Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 21.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 1 U 31/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32219
OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 1 U 31/06 (https://dejure.org/2006,32219)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.07.2006 - 1 U 31/06 (https://dejure.org/2006,32219)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 1 U 31/06 (https://dejure.org/2006,32219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verfahrensrecht: Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist; Organisation der Fristenkontrolle in einer Rechtsanwaltskanzlei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schludrigkeit der seit Jahren zuverlässig arbeitenden Rechtsanwaltsgehilfin als Grund für die Fristversäumung und für das daher gestellte Wiedereinsetzungsgesuch

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.2002 - VI ZR 419/01

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 1 U 31/06
    Wird eine Fachangestellte mündlich angewiesen, eine ihr nur mündlich mitgeteilte Berufungsfrist in den Fristenkalender einzutragen, muss durch ausreichende organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass dies nicht in Vergessenheit gerät und die Fachangestellte die Eintragung der Frist in den Fristenkalender vergisst (BGH aaO mit Hinweis weitere Beschlüsse des BGH vom 17. September 2002 - VI ZR 43/87, NJW 2002, 3782, 3783 und vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 1 U 31/06
    Wird eine Fachangestellte mündlich angewiesen, eine ihr nur mündlich mitgeteilte Berufungsfrist in den Fristenkalender einzutragen, muss durch ausreichende organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass dies nicht in Vergessenheit gerät und die Fachangestellte die Eintragung der Frist in den Fristenkalender vergisst (BGH aaO mit Hinweis weitere Beschlüsse des BGH vom 17. September 2002 - VI ZR 43/87, NJW 2002, 3782, 3783 und vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 1 U 31/06
    a) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. u.a. Beschluss vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03, NJW 2004, 688) muss ein Rechtsanwalt durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür Vorsorge treffen, dass eventuelle Fehler von Büroangestellten möglichst ohne Folgen bleiben.
  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 1 U 31/06
    Wird eine Fachangestellte mündlich angewiesen, eine ihr nur mündlich mitgeteilte Berufungsfrist in den Fristenkalender einzutragen, muss durch ausreichende organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass dies nicht in Vergessenheit gerät und die Fachangestellte die Eintragung der Frist in den Fristenkalender vergisst (BGH aaO mit Hinweis weitere Beschlüsse des BGH vom 17. September 2002 - VI ZR 43/87, NJW 2002, 3782, 3783 und vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436).
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 85/06

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung zur Wahrung

    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Juli 2006 - 1 U 31/06 - wird als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.08.2006 - 1 U 31/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,80185
OLG Zweibrücken, 21.08.2006 - 1 U 31/06 (https://dejure.org/2006,80185)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.08.2006 - 1 U 31/06 (https://dejure.org/2006,80185)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. August 2006 - 1 U 31/06 (https://dejure.org/2006,80185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2006 - 1 U 31/06
    Der Veranstalter eines Fahrsicherheitstrainings ist grundsätzlich gehalten, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung der Teilnehmer und der eingesetzten Fahrzeuge möglichst zu verhindern (vgl. allgemein BGH VI ZR 155/02 vom 15.07.2003; VI ZR 33/05 vom 20.12.2005; VI ZR 294/03 vom 05.10.2004, jew. zitiert nach www.bundesgerichtshof.de).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2006 - 1 U 31/06
    Der Veranstalter eines Fahrsicherheitstrainings ist grundsätzlich gehalten, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung der Teilnehmer und der eingesetzten Fahrzeuge möglichst zu verhindern (vgl. allgemein BGH VI ZR 155/02 vom 15.07.2003; VI ZR 33/05 vom 20.12.2005; VI ZR 294/03 vom 05.10.2004, jew. zitiert nach www.bundesgerichtshof.de).
  • BGH, 19.05.1967 - VI ZR 162/65

    Schadensersatz wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht - Bruch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2006 - 1 U 31/06
    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist genügt, wenn derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich erachtet (vgl. BGH VersR 1972, 599, 560; vgl. auch BGH VersR 1963, 532; BGH VersR 1967, 801).
  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 33/05

    Erkundigungspflichten des Bauunternehmers nach dem Verlauf von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2006 - 1 U 31/06
    Der Veranstalter eines Fahrsicherheitstrainings ist grundsätzlich gehalten, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung der Teilnehmer und der eingesetzten Fahrzeuge möglichst zu verhindern (vgl. allgemein BGH VI ZR 155/02 vom 15.07.2003; VI ZR 33/05 vom 20.12.2005; VI ZR 294/03 vom 05.10.2004, jew. zitiert nach www.bundesgerichtshof.de).
  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 64/62

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers einer nicht mehr benutzten Scheune im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.08.2006 - 1 U 31/06
    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist genügt, wenn derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich erachtet (vgl. BGH VersR 1972, 599, 560; vgl. auch BGH VersR 1963, 532; BGH VersR 1967, 801).
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