Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 20.12.2002

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   OLG Naumburg, 13.03.2003 - 1 U 34/02   

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OLG Naumburg, 13.03.2003 - 1 U 34/02 (https://dejure.org/2003,13907)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.03.2003 - 1 U 34/02 (https://dejure.org/2003,13907)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. März 2003 - 1 U 34/02 (https://dejure.org/2003,13907)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Arzthaftung; Zu den Anforderungen an die berufsspezifischen Sorgfaltspflichten bei einer interdisziplinären Behandlung; Zur diagnostischen Aufklärung bei Behandlung eines Tumors im Mundbodenbereich unter irreversibler Durchtrennung der linksseitigen ...

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § ... 89 Abs. 1; ; BGB § 847; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 286; ; ZPO § 287; ; ZPO § 319; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; ZPO § 398; ; ZPO § 402; ; ZPO § 412; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 543; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 544 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, HNO-Medizin, Absicherung einer Diagnose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen, 23.04.1997 - L 5 Ka 89/95

    Krankenversicherung; Arzt; Zulassung; Vertragsarzt; HNO-Arzt; Fachfremd;

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2003 - 1 U 34/02
    Für die Zuordnung einer bestimmten ärztlichen Behandlung zu einem medizinischen Fachgebiet genügt regelmäßig der Rückgriff auf den Inhalt der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer des Landes (in der jeweils aktuellen Fassung; vgl. auch LSG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 1997, L 5 Ka 89/95, zitiert nach Juris); insbesondere in Zweifelsfällen kann sich das Gericht jedoch auch sachverständiger Hilfe bedienen.

    Dies ergibt sich vor allem aus dem Inhalt der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, in der für beide Fachgebiete Operationen im Mundbodenbereich aufgeführt sind (vgl. zur Abstellung auf die Weiterbildungsordnung LSG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 1997, L 5 Ka 89/95, zitiert nach Juris), aber auch aus den gleich lautenden Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen (GA Bd. II Bl. 177).

  • OLG Karlsruhe, 05.08.1987 - 7 U 62/85
    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2003 - 1 U 34/02
    Vor jedem chirurgischen therapeutischen Eingriff ist eine ausreichende Diagnostik erforderlich (vgl. nur Kern in: Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. 2002, § 156 Rn. 6, OLG Karlsruhe VersR 1989, 808).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Hierfür können die fachärztlichen Weiterbildungsordnungen herangezogen werden (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 13. März 2003 - 1 U 34/02 - juris Rn. 45 = OLGR Naumburg 2003, 348 (nur Leitsatz); LSG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 1997 - L 5 Ka 89/95 - juris Rn. 25; Stegers/Hansis/Alberts/Scheuch, Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., Rn. 62).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 13 U 103/13

    Notarzthaftung - Behandlung von Patienten mit akutem Schlaganfallverdacht

    Grundsätzlich hat das Gericht einen Sachverständigen aus dem betreffenden medizinischen Fachgebiet des beklagten Arztes auszuwählen, was sich nach dem Fachgebiet richtet, zu dem die vom Arzt konkret vorgenommene Behandlung zu zählen ist (OLG Naumburg, Urteil vom 13.03.2003, Az. 1 U 34/02).
  • OLG Naumburg, 25.05.2005 - 1 U 59/03

    Arzthaftung - Nichterkennung eines Darmtumors anlässlich einer vorangegangenen

    L. führt - entgegen der Auffassung der Kläger - hier im besonderen Maße zu einer Eignung als gerichtlicher Sachverständiger für eine - aus rückschauender Betrachtung - ebensolche interdisziplinäre Behandlungssituation (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 13. März 2003, 1 U 34/02, m.w.N. - Ls. in: OLG-Report 2003, 348).
  • OLG Hamm, 13.11.2013 - 3 U 152/12

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Behandlungsfehler bei der Versorgung eines

    Hierfür können die fachärztlichen Weiterbildungsordnungen herangezogen werden (BGH, NJW 2009, 1209/1210 m.w.N.; OLG Naumburg, Urt. v. 13.3.2003 - 1 U 34/02; BeckRS 2003, 30311509).
  • OLG Köln, 14.06.2011 - 5 U 37/11

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit i.R.e.

    Der Hinweis des Klägers in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des OLG Naumburg vom 13.03.2003 (Az.: 1 U 34/02) geht ebenfalls ins Leere.
  • LG Augsburg, 23.02.2010 - 4 O 5087/06

    Anspruch auf Zahlung des Honorars für eine durchgeführte medizinische Behandlung,

    Dabei richten sich die Anforderungen an die berufsspezifischen Sorgfaltspflichten eines Arztes nicht nach dem Fachgebiet des behandelnden Arztes, sondern nach dem Fachgebiet, in das die vorgenommene Behandlung fällt (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.03.2003, Gz: 1 U 34/02, zitiert nach juris).
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OLG Hamburg, 20.12.2002 - 1 U 34/02 (https://dejure.org/2002,21747)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2002 - 1 U 34/02 (https://dejure.org/2002,21747)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 1 U 34/02 (https://dejure.org/2002,21747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozess bei unvollständiger Dokumentation

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 303 O 295/00
  • OLG Hamburg, 20.12.2002 - 1 U 34/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 13.10.1997 - 8 U 102/96

    Arzthaftung bei Schönheitsoperation

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2002 - 1 U 34/02
    Der Senat folgt dem Landgericht auch dahin, dass bei ordnungsgemäßer Nachsorge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Befund festgestellt worden wäre, der eine Reaktion der Ärzte zur Folge hätte haben müssen, deren Unterlassen als grober Behandlungsfehler einzustufen wäre (vgl. hierzu BGH VersR 1999 S. 61 und S. 232).
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