Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13   

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https://dejure.org/2015,5957
OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13 (https://dejure.org/2015,5957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2015 - 1 U 32/13 (https://dejure.org/2015,5957)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 1 U 32/13 (https://dejure.org/2015,5957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bankenhaftung wegen für eine Stiftung nicht anlegergerechter Anlageberatung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine anlegergerechte Beratung einer Stiftung bei Empfehlung einer risikoreichen Fondsbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Anforderungen an die anlegergerechte Beratung einer Stiftung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anlageberatung: Commerzbank muss Stiftung Entschädigung zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bankhaftung für Empfehlung einer nicht anlegergerechten Anlage gegenüber einer Stiftung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1
    Keine anlegergerechte Beratung einer Stiftung bei Empfehlung einer risikoreichen Fondsbeteiligung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bankhaftung für Empfehlung einer nicht anlegergerechten Anlage gegenüber einer Stiftung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • trappeplottek.de (Kurzinformation)

    Stiftungsvermögen und Vermögensanlage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falschberatung: Commerzbank muss Schadensersatz leisten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bankhaftung für Empfehlung einer nicht anlegergerechten Anlage gegenüber einer Stiftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 821
  • WM 2015, 1103
  • NZG 2015, 600
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13
    Über Rückvergütungen ist auch dann aufzuklären, wenn im Prospekt oder in der mündlichen Beratung als Empfänger der offen ausgewiesenen Position ein mit der beratenden Bank offensichtlich konzernmäßig oder ähnlich verbundenes Unternehmen genannt wird (vgl. grundlegend BGHZ 170, 226, 233 ff.; ebenso OLG Hamm, Urteil v. 20.01.2014 - I-31 U 158/13, juris-Rn. 22; OLG Frankfurt, Urteil v. 29.01.2014 - 17 U 18/13, juris-Rn. 30 f.; Urteil v. 31.01.2014 - 10 U 199/12, juris-Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2014 - 10 U 199/12

    Unterlassene Aufklärung über Rückvergütung bei Zeichnung einer Beteiligung an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13
    Über Rückvergütungen ist auch dann aufzuklären, wenn im Prospekt oder in der mündlichen Beratung als Empfänger der offen ausgewiesenen Position ein mit der beratenden Bank offensichtlich konzernmäßig oder ähnlich verbundenes Unternehmen genannt wird (vgl. grundlegend BGHZ 170, 226, 233 ff.; ebenso OLG Hamm, Urteil v. 20.01.2014 - I-31 U 158/13, juris-Rn. 22; OLG Frankfurt, Urteil v. 29.01.2014 - 17 U 18/13, juris-Rn. 30 f.; Urteil v. 31.01.2014 - 10 U 199/12, juris-Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2012 - 9 U 104/10

    Zur Frage eines Auskunftsanspruchs gegen die Bank wegen von ihren Mitarbeitern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13
    Aus dem Urteil des OLG Frankfurt vom 28.03.2012 (9 U 104/10) ergibt sich nichts Anderes, da dort keine Rückvergütung geflossen war, sondern die Bank nur mittelbar über ihre verbundene Gesellschaft am Anlagegeschäft verdient hatte.
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13
    Zum anderen spielen Fachkenntnisse des Anlegers in Bezug auf die Anlegergerechtigkeit der Beratung keine Rolle, weil sie keinen Schluss auf seine Risikobereitschaft zulassen; auch ein besonders kompetenter Kunde ist auf seine Anlageziele zu befragen, und ihm ist ein dafür geeignetes Produkt zu empfehlen (vgl. BGH NJW 2011, 1949, 1951); der von der Beklagten herangezogene, stiftungsrechtliche Grenzen des Anlegers als für den Anlageberater unerheblich einstufende Prozesskostenhilfe-Versagungsbeschluss des OLG Dresden vom 10. 2.2004 (8 U 2225/03, OLGR 2005, 14 f.) ist durch die genannte Entscheidung des BGH überholt.
  • OLG Dresden, 10.02.2004 - 8 U 2225/03

    Anlageberatung; Beratungsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13
    Zum anderen spielen Fachkenntnisse des Anlegers in Bezug auf die Anlegergerechtigkeit der Beratung keine Rolle, weil sie keinen Schluss auf seine Risikobereitschaft zulassen; auch ein besonders kompetenter Kunde ist auf seine Anlageziele zu befragen, und ihm ist ein dafür geeignetes Produkt zu empfehlen (vgl. BGH NJW 2011, 1949, 1951); der von der Beklagten herangezogene, stiftungsrechtliche Grenzen des Anlegers als für den Anlageberater unerheblich einstufende Prozesskostenhilfe-Versagungsbeschluss des OLG Dresden vom 10. 2.2004 (8 U 2225/03, OLGR 2005, 14 f.) ist durch die genannte Entscheidung des BGH überholt.
  • OLG Hamm, 20.01.2014 - 31 U 158/13

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen beim Erwerb

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13
    Über Rückvergütungen ist auch dann aufzuklären, wenn im Prospekt oder in der mündlichen Beratung als Empfänger der offen ausgewiesenen Position ein mit der beratenden Bank offensichtlich konzernmäßig oder ähnlich verbundenes Unternehmen genannt wird (vgl. grundlegend BGHZ 170, 226, 233 ff.; ebenso OLG Hamm, Urteil v. 20.01.2014 - I-31 U 158/13, juris-Rn. 22; OLG Frankfurt, Urteil v. 29.01.2014 - 17 U 18/13, juris-Rn. 30 f.; Urteil v. 31.01.2014 - 10 U 199/12, juris-Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2014 - 17 U 18/13

    Fehlerhafte Anlageberatung bei einem Medienfonds, Aufklärungspflicht über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13
    Über Rückvergütungen ist auch dann aufzuklären, wenn im Prospekt oder in der mündlichen Beratung als Empfänger der offen ausgewiesenen Position ein mit der beratenden Bank offensichtlich konzernmäßig oder ähnlich verbundenes Unternehmen genannt wird (vgl. grundlegend BGHZ 170, 226, 233 ff.; ebenso OLG Hamm, Urteil v. 20.01.2014 - I-31 U 158/13, juris-Rn. 22; OLG Frankfurt, Urteil v. 29.01.2014 - 17 U 18/13, juris-Rn. 30 f.; Urteil v. 31.01.2014 - 10 U 199/12, juris-Rn. 19).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13
    Dass die Beklagte außerdem wegen der von ihr abgegebenen Platzierungsgarantie zusätzlich am Vertrieb der Fondsanteile interessiert war (vgl. BGH NJW 2009, 1416, 1417, Tz. 13), hat angesichts dessen nur ergänzende Bedeutung.
  • OLG Frankfurt, 21.06.2017 - 17 U 160/16

    Anlageberatung: Keine generelle Unvereinbarkeit der Empfehlung geschlossener

    Auch wenn der Zeuge X wusste, dass die Klägerin aus stiftungsrechtlichen Gründen allgemein gehindert war, das Stiftungskapital durch Risikogeschäfte zu mindern, bedeutet dies keineswegs, dass wegen der bei den geschlossenen Immobilienfonds aufgrund der damit verbundenen unternehmerischen Entscheidung bestehenden Verlustrisiken, welche sich etwa aus der Art der Fremdfinanzierung und der Unsicherheit der Entwicklung von erzielbaren Mieten und aufzubringenden Darlehenszinsen ergeben, die Empfehlung der streitgegenständlichen Anlagen bei pflichtgerechter Beratung ausgeschlossen wären (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28. Januar 2015 - 1 U 32/13- juris, Rn. 17ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 26.07.2016 - 12 O 189/15

    Taunussparkasse muss wegen Falschberatung gut 1,5 Millionen Euro an Stiftung

    Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurts hat mit Urteil vom 28.01.2015 (Az.: 1 U 32/13) die Beratungspflichten für die Beratung von Stiftungen deutlich umrissen.
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Rechtsprechung
   KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,61119
KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13 (https://dejure.org/2014,61119)
KG, Entscheidung vom 12.06.2014 - 1 U 32/13 (https://dejure.org/2014,61119)
KG, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 1 U 32/13 (https://dejure.org/2014,61119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 260 Abs 2 BGB, § 2314 Abs 1 S 3 BGB
    Pflichtteil: Verpflichtung des Erben zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bei Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Erben zur Versicherung der Richtigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses an Eides Statt

  • erbrechtsiegen.de

    Abgabe eidesstattliche Versicherung bei Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • rechtsportal.de

    BGB § 260 Abs. 2; BGB § 2314 Abs. 1 S. 3
    Pflicht des Erben zur Versicherung der Richtigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses an Eides Statt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13
    Wie der Beklagte im Ansatz zutreffend geltend macht, hat die Verantwortung für den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses der aufnehmende Notar, was dieser durch die Unterzeichnung des Verzeichnisses zum Ausdruck bringt (BGHZ 33, 373, 377; Haas in Staudinger, BGB, 2006, § 2314 Rdn. 41; Lange a.a.O. Rdn. 32; J. Mayer a.a.O. Rdn. 15; Nieder a.a.O. S. 63; Roth, ZErb 2011, 402, 405; Weidlich, a.a.O. S. 139; Winkler, Beurkundungsgesetz, 17. Aufl., § 36 Rdn. 6).

    Er ist nach h.M. zu eigenen Ermittlungen verpflichtet (BGHZ 33, 373; OLG Saarbrücken, ZEV 2010, 416, kritisch dazu vor allem Zimmer, ZEV 2008, 365 und NotBZ 2005, 208 sowie Heidenreich, ZErb 2011, 71, 74) und darf sich nicht auf eine Beurkundung der Erklärung des auskunftspflichtigen Erben beschränken (OLG Celle, OLGReport 1997, 160, DNotZ 2003, 62), auch wenn er in der Regel - zulässig - zunächst von den vom Erben zur Verfügung gestellten Informationen ausgehen wird (DNotI-Report 2003, 137, 138).

    Der Gesetzgeber hat § 2314 BGB so konzipiert, dass dem Pflichtteilsberechtigten der Auskunftsanspruch in verschiedenen Stärkegraden zusteht, wobei das notarielle Nachlassverzeichnis als das stärkere, höhere Richtigkeitsgewähr erbringende Auskunftsmittel angesehen wird (BGHZ 33, 373).

    Nach Vorliegen des notariellen Verzeichnisses ist dem Erben allerdings die Forderung eines privaten Verzeichnisses in der Regel als rechtsmissbräuchlich verwehrt (BGHZ 33, 373).

  • OLG Celle, 21.01.2002 - 4 W 318/01

    Nachlass; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Auskunftspflicht;

    Auszug aus KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13
    Er ist nach h.M. zu eigenen Ermittlungen verpflichtet (BGHZ 33, 373; OLG Saarbrücken, ZEV 2010, 416, kritisch dazu vor allem Zimmer, ZEV 2008, 365 und NotBZ 2005, 208 sowie Heidenreich, ZErb 2011, 71, 74) und darf sich nicht auf eine Beurkundung der Erklärung des auskunftspflichtigen Erben beschränken (OLG Celle, OLGReport 1997, 160, DNotZ 2003, 62), auch wenn er in der Regel - zulässig - zunächst von den vom Erben zur Verfügung gestellten Informationen ausgehen wird (DNotI-Report 2003, 137, 138).

    Die Entscheidung, was Inhalt des Bestandsverzeichnisses wird, ist allein dem Notar vorbehalten (OLG Celle, DNotZ 2003, 62; Haas a.a.O. Rdn. 41; Lange a.a.O. Rdn. 30; Roth a.a.O. S. 405).

    Das notarielle Nachlassverzeichnis soll zwar eine erhöhte Richtigkeitsgewähr schon deshalb haben, weil der Schuldner vom Notar nachhaltig über seine Wahrheitspflicht belehrt wird (OLG Celle, DNotZ 2003, 62; OLG Düsseldorf, OLG-Report 1995, 299; DNotI-Report 2003, 137, 139; Weidlich a.a.O., S. 139).

  • BGH, 22.09.2008 - II ZR 257/07

    Zum Vertragswiderruf wegen Überrumpelung in einer Haustürsituation

    Auszug aus KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13
    Der Rechtsstreit ist deshalb hinsichtlich der Leistungsstufe auf den Antrag des Klägers entsprechend § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO (BGH, NJW 2009, 431) zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen.
  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen -

    Auszug aus KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13
    Da die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ist ein Erblasser bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen (BayObLG, NJW-RR 2002, 1088).
  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 193/63

    Vollstreckbarkeit von Urteilen

    Auszug aus KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13
    Der Entscheidung von Vorfragen kommt keine Bindungswirkung für Folgeverfahren zu (BGHZ 42, 340, 350; 83, 391, 394).
  • BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 57/87

    Vererbung der Pflicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung;

    Auszug aus KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13
    Sollte der Beklagten geltend machen wollen, dass er gegenüber der Notarin weitere Gegenstände des realen oder des fiktiven Nachlasses angegeben habe, die diese nicht in das Verzeichnis übernommen habe, ohne dies zu kennzeichnen, so kann er solche Klarstellungen ebenso wie etwa sonst erforderliche Korrekturen - wie sie sich aus dem Schriftsatz vom 16. April 2013 ergeben - im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung anbringen (vgl. für die auf einen Erben übergegangene Verpflichtung zur eidesstattlichen Versicherung BGHZ 104, 369).
  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 55/81

    Beiladung im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

    Auszug aus KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13
    Der Entscheidung von Vorfragen kommt keine Bindungswirkung für Folgeverfahren zu (BGHZ 42, 340, 350; 83, 391, 394).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13
    Er ist nach h.M. zu eigenen Ermittlungen verpflichtet (BGHZ 33, 373; OLG Saarbrücken, ZEV 2010, 416, kritisch dazu vor allem Zimmer, ZEV 2008, 365 und NotBZ 2005, 208 sowie Heidenreich, ZErb 2011, 71, 74) und darf sich nicht auf eine Beurkundung der Erklärung des auskunftspflichtigen Erben beschränken (OLG Celle, OLGReport 1997, 160, DNotZ 2003, 62), auch wenn er in der Regel - zulässig - zunächst von den vom Erben zur Verfügung gestellten Informationen ausgehen wird (DNotI-Report 2003, 137, 138).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1996 - 22 U 73/96

    Deutsche Bahn AG; Beförderungsvertrag; Werkvertrag; Vertragliche Nebenpflicht;

    Auszug aus KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13
    Er ist nach h.M. zu eigenen Ermittlungen verpflichtet (BGHZ 33, 373; OLG Saarbrücken, ZEV 2010, 416, kritisch dazu vor allem Zimmer, ZEV 2008, 365 und NotBZ 2005, 208 sowie Heidenreich, ZErb 2011, 71, 74) und darf sich nicht auf eine Beurkundung der Erklärung des auskunftspflichtigen Erben beschränken (OLG Celle, OLGReport 1997, 160, DNotZ 2003, 62), auch wenn er in der Regel - zulässig - zunächst von den vom Erben zur Verfügung gestellten Informationen ausgehen wird (DNotI-Report 2003, 137, 138).
  • BGH, 01.12.2021 - IV ZR 189/20

    Stufenklage auf Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegen den Alleinerben;

    Deren Gegenstand seien aber nur die Angaben, die der Notar in dem Verzeichnis als solche des auskunftspflichtigen Erben gekennzeichnet hat und nicht das Verzeichnis insgesamt (vgl. KG ErbR 2016, 278 unter II 1 b [juris Rn. 25, 27 ff.]; BeckOGK/Blum/Heuser, BGB § 2314 Rn. 84 [Stand: 15. Juni 2021]; BeckOK BGB/Müller-Engels, § 2314 Rn. 32 [Stand: 1. August 2021]; Horn in Burandt/Rojahn, BGB 3. Aufl. § 2314 Rn. 60; jurisPK-BGB/Birkenheier, 9. Aufl. § 2314 Rn. 102 [Stand: 2. November 2021]; Bock in Kroiß/Ann/Mayer, BGB 5. Aufl. § 2314 Rn. 27a; MünchKomm-BGB/Lange, 8. Aufl. § 2314 Rn. 29; Heinze, RNotZ 2019, 260, 261; Kurth, ZErb 2018, 293, 296; Schönenberg-Wessel, NotBZ 2018, 204, 207).
  • OLG Bamberg, 16.06.2016 - 4 W 42/16

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses und

    Entgegen der (nicht näher begründeten) Ansicht des Landgerichts und dem in der Stellungnahme des Notars vom 05.01.2016 erweckten Eindruck sind der Gegenstand und insbesondere auch der Umfang der einem Notar bei der Vorbereitung und Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 1, 3 BGB obliegenden Prüfungs- und Ermittlungspflichten im wesentlichen geklärt (vgl. etwa BGHZ 33, 373, Rn. 11; OLG Celle DNotZ 2003, 62, Rn.9; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105, Rn.9; OLG Schleswig NJW-RR 2011, 946, Rn.15; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2026, Rn.13 und 2011, 1258, Rn. 12, 17, 22; OLG Köln ErbR 2013, 328, Rn. 9ff.; OLG Koblenz NJW 2014, 1972, Rn. 18ff.; Beschluss des KG vom 12.6.2014 - 1 U 32/13 -, dort Rn. 26, 33, 37; Landgericht Kleve NJW-RR 2015, 1288, Rn. 24, 25; ferner die den aktuellen Stand der OLG-Rechtsprechung prägnant zusammenfassende und weiterführende Darstellung bei StaudingerHerzog, 2015, Rn. 72ff. zu § 2314 BGB).
  • LG Bonn, 19.05.2017 - 1 O 384/16

    Eventualklagehäufung; Erbe; Pflichtteilsberechtigter; Auskunft

    Danach setzt ein Anspruch auf Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte voraus, dass Grund zu der Annahme besteht, dass der Verpflichtete die erteilten schriftlichen Auskünfte - hier das im Tatbestand zitierte Nachlassverzeichnis einschließlich der erläuternden Korrespondenz - nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt beziehungsweise die Angaben nicht mit der erforderlichen Sorgfalt getätigt hat (vgl. KG, Urteil vom 12.06.2014 - 1 U 32/13 - juris Rd.25 = ErbR 2016, 278ff. - zum notariellen Nachlassverzeichnis; Palandt/Grüneberg, aaO., § 259 Rd.13 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - I-1 U 32/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,56448
OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - I-1 U 32/13 (https://dejure.org/2014,56448)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2014 - I-1 U 32/13 (https://dejure.org/2014,56448)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - I-1 U 32/13 (https://dejure.org/2014,56448)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem unter Überfahren der durchgezogenen Mittellinie überholenden Fahrzeug

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem unter Überfahren der durchgezogenen Mittellinie überholenden Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 32/13
    Er darf sich - ähnlich wie bei einer natürlichen Straßenverengung - darauf verlassen, dass ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer sich verkehrsordnungsgemäß verhält, also nicht zum Überholen ansetzt, wenn dies nur durch Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung möglich ist (BGH, VersR 1987, 906).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2019 - 1 U 108/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Eine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist dann gegeben, wenn nach den Umständen mit einem gefahrlosen Überholen nicht gerechnet werden darf, etwa wenn sich nicht verlässlich beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun werde, wenn er sich unklar verhält, in seiner Fahrweise unsicher erscheint oder wenn es den Anschein hat, er wolle abbiegen, ohne dass dies vollkommen eindeutig angezeigt wird (Senat, Urteil vom 09.05.2017, I-1U 154/16; Senat, Urteil vom 06.05.2014, I-1 U 32/13, juris, Rn. 9).

    Dies war hier der Fall, da sich der von der Klägerin geführte Porsche Cayenne nach links eingeordnet und unstreitig angehalten hat (vgl. Senat, Urteil vom 09.05.2017, I-1U 154/16; Senat, Urteil vom 06.05.2014, I-1 U 32/13, juris, Rn. 9).

    Bei Kollisionen mit dem nachfolgenden Verkehr streitet ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Linksabbiegers (Senat, Urteil vom 06.05.2014, I-1 U 32/13 juris, Rn. 4; OLG München, Urteil vom 25.04.2014, 10 U 1886/13, juris Rn. 4; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 9 StVO, Rn. 44; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018, § 9 StVO Rn. 55a).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Betriebsgefahr desjenigen, der unter Außerachtlassung der Sorgfalt des § 9 Abs. 5 StVO in ein Grundstück oder wie hier zumindest in einen grundstücksgleichen Bereich abbiegt, in der Regel doppelt so hoch zu bewerten wie die Betriebsgefahr desjenigen, der den Abbieger in unzulässiger Weise überholt (Senat, Urteil vom 06.05.2014, I-1 U 32/13, juris, Rn. 10).

  • LG Wuppertal, 05.07.2018 - 5 O 124/15

    Abbiegeunfall, Überholer, Abbiegender, Haftungsquote

    Bei der Kollision eines Linksabbiegers mit dem nachfolgenden Verkehr streitet nach verbreiteter Rechtsprechung, der auch die Kammer folgt, der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Linksabbiegers (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.05.2014, 1 U 32/13, juris Rn. 4 m.w.N.; OLG München, Urt v. 25.04.2014, 10 U 1886/13, juris Rn. 4 m.w.N.; LG Bonn, Urt. v. 25.01.2017, 1 O 134/16, juris Rn. 28).

    Hierbei gilt nach Auffassung der Kammer in der Regel, dass die Betriebsgefahr desjenigen, der unter Außerachtlassung der von § 9 Abs. 5 StVO verlangten äußersten Sorgfalt abbiegt, doppelt so hoch zu bewerten ist wie die Betriebsgefahr desjenigen, der den Abbieger in unzulässiger Weise überholt (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.05.2014, 1 U 32/13, juris Rn. 10).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2019 - 1 U 82/18

    Mitverschulden eines Motorradfahrers wegen Nichttragens von Schutzkleidung

    Hinzukommt, dass in der Regel die Betriebsgefahr desjenigen, der - wie hier die Beklagte zu 1) - unter Außerachtlassung der Sorgfalt des § 9 Abs. 5 StVO in ein Grundstück abbiegen will, in der Regel doppelt so hoch zu bewerten ist wie die Betriebsgefahr desjenigen, der den Abbieger in unzulässiger Weise überholt (Senat, Urteil vom 06.05.2014, I-1 U 32/13, juris, Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 1 U 84/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Dies ist dann der Fall, wenn sich beispielsweise nicht verlässlich beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun werde, wenn er sich unklar verhält, in seiner Fahrweise unsicher erscheint oder wenn es den Anschein hat, er wolle abbiegen, ohne dass dies deutlich wird (ständige Rechtsprechung des Senats, s. nur Urteile vom 06.05.2014 - I-1 U 32/13 -, Rn. 9, juris ; vom 15.10.2013, Az. I-1 U 240/12, mit Hinweis auf Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 5 StVO, Rn. 34).

    Da der in ein Grundstück abbiegende Verkehrsteilnehmer wegen der ihm abverlangten äußersten Sorgfalt die Gefahr nahezu allein trägt, spricht gegen ihn der Anschein einer schuldhaften Unfallverursachung (Senat, Urteile vom 06. Mai 2014 - I-1 U 32/13 -, Rn. 5, juris; vom 28.05.2013, Az. I-1 U 181/12; vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 9 StVO, Rn. 44 f. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2021 - 1 U 216/20

    Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Kollision eines Grundstückabbiegers mit einem

    Bei einer Kollision eines Grundstückabbiegers mit einem Überholenden spricht bereits der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Grundstückabbiegers (vg. OLG München, Urteil vom 23.01.2015 - 10 U 299/14; Senat, Urteil vom 06.05.2014 - 1 U 32/13; OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2014 - 9 U 210/13; KG Berlin, Beschluss vom 04.12.2006 - 12 U 84/06; Scholten in: jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 9 StVO Rn. 52; Burmann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, § 9 StVO Rn. 55 a; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 9 StVO Rn. 44; jedoch kein Anscheinsbeweis zulasten des Abbieger beim Auffahren des nachfolgenden Fahrzeugs: Scholten in: jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 9 StVO Rn. 53).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 12 U 115/17

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Dabei spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für eine schuldhafte Unfallverursachung durch den Linksabbieger durch das Außerachtlassen der in § 9 Abs. 1 StVO normierten Pflichten bei einer Kollision mit dem rückwärtigen Verkehr (KG NZV 2005, S. 413; OLG München NJW 2015, S. 1892; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-1 U 32/13; veröffentlicht in juris; OLG Bremen MDR 2010, S. 26; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 9 StVO, Rn. 55).
  • OLG Brandenburg, 15.04.2021 - 12 U 44/19

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in einen Feldweg einbiegenden

    Kommt es bei Durchführung eines Wende- bzw. Linksabbiegemanövers zu einem Unfall mit dem nachfolgenden Verkehr, spricht grundsätzlich bereits der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Unfallverursachung seitens des Wendenden/Linksabbiegers durch das Außerachtlassen der in § 9 Abs. 1 StVO normierten Pflichten (KG NZV 2005, S. 413; OLG München NJW 2015, S. 1892; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-1 U 32/13, veröffentlicht in juris; OLG Bremen MDR 2010, S. 26; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., Rn. 55).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2017 - 1 U 154/16

    Verkehrsunfall zwischen Linksabbieger und Überholer

    Eine solche unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ist dann gegeben, wenn nach den Umständen mit einem gefahrlosen Überholen nicht gerechnet werden darf, etwa wenn sich nicht verlässlich beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun werde, wenn er sich unklar verhält, in seiner Fahrweise unsicher erscheint oder wenn es den Anschein hat, er wolle abbiegen, ohne dass dies vollkommen eindeutig angezeigt wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteile vom 06. Mai 2014 - I-1 U 32/13 -, Rn. 9, juris; vom 15.10.2013, Az. I-1 U 240/12, mit Hinweis auf Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 5 StVO, Rn. 34).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Betriebsgefahr desjenigen, der unter Außerachtlassung der Sorgfalt des § 9 Abs. 5 StVO in ein Grundstück abbiegt, in der Regel doppelt so hoch zu bewerten wie die Betriebsgefahr desjenigen, der den Abbieger in unzulässiger Weise überholt (Senat, Urteil vom 06. Mai 2014 - I-1 U 32/13 -, Rn. 9, juris).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.08.2013 - 1 U 32/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43527
OLG Naumburg, 15.08.2013 - 1 U 32/13 (https://dejure.org/2013,43527)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.08.2013 - 1 U 32/13 (https://dejure.org/2013,43527)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. August 2013 - 1 U 32/13 (https://dejure.org/2013,43527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Abweisung der Arzthaftungsklage wegen behaupteter Behandlungsfehler bei der operativen Versorgung einer Unterschenkelfraktur, da nicht nachgewiesen ist, dass verbleibende Beschwerde auf dem Behandlungsgeschehen und nicht auf der Verletzung selbst beruhen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 10.06.2003 - 1 U 4/02

    Zum Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.08.2013 - 1 U 32/13
    Der Schaden darf bei - unterstellter Wahl für die Alternative - höchst wahrscheinlich nicht eintreten (OLG Naumburg, Urteil vom 10.06.2003 - 1 U 4/02 - [z.B. NJW-RR 2004, 315, 316]; zitiert nach juris [R. 44]; ebenso zuletzt Senat Urteil vom 8.11.2012 - 1 U 62/12 -).
  • OLG Naumburg, 08.11.2012 - 1 U 62/12

    Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung bei Hüftoperation statt konservativer

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.08.2013 - 1 U 32/13
    Der Schaden darf bei - unterstellter Wahl für die Alternative - höchst wahrscheinlich nicht eintreten (OLG Naumburg, Urteil vom 10.06.2003 - 1 U 4/02 - [z.B. NJW-RR 2004, 315, 316]; zitiert nach juris [R. 44]; ebenso zuletzt Senat Urteil vom 8.11.2012 - 1 U 62/12 -).
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