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OLG München, 14.02.2002 - 1 U 3495/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrlässige Körperverletzung; Ärztliche Aufklärungspflicht; Sterilisation; Ausländische Patientin; Wirksame Einwilligung
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 847
Zeitpunkt der Aufklärung vor einer Sterilisation. Mit Anmerkung: Lothar Jaeger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 847
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München - 9 O 6520/00
- OLG München, 14.02.2002 - 1 U 3495/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 717
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 19.05.1993 - 13 U 138/92
Beweislast bei Streit über Wirksamkeit einer Einverständniserklärung
Auszug aus OLG München, 14.02.2002 - 1 U 3495/01
Der Arzt muß eine sprachkundige Person hinzuziehen, wenn nicht ohne weiteres sicher ist, dass der Patient die deutsche Sprache so gut beherrscht, daß er die Erläuterungen, die er von dem Arzt erhält, verstehen kann (OLG Frankfurt VersR 1994, 986; OLG Düsseldorf AHRS 5350/17). - BGH, 29.06.1976 - VI ZR 68/75
Freiwillige Sterilisation
Auszug aus OLG München, 14.02.2002 - 1 U 3495/01
Prinzipiell ist eine Sterilisation mit Einwilligung der Frau auch ohne besondere medizinische oder soziale Indikation rechtlich zulässig (grundlegend BGH 67, 48 = BGH AHRS 1010, 5).
- OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06
Geltendmachung eines erhöhten Schmerzensgeldes wegen einer ohne Einwilligung der …
bb.) Einen mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbaren Fall hatte auch das Oberlandesgericht München (VersR 2002, S. 717) zu entscheiden. - OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 121/13
Zu den Aufklärungspflichten eines Arztes bei einem Patienten mit unzureichenden …
Gibt ein ausländischer Patient, der offenbar der deutschen Sprache ausreichend mächtig ist, während des Aufklärungsgesprächs nicht zu erkennen, dass er die Aufklärung nicht verstanden hat, und verlangt er auch nicht die Zuziehung eines Dolmetschers oder wenigstens eines deutsch sprechenden Familienangehörigen, so kann der Arzt vielmehr davon ausgehen, dass die erteilte Einwilligung in den Eingriff wirksam ist (vgl. nur OLG München, a.a.O. Tz. 80 und VersR 2002, 717; jeweils m.w.N.).