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   OLG München, 20.06.2002 - 1 U 3930/96   

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OLG München, 20.06.2002 - 1 U 3930/96 (https://dejure.org/2002,7226)
OLG München, Entscheidung vom 20.06.2002 - 1 U 3930/96 (https://dejure.org/2002,7226)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 1 U 3930/96 (https://dejure.org/2002,7226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Arzthaftung ; Höhe des Schmerzensgeldes für durch einen groben Behandlungsfehler verursachte schwere Geburtsschäden; Beweislast hinsichtlich der Vorschädigung eines Patienten; Kürzung des Schmerzensgeldes wegen eingeschränkter Empfindungs- und ...

  • Judicialis

    BGB § 278; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97; ; ZPO § 100; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 708 Ziffer 10; ; ZPO § 711; ; EGZPO § 26 Ziffer 8 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Gynäkologie/Geburtshilfe, Grbe Behandlungsfehler während des Geburtsvorgangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG München, 20.06.2002 - 1 U 3930/96
    Vielmehr stellt die Einbuße der Persönlichkeit, der Verlust an personaler Qualität schon für sich einen auszugleichenden immateriellen Schaden unabhängig davon dar, ob der Betroffene die Beeinträchtigung empfinden kann (BGH 120, 1 ff.).
  • OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte

    Dieser Rahmen ist, worauf der Kläger zu Recht hinweist, in jüngerer Zeit - und zwar gerade nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils - deutlich erweitert worden (vgl. etwa für Geburtsschäden mit schwersten Behinderungen: OLG München OLGR 2003, 269: 350.000.- Euro; OLG Braunschweig VersR 2004, 924: 350.000.- Euro; OLG Hamm VersR 2002, 1163: 500.000.- Euro; OLG Hamm VersR 2004, 386: 500.000.- Euro).
  • OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03

    Schmerzensgeldsanspruch des Kindes wegen schwerster Schädigung bei der Geburt;

    So haben auch das OLG München in seiner in der Berufungsbegründungsschrift zitierten Entscheidung vom 20. Juni 2002 (AZ: 1 U 3930/96) und das LG München I im Urteil vom 20. März 2003 (AZ: 9 O 6490/96 - zitiert ebenfalls in der Berufungsbegründung sowie bei Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 22. Aufl. 2004, Nr. 2931) in vergleichbaren Fällen schwerstgeschädigten Kindern Schmerzensgeldbeträge i. H. v. 350.000,00 EUR zugesprochen.
  • LG Köln, 04.03.2009 - 25 O 498/05
    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, das sich an in ähnlich gelagerten Fällen zuerkannten Beträgen orientiert (OLG Schleswig, OLGR 2003, 264; OLG München, OLGR 2003, 269; OLG Bremen, OLGR 2003, 432), hat die Kammer vornehmlich die heute bestehenden Beeinträchtigungen, die der Sachverständige auf Grund eigener Untersuchung der Klägerin im wesentlichen wie behauptet bestätigt hat, berücksichtigt.
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Rechtsprechung
   OLG München, 30.07.1998 - 1 U 3930/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,59000
OLG München, 30.07.1998 - 1 U 3930/96 (https://dejure.org/1998,59000)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.1998 - 1 U 3930/96 (https://dejure.org/1998,59000)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 1 U 3930/96 (https://dejure.org/1998,59000)
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