Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 24.05.2017

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - I-1 U 31/16   

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https://dejure.org/2017,6264
OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - I-1 U 31/16 (https://dejure.org/2017,6264)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.2017 - I-1 U 31/16 (https://dejure.org/2017,6264)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 2017 - I-1 U 31/16 (https://dejure.org/2017,6264)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Ermittlung eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit erheblicher Vorschäden

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfallschaden: Klageabweisung bei fehlender Abgrenzung zu Fahrzeugvorschäden

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 287 Abs. 1
    Schadensersatz bei einem Fahrzeug mit Vorschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Ermittlung eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit erheblicher Vorschäden

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Ermittlung eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit erheblicher Vorschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungslast des Geschädigten bei Vorschäden des Unfall-Fahrzeugs

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Nicht dokumentierter Vorschaden blockiert Schadenersatz - Sachverständigen muss Schadenabgrenzung möglich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 514
  • VersR 2017, 1032
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
    Nur soweit der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls aufgrund dessen ein Ersatzanspruch des Geschädigten (Senat, Urteil vom 11. Februar 2008, Az.: I-1 U 181/07, Leitsatz 2 - zitiert nach juris; so auch OLG München NZV 2006, 261; Senat, Urteil vom 15. September 2015, Az.: I-1 U 133/14).

    Soweit ein Kläger mit der ordnungsgemäßen Substantiierung seines Anspruchs hartnäckig zurückgehalten und die zumutbare Mitwirkung am Beweisverfahren verweigert hat, hat er keinen Anspruch darauf, durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den dem Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus begünstigt zu werden (Senat, Urteil vom 19. April 2016, Az.: I-1 U 96/15; Urteil vom 16. April 2013, Az.: I-1 U 125/12; Urteil vom 11. Februar 2008, Az.: I-1 U 181/07 mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1454).

    Denn soweit ein Geschädigter mit der ordnungsgemäßen Substantiierung seines Anspruchs hartnäckig zurückgehalten und die zumutbare Mitwirkung ein Beweisverfahren verweigert hat, hat er keinen Anspruch darauf, durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den dem Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus begünstigt zu werden (Senat, Urt. v. 19.04.2016, Az.: I - 1 U 96/15 mit Hinweis auf Senat Urteil vom 16.04.2013, Az.: I - 1 U 125/12; Urteil v. 11.02.2008, Az: I - 1 U 181/07, Rn. 30 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1454).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 1 U 111/09

    Kein Nachweis einer streitigen Eigentümerstellung allein schon durch die Vorlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
    Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden betroffen, die den geltend gemachten Schaden überlagern, muss der Kläger zur Begründung seines Ersatzbegehrens nicht nur den Umfang der Vorschäden im Einzelnen darlegen, sondern auch spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (Senat, Urteil vom 6. Mai 2014, Az.: I-1 U 160/13, Senat, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114).

    Ist hingegen eine zuverlässige Ermittlung auch nur eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Vorschäden nicht möglich, so hat diese Unsicherheit die vollständige Klageabweisung zur Folge (Senat, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114; Senat, Urteil vom 15. September 2015, Az.: I-1 U 133/14).

    Dies gilt auch für den Fall, dass Lichtbilder von dem reparierten Fahrzeug vorgelegt werden (ständige Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 25. November 2014, Az. I - 1 U 6/14; Urteil vom 2. März 2010, Az.: I - 1 U 111/09).

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2013 - 1 U 125/12

    Schadenersatzbegehren des Geschädigten aus einem Unfallereignis; Teilweise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
    Soweit ein Kläger mit der ordnungsgemäßen Substantiierung seines Anspruchs hartnäckig zurückgehalten und die zumutbare Mitwirkung am Beweisverfahren verweigert hat, hat er keinen Anspruch darauf, durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den dem Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus begünstigt zu werden (Senat, Urteil vom 19. April 2016, Az.: I-1 U 96/15; Urteil vom 16. April 2013, Az.: I-1 U 125/12; Urteil vom 11. Februar 2008, Az.: I-1 U 181/07 mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1454).

    Denn soweit ein Geschädigter mit der ordnungsgemäßen Substantiierung seines Anspruchs hartnäckig zurückgehalten und die zumutbare Mitwirkung ein Beweisverfahren verweigert hat, hat er keinen Anspruch darauf, durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den dem Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus begünstigt zu werden (Senat, Urt. v. 19.04.2016, Az.: I - 1 U 96/15 mit Hinweis auf Senat Urteil vom 16.04.2013, Az.: I - 1 U 125/12; Urteil v. 11.02.2008, Az: I - 1 U 181/07, Rn. 30 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1454).

  • BGH, 10.02.1981 - VI ZR 182/79

    Schadensschätzung bei Verweigerung zumutbarer Mitwirkung des Klägers am

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
    Soweit ein Kläger mit der ordnungsgemäßen Substantiierung seines Anspruchs hartnäckig zurückgehalten und die zumutbare Mitwirkung am Beweisverfahren verweigert hat, hat er keinen Anspruch darauf, durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den dem Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus begünstigt zu werden (Senat, Urteil vom 19. April 2016, Az.: I-1 U 96/15; Urteil vom 16. April 2013, Az.: I-1 U 125/12; Urteil vom 11. Februar 2008, Az.: I-1 U 181/07 mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1454).

    Denn soweit ein Geschädigter mit der ordnungsgemäßen Substantiierung seines Anspruchs hartnäckig zurückgehalten und die zumutbare Mitwirkung ein Beweisverfahren verweigert hat, hat er keinen Anspruch darauf, durch eine richterliche Schätzung der Schadenshöhe über den dem Strengbeweis zugänglichen Rahmen hinaus begünstigt zu werden (Senat, Urt. v. 19.04.2016, Az.: I - 1 U 96/15 mit Hinweis auf Senat Urteil vom 16.04.2013, Az.: I - 1 U 125/12; Urteil v. 11.02.2008, Az: I - 1 U 181/07, Rn. 30 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1454).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11

    Zur Ersatzfähigkeit eines Teilschadens bei abgrenzbarem Vorschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
    Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (Senat, Urteil vom 30. September 2014, Az I - 1 U 208/13 sowie Urteil vom 15. Januar 2013, Az.: I - 1 U 153/11).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
    Nur soweit der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls aufgrund dessen ein Ersatzanspruch des Geschädigten (Senat, Urteil vom 11. Februar 2008, Az.: I-1 U 181/07, Leitsatz 2 - zitiert nach juris; so auch OLG München NZV 2006, 261; Senat, Urteil vom 15. September 2015, Az.: I-1 U 133/14).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
    Dazu muss der Geschädigte grundsätzlich, vor allem aber im Fall von Schadensüberlagerungen, den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (Senat, Urteil vom 19. April 2016, Az.: I-1 U 96/15; Urteil vom 15. September 2015, Az.: I-1 U 133/14; Urteil vom 15. September 2015, Az.: I-1 U 133/14; Urteil vom 6. Februar 2006, Az.:I-1 U 148/05, DAR 2006, 324).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 152, 254, 258).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
    Ersatz von Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeugs kann der Geschädigte aber nur verlangen, wenn die Reparaturen konkret fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wurden, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGH VersR 2005, 663 sowie VersR 2003, 918 ).Eine fiktive Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis ist in einem 130%-Fall ausgeschlossen ( BGH VersR 2008, 134, 135; VersR 2005, 663; VersR 2003, 918).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 160/13

    Zahlung von Schadensersatz für die Instandsetzung eines Fahrzeugs mit Vorschäden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16
    Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden betroffen, die den geltend gemachten Schaden überlagern, muss der Kläger zur Begründung seines Ersatzbegehrens nicht nur den Umfang der Vorschäden im Einzelnen darlegen, sondern auch spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (Senat, Urteil vom 6. Mai 2014, Az.: I-1 U 160/13, Senat, Urteil vom 2. März 2010, Az.: I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114).
  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

  • OLG Hamburg, 27.10.2004 - 14 U 12/03
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 89/07

    Voraussetzungen der Erstattung eines Reparaturschadens über den

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 56/18

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts bei

    Dazu muss der Geschädigte grundsätzlich, vor allem aber im Fall von Schadensüberlagerungen, den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustands erforderlich sind (OLG Düsseldorf VersR 2017, 1032; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, aaO Rn. 86).

    Weist das Fahrzeug Vorschäden auf, muss der Geschädigte daher deren Umfang sowie gegebenenfalls deren sachgerechte Beseitigung darlegen und im Falle des Bestreitens beweisen (OLG Hamburg OLGR 2003, 499; OLG Düsseldorf VersR 2017, 1032).

  • OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 1 U 35/16

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden

    Denn sein Schadensersatzanspruch erstreckt sich nur auf die Kosten, die zur Wiederherstellung des von dem vom Schädiger zu vertretenden Schadensereignis erforderlich sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2017 - 1 U 31/16 [juris Tz. 20]).

    Der Geschädigte muss folglich sowohl den Umfang des Vorschadens wie auch dessen Reparatur nachvollziehbar darlegen und - gegebenenfalls - beweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2017 - 1 U 31/16 [juris Tz. 20]; Urt. v. 19.05.2015 -1 U 116/14 [juris Tz. 41]; KG, Beschl. v. 29.05.2012 - 22 U 191/11 [juris Tz. 3]).

  • LG Düsseldorf, 27.11.2023 - 10 O 281/22
    In Fällen der Unfallmanipulation bzw. gestellter Unfälle kann der Beweis aufgrund von Indizien geführt werden, wenn diese in hinreichender Gewichtigkeit und Zahl auftreten und nicht durch entsprechende Gegenindizien widerlegt sind, regelmäßig ist dies die einzige Beweisführungsmöglichkeit, die dem Versicherer gegenüber einem solchen Vorgehen verbleibt (OLG K. Urt. v. 19.3.2013 - I1 U 99/12, BeckRS 2013, 7675; Franzke/Nugel, NJW 2015, 2071, 1072; OLG K. Urt. v. 7.3.2017 - I-1 U 31/16, BeckRS 2017, 104786, Rn. 11).

    Unerheblich ist dabei, ob die deliktstypischen Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverdächtig erklärt werden können, da sich der Nachweis maßgeblich aus einer Gesamtwürdigung ergibt, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (OLG K. Urt. v. 7.3.2017 - I-1 U 31/16, BeckRS 2017, 104786, Rn. 11).

    U 31/16, BeckRS 2017, 104786, Rn. 10).

    Der Kläger rechnet, wie für ein manipuliertes Ereignis typisch, da sich erst hieraus der finanzielle Anreiz ergibt, auf Basis des fiktiven Wiederbeschaffungsaufwandes ab (OLG K. Urt. v. 19.3.2013 - I-1 U 99/12, BeckRS 2013, 7675, dort unter II.7); OLG K. Urt. v. 7.3.2017 - I-1 U 31/16, BeckRS 2017, 104786, Rn. 10).

    Für das Unfallgeschehen wurde die Polizei nicht hinzugezogen, noch wurden neutrale Zeugen benannt, was ebenfalls ein anerkanntes Indiz für einen gestellten Verkehrsunfall ist (OLG K. Urt. v. 7.3.2017 - I-1 U 31/16, BeckRS 2017, 104786, Rn. 10).

  • OLG Köln, 27.12.2018 - 16 U 118/18

    Umfang der Schadensersatzpflicht hinsichtlich kompatibler Vorschäden

    Gemäß gefestigter Rechtsprechung des Senats (s. Urteile v. 05.02.1996 - 16 U 54/95 = NZV 1996, 241 und v. 22.02.1999 - 16 U 33/98 = NZV 1999, 378) und weiterer Obergerichte (s. nur OLG Köln, Beschl. v. 08.04.2013 - 11 U 214/12 = NZV 2013, 445 = r+s 2013, 305; v. 17.1.2017 - 11 W 1/17, NZV 2018, 273 m. Anm. Franzke; v. 04.06.2018 - 15 U 7/18 = BeckRS 2018, 22217; OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2017 - 1 U 31/16 = VersR 2017, 1032; KG, Urt. v. 27.08.2015 - 22 U 152/14 = DAR 2016, 461) kann der Geschädigte bei bestehenden Vorschäden die mit dem späteren Schadensereignis kompatiblen Schäden nur unter folgenden Voraussetzungen ersetzt verlangen: Es muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gemäß § 287 ZPO auszuschließen sein, dass diese bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 72/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Ungewissheit über den Umfang einer

    Dazu muss der Geschädigte grundsätzlich, vor allem aber im Fall von Schadensüberlagerungen, den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (Senat, Urteil vom 07.03.2017 - I-1 U 31/16, juris Rn. 20; Urteil vom 06.02.2006 - I-1 U 148/05, DAR 2006, 324).

    Ist ein unfallgeschädigtes Fahrzeug von massiven Vorschäden betroffen, die den geltend gemachten Schaden überlagern, muss der Kläger zur Begründung seines Ersatzbegehrens nicht nur den Umfang der Vorschäden im Einzelnen darlegen, sondern auch spezifiziert vortragen, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO.; Urteil vom 06.05.2014 - I-1 U 160/13, juris Rn. 13; Urteil vom 02.03.2010 - I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114).

    Eine Schätzung ist unzulässig, wenn sie mangels greifbarer, vom Kläger vorzutragender Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen wurde (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO.; Urteil vom 02.03.2010, aaO.).

    Nur soweit der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls aufgrund dessen ein Ersatzanspruch des Geschädigten (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO.; Urteil vom 11.02.2008 - I-1 U 181/07, Leitsatz 2 - so auch OLG München, NZV 2006, 261).

    Dies ist abgesehen von einem Auswahlverschulden dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst herbeigeführt hat (Senat, Urteil vom 07.03.2017, aaO. Rn. 35, Urteil vom 15.01.2013 - I-1 U 153/11, juris Rn. 18).

  • OLG Köln, 04.06.2018 - 15 U 7/18

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem unfallgeschädigten

    Dazu muss er den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 8.4.2013 - 11 U 214/12, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Urt. v. 7.3.2017 - 1 U 31/16, juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.5.2017 - 1 U 35/16, juris Rn. 2).

    Weiterhin muss er darlegen, dass eventuelle Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 7.3.2017 - 1 U 31/16, juris Rn. 3 und Rn. 20).

  • OLG Frankfurt, 25.01.2023 - 3 U 105/22

    Bauleistungsversicherung: Kein Anspruch bei fehlendem Nachweis der Beschädigung

    Dazu muss der Geschädigte grundsätzlich, vor allem aber im Fall von Schadensüberlagerungen, den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.4. 2016, Az.: I-1 U 96/15, BeckRS 2017, 104786; Urt. v. 15.9. 2015, Az.: I-1 U 133/14; Urt. v. 15.9. 2015, Az.: I-1 U 133/14; Urt. v. 6.2. 2006, Az.:I-1 U 148/05, DAR 2006, 324).

    Nur soweit der geltend gemachte Schaden technisch und rechnerisch eindeutig vom Vorschaden abgrenzbar ist, besteht jedenfalls aufgrund dessen ein Ersatzanspruch des Geschädigten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.2. 2008, Az.: I-1 U 181/07, BeckRS 2008, 04655, Leitsatz 2; so auch OLG München NZV 2006, 261; Senat, Urt. v. 15.9. 2015, Az.: I-1 U 133/14, BeckRS 2017, 104786).

    Ist hingegen eine zuverlässige Ermittlung auch nur eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Vorschäden nicht möglich, so hat diese Unsicherheit die vollständige Klageabweisung zur Folge (OLG Düsseldorf, Urt. v. 2.3. 2010, Az.: I-1 U 111/09, Schaden-Praxis 2011, 114; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.9. 2015, Az.: I-1 U 133/14, BeckRS 2017, 104786).

  • OLG Saarbrücken, 17.02.2022 - 4 U 94/21

    1. Ist bei im Raum stehender Unfallmanipulation sowohl zum streitigen

    Dazu muss der Geschädigte grundsätzlich, vor allem aber im Fall von Schadensüberlagerungen, den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustands erforderlich sind (OLG Düsseldorf VersR 2017, 1032).

    aa) Weist das Fahrzeug Vorschäden auf, muss der Geschädigte daher deren Umfang sowie gegebenenfalls deren sachgerechte Beseitigung darlegen und im Fall des Bestreitens beweisen (OLG Hamburg OLGR 2003, 499; OLG Düsseldorf VersR 2017, 1032).

  • OLG Zweibrücken, 26.01.2022 - 1 U 209/20

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Geschäftsbetreibers: Höhe des

    Hierfür müssen konkrete Tatsachen sprechen; subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2017, Az. 1 U 31/16, Juris).
  • OLG Celle, 11.11.2020 - 14 U 119/19

    Wirksamkeit eines Urteils im Streitgenossenprozess wegen eines angeblich

    Die Klage ist vollständig abzuweisen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2017, Az.: I-1 U 31/16).
  • OLG Bremen, 14.06.2023 - 3 U 41/22

    Unterlässt es der Versicherungsnehmer, auf ihm bekannte Vorschäden gegenüber

  • OLG Köln, 01.10.2020 - 12 U 74/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Vorschäden an einem Fahrzeug

  • LG Düsseldorf, 13.04.2018 - 7 O 82/17

    Erstattungsfähigkeit der Schadenspositionen bei Vorschäden i.R.d.

  • OLG Zweibrücken, 26.07.2022 - 1 U 172/21

    Haftung und Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallereignis auf einem

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2021 - 1 U 143/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Fehlende Abgrenzung von Vorschäden an

  • LG Arnsberg, 20.07.2021 - 1 O 132/20
  • KG, 11.07.2019 - 22 U 27/18
  • AG Rheine, 22.06.2023 - 14 C 134/22
  • LG Bochum, 02.05.2023 - I 8 O 297/21

    Vorschadensproblematik, Teilschadensersatz

  • LG Bochum, 02.05.2023 - 8 O 297/21
  • AG Saarbrücken, 24.05.2017 - 36 C 485/16
  • LG Bochum, 30.07.2021 - 8 O 447/19
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.05.2017 - 1 U 31/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,63811
OLG Oldenburg, 24.05.2017 - 1 U 31/16 (https://dejure.org/2017,63811)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.05.2017 - 1 U 31/16 (https://dejure.org/2017,63811)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 1 U 31/16 (https://dejure.org/2017,63811)
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