Weitere Entscheidung unten: KG, 24.06.2010

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   OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06 - 35/07   

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OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06 - 35/07 (https://dejure.org/2008,32955)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.01.2008 - 1 U 595/06 - 35/07 (https://dejure.org/2008,32955)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 1 U 595/06 - 35/07 (https://dejure.org/2008,32955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abgrenzung von deklaratorischem und abstraktem Schuldanerkenntnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschlossenen Verpflichtungserklärung; Voraussetzungen für die Auslegung eines Schreibens als deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Anforderungen an das ...

  • Judicialis

    BGB § 286 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § ... 779; ; BGB § 780; ; BGB § 781; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 812 Abs. 2; ; BGB § 814; ; BGB § 821; ; ZPO § 286; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 779; BGB § 780; BGB § 781
    Zur Abgrenzung von deklaratorischem und abstraktem Schuldanerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    Dazu gehören vorangegangene Verhandlungen ebenso wie Anlass und Zweck der Erklärungen sowie im Zweifel die Interessenlage beider Seiten (BGH NJW-RR 1995, 1391, Rdn. 9 f nach juris; BGH NJW 1999, 574, Rdn. 15 nach juris).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    War dagegen die anerkannte Schuld vorher niemals bestritten oder unklar oder erkennt der Schuldner nach anfänglichen Meinungsverschiedenheiten an, weil er - für den Gläubiger erkennbar - seinen ursprünglichen Standpunkt aufgegeben und sich vom Bestehen der Schuld überzeugt hat, so werden Streit oder Ungewissheit nicht durch das Anerkenntnis beseitigt, sondern sind schon vorher durch rein tatsächliche Überlegungen überwunden worden (BGHZ 66, 250, 257 f; Staudinger/Marburger, a.a.O., § 781 Rdn. 9).
  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 91/82

    Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich von Aufwendungen für das Hausgrundstück

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    Stehen die Aufwendungen allerdings in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft, dienten sie bspw. erst dazu, das gemeinsam bewohnte Haus in einen wohnlichen Zustand zu versetzen, dann scheidet ein Anspruch aus (BGH NJW 1983, 1055, Rdn. 5 nach juris; OLG Koblenz NJW 2001, 2480, Rdn. 23 f nach juris; OLGR Düsseldorf 1993, 237, 238; Palandt/Brudermüller, a.a.O., vor § 1297 Rdn. 32 f).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    Dazu gehören vorangegangene Verhandlungen ebenso wie Anlass und Zweck der Erklärungen sowie im Zweifel die Interessenlage beider Seiten (BGH NJW-RR 1995, 1391, Rdn. 9 f nach juris; BGH NJW 1999, 574, Rdn. 15 nach juris).
  • OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 8 U 95/86

    Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    Haben die Parteien bei Abfassung der Verpflichtungserklärung übereinstimmend vorausgesetzt, dass der Schuldner überhaupt zur Zahlung verpflichtet ist, so dass Gegenstand der Verhandlungen allein die Höhe der Zahlungspflicht war, dann sollte das Anerkenntnis auch nur die Ungewissheit in Ansehung der Höhe der Forderung beseitigen (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 310; Staudinger/Marburger, a.a.O., § 781 Rdn. 13; Palandt/Sprau, BGB, 65. Auflage, § 781 Rdn. 5).
  • BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    In der Regel wird zugunsten der Partei zu entscheiden sein, da der Anwalt seine Informationen von ihr erhielt (BGH VersR 1969, 58, zitiert nach juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, § 85 Rdn. 8).
  • OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99

    Ausgleichsanspruch eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 595/06
    Stehen die Aufwendungen allerdings in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft, dienten sie bspw. erst dazu, das gemeinsam bewohnte Haus in einen wohnlichen Zustand zu versetzen, dann scheidet ein Anspruch aus (BGH NJW 1983, 1055, Rdn. 5 nach juris; OLG Koblenz NJW 2001, 2480, Rdn. 23 f nach juris; OLGR Düsseldorf 1993, 237, 238; Palandt/Brudermüller, a.a.O., vor § 1297 Rdn. 32 f).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 U 7/09

    Auslegung eines Darlehensvertrages als selbständiges Schuldversprechen

    Bei der Auslegungstellt es ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Verpflichtung dar, wenn der Schuldgrund in der Urkunde nicht oder nur in allgemeiner Form erwähnt wird (OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 285).

    Fehlt ein gültiges Grundgeschäft, dann ist der Erklärende zur Rückforderung des Anerkenntnisses berechtigt bzw. kann die Einrede des § 821 BGB geltend machen, wobei der Bereicherungsgläubiger zu beweisen hat, dass er eine Nichtschuld anerkannt hat oder dass der Rechtsgrund für das Schuldversprechen nicht mehr besteht (BGH NJW-RR 1999, 573; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 285).

  • AG Bonn, 01.03.2016 - 106 C 269/15

    Abstraktes Schuldanerkenntnis; Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung;

    Ausgehend vom Wortlaut der Vereinbarung stellt ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Verpflichtung dar, wenn der Schuldgrund in der Urkunde nicht oder nur in allgemeiner Form erwähnt wird (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.01.2008, 1 U 595/06, Rz. 26, zitiert nach Juris).
  • LG Bonn, 31.07.2020 - 1 O 30/20

    Rechtsgrund; Schuldanerkenntnis; Beweislast

    Da ein abstraktes Schuldanerkenntnis eine neue selbständige Verpflichtung schafft, trägt es keinen rechtlichen Grund für die Verpflichtung des erklärenden Schuldners in sich (OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.01.2008 - 1 U 595-06, 35/07 = BeckRS 2008, 5444 Rd.22 und Rd.29).
  • LG Krefeld, 04.03.2015 - 7 O 95/14
    Die Auslegung, ob die Vertragsparteien sich auch über die selbständige Natur des Versprechens einig geworden sind, hat bei dem Wortlaut der Erklärung zu beginnen; hierbei stellt es ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Verpflichtung dar, wenn der Schuldgrund in der Urkunde nicht oder nur in allgemeiner Form erwähnt wird (Saarländisches OLG, Urteil v. 30.01.2008, Az.: 1 U 595/06, recherchiert nach juris, Rdnr. 26).
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KG, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 1 U 35/07 (https://dejure.org/2010,37610)
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