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   OLG München, 05.06.2003 - 1 U 3877/02   

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OLG München, 05.06.2003 - 1 U 3877/02 (https://dejure.org/2003,8673)
OLG München, Entscheidung vom 05.06.2003 - 1 U 3877/02 (https://dejure.org/2003,8673)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 1 U 3877/02 (https://dejure.org/2003,8673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilungsspielraum der Einsatzkräfte bei der Bekämpfung eines Hochwassers; Vorwurf der Amtspflichtverletzung, wenn sich bei nachträglicher Analyse in Kenntnis der späteren Schadensentwicklung herausstellt, dass in der konkreten Situation eines der nicht gewählten ...

  • Judicialis

    BGB § 839

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Ersatz der durch Überflutung des Anwesens entstandenen Schäden wegen unzureichender behördlicher Gegenmaßnahmen und zum Umfang des Beurteilungs- und Handlungsspielraums der bei einer Hochwasserkatastrophe tätigen Einsatzkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Dammbruch: Stadtteil überflutet - OLG München zur Haftung einer Stadt für Hochwasserschäden

  • feuerwehr-ub.de (Zusammenfassung)

    Warnung vor bevorstehenden Hochwassergefahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 109/92

    Amtspflichten der Bediensteten von Einrichtungen des Katastrophenschutzes in

    Auszug aus OLG München, 05.06.2003 - 1 U 3877/02
    Besteht eine Amtspflichtverletzung in einem Unterlassen, so kann ein Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nur bejaht werden, wenn der Schadenseintritt bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre (BGH VersR 1994, 935, 937).

    Besteht die (behauptete) Amtspflichtverletzung in einem Unterlassen, dann kann ein Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nur bejaht werden, wenn der Schadenseintritt bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wäre; eine bloße Möglichkeit, ebenso eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügt nicht (BGH VersR 1994, 935, 937 m. w. N.).

    Selbst wenn man jedoch unterstellt, dass ein Fahrzeugtechniker mit der erforderlichen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH VersR 1994, 935, 937) aufgrund von Erkenntnissen, über die weder der Senat noch P verfügten, feststellen könnte, dass ein schwerer Bagger auf dem Damm am Abend des 22.05.1999 noch über längere Zeit hätte arbeiten und die Verklausung beseitigen können, ändert dies nichts daran, dass das Absehen von einem Einsatz schweren Geräts den Verantwortlichen der Beklagten nicht vorwerfbar ist.

    Eine bloße Möglichkeit, ebenso eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügt nicht (BGH VersR 1994, 935, 937 m. w. N.).

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus OLG München, 05.06.2003 - 1 U 3877/02
    Die Beweislast hierfür tragen die Kläger (BGH NJW 1999, 2593, 2594).
  • OLG München, 05.06.2003 - 1 U 3878/02

    Zum Entstehen eines Schadensersatzanspruchs wegen Überflutung infolge Hochwassers

    Auszug aus OLG München, 05.06.2003 - 1 U 3877/02
    Die von den Klägern behauptete Alarmierungs- und Hilfsaktion im Falle einer nächtlichen Warnung sei eine Idee ihres Prozessbevollmächtigten, wie sich aus dem (unstreitig) übereinstimmenden Vorbringen im Parallelverfahren S (1 U 3878/02) ergebe.
  • BGH, 30.03.1965 - V ZR 228/62

    Begriff des Verrichtungsgehilfen - Verrichtungsgehilfe bei Ausbau eines Tunnels -

    Auszug aus OLG München, 05.06.2003 - 1 U 3877/02
    § 906 BGB scheidet bereits deshalb aus, weil Überschwemmungen hiervon nicht erfasst werden (BGH VersR 1965, 689).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2018 - 1 U 7/17

    Erste Hilfe durch Lehrer als Amtspflicht

    Eine bloße Möglichkeit oder eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügen nicht (BGH, Urteil vom 27. Januar 1994 - III ZR 109/92 -, Rn. 33, juris; OLG München, Urteil vom 05. Juni 2003 - 1 U 3877/02 -, Rn. 232, juris).
  • BGH, 11.11.2004 - III ZR 200/03

    Amtspflichten der Katastrophenschutzbehörde bei drohendem Deichbruch

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLG-Report München 2003, 318 abgedruckt ist, hat der Beklagten nicht anlasten wollen, daß es überhaupt zu dem Bruch des Wertachdamms und infolgedessen zu der Überschwemmung gekommen ist.
  • OLG München, 29.03.2012 - 1 U 4219/10

    Amtshaftunganspruch bei Überflutung von Grundstücken durch einen ausgebauten

    Soweit die Klägerin meint, die Revision sei wegen der Entscheidung des Senats vom 05.06.2003, Az. 1 U 3877/02 zuzulassen, da darin die Haftung der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften sachwidrig beschränkt worden sei, ist festzustellen, dass der BGH diese Entscheidung, soweit darin eine Verurteilung der öffentlichen Hand enthalten war, mit Urteil vom 11.11.2004, Az. III ZR 200/03 aufgehoben hat.

    Letztlich wurde die Klage durch rechtskräftiges Senatsurteil vom 28.07.2005, Az. 1 U 3877/02 endgültig abgewiesen.

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