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   OLG München, 16.09.2010 - 1 U 3515/10   

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https://dejure.org/2010,36066
OLG München, 16.09.2010 - 1 U 3515/10 (https://dejure.org/2010,36066)
OLG München, Entscheidung vom 16.09.2010 - 1 U 3515/10 (https://dejure.org/2010,36066)
OLG München, Entscheidung vom 16. September 2010 - 1 U 3515/10 (https://dejure.org/2010,36066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers: Warnung vor offensichtlich unbefestigten Banketten auf einer 5,15 m breiten Staatsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein unbefestigter Seitenstreifen ist nicht für den Straßenverkehr bestimmt: Befahren auf eigene Gefahr!

  • suedkurier.de (Pressemeldung, 18.03.2011)

    Befahren des Seitenstreifens auf eigene Gefahr

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.2005 - III ZR 176/04

    Verkehrssicherungspflicht bei einem unbefestigten Bankett

    Auszug aus OLG München, 16.09.2010 - 1 U 3515/10
    Auch aus sonstigen Gründen - etwa wegen einer zu hohen Absatzkante, vgl. BGH vom 27.10.2005, Az. III ZR 176/04 - war die Anbringung eines Warnschildes nicht erforderlich.
  • OLG Nürnberg, 22.10.2003 - 4 U 2515/02

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich der

    Auszug aus OLG München, 16.09.2010 - 1 U 3515/10
    Die Sachlage ist damit eine gänzlich andere als diejenige, die der Entscheidung des OLG Nürnberg vom 22.10.2003, Az. 4 U 2515/02 zugrunde lag.
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Handlungen des Verkehrssicherungspflichtigen nach einem Schadenereignis sind nicht geeignet, die Frage zu beantworten, ob objektiv eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorlag, zumal sich der Verkehrssicherungspflichtige zu Sicherungsmaßnahmen über das eigentlich geschuldete Maß hinaus veranlasst sehen kann - schon aus "Imagegründen" oder um öffentlichem Druck vorzubeugen, aber auch, um künftig nicht die Unannehmlichkeiten (weiter unberechtigter) Inanspruchnahme tragen zu müssen (so die offenbar einhellige neuere obergerichtliche Rechtsprechung, neben dem Urteil des OLG München vom 16.09.2010, 1 U 3515/10 Rn. 12 in Juris etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.01.2012, 4 U 480/10 Rn. 45 in Juris; für überobligatorische Maßnahmen im Bereich der Räum- und Streupflicht etwa OLG Brandenburg OLGR 1995, 232, 233 = VersR 1995, 439 m.w.N.; OLG Jena NZV 2001, 87, 88 m.w.N.; OLG Frankfurt NJW 1988, 2546, 2547; aus der Literatur Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 2. Aufl., Rn. 473).
  • OLG München, 07.02.2012 - 1 U 3610/11

    Haftung der Gemeinde für Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch den Anstoß an

    Derartige Maßnahmen stellen weder ein Zugeständnis einer Haftung dar, noch indizieren sie einen verkehrssicherungspflichtwidrigen Zustand zum Zeitpunkt des Unfalls (vgl. Senatsbeschluss vom 04.10.2010, Az. 1 U 3427/10; Senatsurteil vom 16.09.2010, Az. 1 U 3515/10).
  • OLG München, 04.10.2010 - 1 U 3427/10

    Verkehrssicherungspflicht: Aufstellung des Vorschriftzeichens "Vorfahrt gewähren"

    Häufig werden nach einem Schadensereignis vorsorglich zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen, ohne dass für diese Maßnahmen von vorneherein Anlass bestanden hätte (vgl. Senat, Urteil vom 16.09.2010, Az. 1 U 3515/10).
  • OLG München, 17.01.2012 - 1 U 4315/11

    Berufung im Amtshaftungsprozess gegen eine Gemeinde: Sturzunfall eines

    5 2. Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, dass die nachträgliche Veränderung einer Unfallstelle kein Beleg dafür ist, dass die Unfallstelle ursprünglich nicht den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht entsprach und/oder dass der Verantwortliche einen verkehrssicherungspflichtigwidrigen Zustand eingesteht (vgl. Senatsbeschluss vom 04.10.2010, Az. 1 U 3427/10; Senatsurteil vom 16.09.2010, Az. 1 U 3515/10).
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