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   OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03   

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https://dejure.org/2003,7593
OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03 (https://dejure.org/2003,7593)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.07.2003 - 1 U 38/03 (https://dejure.org/2003,7593)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 1 U 38/03 (https://dejure.org/2003,7593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung des Notars bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Verkauf eines mit Rückübertragungsansprüchen belasteten Grundstücks nach Investitionsvorrangbescheid; Abweichen des Kaufpreises vom Verkehrswert; Anspruch des ...

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 3; ; InVorG § 2 ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; InVorG § 8 Abs. 1; ; InVorG § 16 Abs. 1; ; InVorG § 16 Abs. 1 S. 3; ; BNotO § 19; ; BNotO § 19 Abs. 1; ; BNotO § 19 Abs. 1 S. 3; ; NotVO § 1; ; NotVO § 18; ; NotVO § 18 Abs. 1; ; BGB § 839; ; BGB § 852 Abs. 2; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarhaftung wegen unterlassener Belehrung über Folgen aus § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 53 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 18 Abs. 1 NotVO/DDR; §§ 14 Abs. 1, 19 Abs. 1 Satz 3 BNotO; § 17 Abs. 1 BeurkG; § 852 Abs. 2 BGB; § 3 Abs. 3 VermG; §§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 8 Abs. 1, 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG
    Notarhaftung - Grundstückskaufvertrag - Investitionsvorrang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 659
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70

    Notarspflichten bei Adoption

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03
    Jedoch liegen insoweit weder die tatsächlichen Voraussetzungen einer aus § 17 Abs. 1 BeurkG hergeleitete Hinweispflicht des Beklagten vor, noch bestand eines solche Pflicht im Rahmen einer betreuenden Belehrungspflicht, wie sie die Rechtsprechung entwickelt hat (BGHZ 58, 343, 348; BGH, ZIP 1986, 1328).

    Die betreuende Belehrungspflicht besteht, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände des Falls Anlass zu der Vermutung haben muss, einem Beteiligten drohe ein Schaden vor allem deshalb, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage der Gefahr nicht bewusst ist (vgl. BGH, NJW 2000, 664 ff, WM 1991, 1046, BGHZ 58, 343, 348; BGH, ZIP 1986, 1328), die sich aus den Besonderheiten des Vertrags (vgl. dazu BGH, LM BeurkG Nr. 59a (3/1997); DNotZ 1989, 45 ff; WM 1988, 722) ergibt.

  • BGH, 03.07.1986 - IX ZR 51/85

    Umfang der betreuenden Belehrungspflicht eines Notars

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03
    Jedoch liegen insoweit weder die tatsächlichen Voraussetzungen einer aus § 17 Abs. 1 BeurkG hergeleitete Hinweispflicht des Beklagten vor, noch bestand eines solche Pflicht im Rahmen einer betreuenden Belehrungspflicht, wie sie die Rechtsprechung entwickelt hat (BGHZ 58, 343, 348; BGH, ZIP 1986, 1328).

    Die betreuende Belehrungspflicht besteht, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände des Falls Anlass zu der Vermutung haben muss, einem Beteiligten drohe ein Schaden vor allem deshalb, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage der Gefahr nicht bewusst ist (vgl. BGH, NJW 2000, 664 ff, WM 1991, 1046, BGHZ 58, 343, 348; BGH, ZIP 1986, 1328), die sich aus den Besonderheiten des Vertrags (vgl. dazu BGH, LM BeurkG Nr. 59a (3/1997); DNotZ 1989, 45 ff; WM 1988, 722) ergibt.

  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 77/87

    Belehrungspflichten des Notars gegenüber einem nachrangigen Sicherungsgeber

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03
    Sie geht nur so weit, wie eine Belehrung für das Zustandekommen einer formgültigen Urkunde erforderlich ist, die den wahren Willen der Beteiligten vollständig und unzweideutig in der für das beabsichtigte Rechtsgeschäft richtigen Form rechtswirksam wiedergibt (st. Rspr. seit BGH, DNotZ 1989, 45).

    Die betreuende Belehrungspflicht besteht, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände des Falls Anlass zu der Vermutung haben muss, einem Beteiligten drohe ein Schaden vor allem deshalb, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage der Gefahr nicht bewusst ist (vgl. BGH, NJW 2000, 664 ff, WM 1991, 1046, BGHZ 58, 343, 348; BGH, ZIP 1986, 1328), die sich aus den Besonderheiten des Vertrags (vgl. dazu BGH, LM BeurkG Nr. 59a (3/1997); DNotZ 1989, 45 ff; WM 1988, 722) ergibt.

  • BGH, 15.04.1999 - IX ZR 328/97

    Begriff des Auftraggebers; Lauf der Sekundärverjährung; Pflichten des

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03
    Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Notar wird nicht dadurch gehemmt, dass ein anderer Rechtsberater oder Vertreter des Geschädigten es versäumt, rechtzeitig gegen den Notar Klage zu erheben (zwing. Schluss aus BGH, NJW 1999, 2183 ff).
  • BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58

    Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03
    Der BGH hat dies für das Verhältnis zwischen der Notarhaftung und der Amtshaftung des Staates ausdrücklich entschieden (vgl. BGH, DNotZ 1960, 260/265).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03
    Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte Kenntnis von dem Schaden und dem Ersatzpflichtigen erlangt, aber nicht vor der Entstehung des Anspruchs, d. h. nicht vor dem Eintritt des Schadens (vgl. BGH NJW 1992, 3034; NJW 1993, 648).
  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97

    Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03
    Die betreuende Belehrungspflicht besteht, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände des Falls Anlass zu der Vermutung haben muss, einem Beteiligten drohe ein Schaden vor allem deshalb, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage der Gefahr nicht bewusst ist (vgl. BGH, NJW 2000, 664 ff, WM 1991, 1046, BGHZ 58, 343, 348; BGH, ZIP 1986, 1328), die sich aus den Besonderheiten des Vertrags (vgl. dazu BGH, LM BeurkG Nr. 59a (3/1997); DNotZ 1989, 45 ff; WM 1988, 722) ergibt.
  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 203/94

    Beratungspflichten des Notars im Hinblick auf steuerliche Folgen eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03
    Der Notar ist auch regelmäßig nicht verpflichtet, die tatsächlichen Voraussetzungen für den besonderen Anlass zu einer betreuenden Belehrung selbst erst zu ermitteln (vgl. BGH, NJW 1995, 2794 f).
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 174/91

    Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen Notar wegen Nichtigkeit des

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03
    Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte Kenntnis von dem Schaden und dem Ersatzpflichtigen erlangt, aber nicht vor der Entstehung des Anspruchs, d. h. nicht vor dem Eintritt des Schadens (vgl. BGH NJW 1992, 3034; NJW 1993, 648).
  • BGH, 07.02.1991 - IX ZR 24/90

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Notars

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2003 - 1 U 38/03
    Die betreuende Belehrungspflicht besteht, wenn der Notar aufgrund besonderer Umstände des Falls Anlass zu der Vermutung haben muss, einem Beteiligten drohe ein Schaden vor allem deshalb, weil er sich wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage der Gefahr nicht bewusst ist (vgl. BGH, NJW 2000, 664 ff, WM 1991, 1046, BGHZ 58, 343, 348; BGH, ZIP 1986, 1328), die sich aus den Besonderheiten des Vertrags (vgl. dazu BGH, LM BeurkG Nr. 59a (3/1997); DNotZ 1989, 45 ff; WM 1988, 722) ergibt.
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