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   OLG München, 09.08.2004 - 1 U 3448/04   

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https://dejure.org/2004,11418
OLG München, 09.08.2004 - 1 U 3448/04 (https://dejure.org/2004,11418)
OLG München, Entscheidung vom 09.08.2004 - 1 U 3448/04 (https://dejure.org/2004,11418)
OLG München, Entscheidung vom 09. August 2004 - 1 U 3448/04 (https://dejure.org/2004,11418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensabwendungspflicht im Rahmen der Amtshaftung; Konkurrentenstreitigkeit um eine Rektorenstelle an einer Grundschule; Versagung des Rechtsschutzes im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Verpflichtung zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen verwaltungsgerichtliche ...

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1, 3
    Amtshaftungsanspruch - Pflicht zur Schadensabwendung durch Gebrauch eines Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Deggendorf - 2 O 723/03
  • OLG München, 09.08.2004 - 1 U 3448/04

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus OLG München, 09.08.2004 - 1 U 3448/04
    Er umfasst alle Rechtsbehelfe die sich unmittelbar gegen die schädigende Amtshandlung oder Unterlassung selbst richten und nach gesetzlicher Ordnung ihre Beseitigung oder Berichtigung bezwecken und ermöglichen (BGH, Entscheidung vom 9.10.1997, III ZR 4/97 = VersR 1998, 237, m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 141/83

    Gerichtliche Entscheidung auf Grund einer Amtspflichtverletzung zum Nachteil des

    Auszug aus OLG München, 09.08.2004 - 1 U 3448/04
    Auch würde die Entscheidung der ersten Instanz dann nur als vorläufig behandelt und erst nach Bestätigung durch das Rechtsmittelgericht als richtig anerkannt werden (vgl. BGH, Entscheidung vom 6.12.1984, III ZR 141/83 = VersR 1985, 358).
  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

    Auszug aus OLG München, 09.08.2004 - 1 U 3448/04
    Ist in einem solchen Fall die Feststellung möglich, dass der pflichtwidrig handelnde Beamte auch auf eine Gegenvorstellung hin seine Rechtsauffassung oder sein tatsächliches Verhalten nicht geändert hätte oder dass auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde seinen Dienstvorgesetzten nicht veranlasst hätte, das Fehlverhalten des Untergebenen zuzugeben und zu korrigieren, so ist es nicht gerechtfertigt, trotzdem die Kausalität zwischen Nichteinlegung des Rechtsbehelfs und Schadenseintritt zu bejahen und dem Geschädigten den Ersatzanspruch aus § 839 Abs. 1 BGB zu versagen (vgl. BGH, Entscheidung vom 16.1.1986, III ZR 77/84 = VersR 1986, 575, m.w.N.).
  • RG, 28.02.1936 - III 172/35

    1. Was ist unter "Rechtsmittel" im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB. zu verstehen? 2.

    Auszug aus OLG München, 09.08.2004 - 1 U 3448/04
    aa) Wenn der Kläger darauf hinweist, eine Partei verstoße nicht gegen die im eigenen Interesse gebotene Sorgfalt, wenn sie sich auf die Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung verlässt, mag dies in der Regel für eine erstgerichtliche Entscheidung durch Urteil in der Hauptsache zutreffen (vgl. hierzu RGZ 150, 323, 329).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2007 - 1 U 11/06

    Amtshaftung: Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Nichtgebrauch eines

    Zum anderen hätte die Klägerin, falls das Verwaltungsgericht zu hohe Anforderungen an eine Glaubhaftmachung gestellt hätte, gegen eine fehlerhafte ablehnende Entscheidung mit Erfolgsaussicht sofortige Beschwerde einlegen können (zu dem Erfordernis, gegen eine erstinstanzliche Entscheidung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sofortige Beschwerde einzulegen, um die Rechtsfolge des § 839 Abs. 3 BGB zu vermeiden, vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 9. August 2004, NVwZ-RR 2006, S. 228 ff., juris Rn. 9 ff.).
  • OLG Schleswig, 15.01.2015 - 11 U 23/14

    Amtshaftung bei rechtswidriger vorläufiger Untersagung der Berufsausübung eines

    Diese Erwägung gilt jedoch für das einstweilige Rechtsschutzverfahren nicht (OLG München, Beschl. v. 9. Aug. 2004 - 1 U 3448/04, Juris, Rn. 30 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 1 A 3020/15

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Nichtbeförderung bzw. verspäteter

    So ausdrücklich auch im Falle einer unterbliebenen Beschwerdeeinlegung nach vorangegangener Ablehnung eines Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO: OLG München, Beschluss vom 9. August 2004 - 1 U 3448/04 -, NVwZ-RR 2006, 228 = juris, Rn. 28; siehe im Übrigen auch: Zimmerling, in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 839 Rn. 231.

    vgl. zur Vorwerfbarkeit der unterbliebenen Einlegung eines weiteren Rechtsmittels bei erkennbarer Erfolgsaussicht: OLG München, Beschluss vom 9. August 2004 - 1 U 3448/04 -, NVwZ-RR 2006, 228 = juris, Rn. 30 ff., insb.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 A 2333/14

    Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs durch einem Beamten wegen einer seiner

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 1 A 3020/15 -, a.a.O., Rn. 13 mit weiteren Nachweisen; OLG München, Beschluss vom 9. August 2004 - 1 U 3448/04 -, NVwZ-RR 2006, 228 = juris, Rn. 28; Wöstmann, in: Staudinger, BGB (2013), § 839, Rn. 337.
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