dass demjenigen, der in die Beschädigung seines Rechtsguts durch einen andern ausdrücklich einwilligt, kein ersatzfähiges Unrecht geschieht (vgl. exemplarisch BGH, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75 = juris Rdn. 10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2010 - 1 U 3/10 = Rdn. 3; LG Wuppertal, Urteil vom 28.02.2011 - 2 O 160/09 = Rdn. 17).
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Rechtsprechung
   KG, 29.06.2010 - 1 U 3/10   

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https://dejure.org/2010,127720
KG, 29.06.2010 - 1 U 3/10 (https://dejure.org/2010,127720)
KG, Entscheidung vom 29.06.2010 - 1 U 3/10 (https://dejure.org/2010,127720)
KG, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 1 U 3/10 (https://dejure.org/2010,127720)
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