Rechtsprechung
OLG Rostock, 30.01.2003 - 1 U 41/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 125; BGB § 311 Abs. 2; BGB § 311b Abs. 1; VerbrKrG § 4; GmbHG § 2
Haftung wegen Abbruchs von Vertragsverhandlungen bei - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verschulden bei Vertragsverhandlungen (cic); Ablehnung der Finanzierung eines Grundstückskaufvertrages; Handeln ohne triftigen Grund; Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG); Erfordernis einer vorsätzlichen Treuepflichtverletzung; Vorspiegeln tatsächlich ...
- Judicialis
VerbrKrG § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerbrKrG § 4
Haftung aus cic bei Abbruch der Vertragsverhandlungen zu einem formbedürftigen Rechtsgeschäft ohne triftigen Grund - § 4 VerbrKrG - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung wegen Abbruchs von Vertragsverhandlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 125, 311 Abs. 2, 311b Abs. 1; VerbrKrG § 4; GmbHG § 2
Haftung wegen Abbruchs von Vertragsverhandlungen bei formbedürftigem Rechtsgeschäft und bei Vorspielung fehlender Abschlussbereitschaft - zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 276; VerbrKrG § 4
Kein Anspruch aus cic wegen durch die Bank abgebrochener Vertragsverhandlungen über Verbraucherdarlehen nach vergeblichen Verhandlungen über Sicherheitenfreigabe - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz bei enttäuschten Krediterwartungen
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 05.02.2001 - 2 O 347/00
- OLG Rostock, 30.01.2003 - 1 U 41/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94
Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor …
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2003 - 1 U 41/01
Das ist anerkannt für den Grundstückskaufvertrag nach § 313 Satz 1 BGB a.F. (MDR 1996, 672; WM 1982, 1436) und den der Form des § 2 GmbHG bedürftigen Gründungsvorvertrag (BGH, ZIP 1988, 89).In diesen Fällen kommt als Grundlage eines Schadensersatzanspruchs aus cic nicht schon das Fehlen eines triftigen Grundes für den Abbruch der Verhandlungen, sondern in der Regel nur eine - hier nicht begründbare - vorsätzliche Treuepflichtverletzung in Betracht (…so auch Battes, in: Erman, BGB, 10. Aufl., § 276 Rn. 122), die darin zu sehen ist, dass der Partner eine tatsächlich nicht vorhandene Abschlussbereitschaft vorspiegelt oder von einer geäußerten Abschlußbereitschaft abrückt, ohne dies zu offenbaren (BGH, MDR 1996, 672).
- BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 4/88
Haftung bei Nichtzustandekommen eines Vertragsschlusses
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2003 - 1 U 41/01
Nach der Rechtsprechung des BGH (ZIP 1989, 514 = NJW-RR 1989, 627; WM 1981, 787 [788]) - auch der des Senats (OLGR 1997, 17) - haftet derjenige, der gegenüber dem Partner im Laufe der Verhandlungen den späteren Vertragsabschluss ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten als sicher hinstellt, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen für den Schaden, den der Partner im Vertrauen auf das Zustandekommen des Geschäfts erleidet.Das könnte nur dann angenommen werden, wenn sich die Parteien über die wesentlichen - nicht notwendig alle - Punkte des zukünftigen Vertrages geeinigt hätten (BGH, ZIP 1989, 514;… Emmerich, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., Vor § 275 Rn. 147).
- BGH, 21.09.1987 - II ZR 16/87
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung aus einem formunwirksamen Vorvertrag
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2003 - 1 U 41/01
Das ist anerkannt für den Grundstückskaufvertrag nach § 313 Satz 1 BGB a.F. (MDR 1996, 672; WM 1982, 1436) und den der Form des § 2 GmbHG bedürftigen Gründungsvorvertrag (BGH, ZIP 1988, 89). - BGH, 08.10.1982 - V ZR 216/81
Zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtendes Verschulden bei Verhandlungen …
Auszug aus OLG Rostock, 30.01.2003 - 1 U 41/01
Das ist anerkannt für den Grundstückskaufvertrag nach § 313 Satz 1 BGB a.F. (MDR 1996, 672; WM 1982, 1436) und den der Form des § 2 GmbHG bedürftigen Gründungsvorvertrag (BGH, ZIP 1988, 89).
- OLG Rostock, 08.12.2005 - 1 U 1/05 Nach der Rechtsprechung des BGH ( ZIP 1989, 514 = NJW-RR 1989, 627 [BGH 22.02.1989 - VIII ZR 4/88] ; WM 1981, 787 [788]) - auch der des Senats (OLGReport Rostock 1997, 17; Urteil vom 30.01.2003 - 1 U 41/01 ) - haftet derjenige, der gegenüber dem Partner im Laufe der Verhandlungen den späteren Vertragsabschluss ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten als sicher hinstellt, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen für den Schaden, den der Partner im Vertrauen auf das Zustandekommen des Geschäfts erleidet.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer
Nutzungsausfallentschädigung; Ersatz für die Kosten einer fiktiven Haushaltshilfe; Auslegung eines Antrags
- Judicialis
BGB § 251; ; BGB § ... 284; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 843; ; BGB § 843 Abs. 1; ; BGB § 843 Abs. 3; ; ZPO § 106; ; ZPO § 263; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de
Zur Entschädigung wegen dreiwöchigen Nutzungsausfalls eines durch Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs und zum Ersatz der Kosten einer fiktiven Haushaltshilfe für die Zeit nach dem Unfallereignis
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 17.01.2001 - 1 O 140/00
- OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89
Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ; Entstehen einer wettbewerbsrechtlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Insbesondere kann sich der Schadensersatzanspruch aus dem rechtlichen Gesichtspunkt des Verzuges ergeben (BGH MDR 1994, 717, 718; KG NJW 1991, 499). - BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90
Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Zu den nach § 843 BGB ersatzfähigen Aufwendungen zählen die Kosten einer notwendigen Haushaltshilfe auch dann, wenn eine solche tatsächlich nicht eingestellt worden ist und die ausgefallene Arbeitsleistung im Haushalt nicht der Erfüllung der Unterhaltspflicht gegenüber Familienmitgliedern, sondern den eigenen Bedürfnissen diente (Palandt/Thomas a.a.O., § 843, Rdn. 3 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1992, 792; BGH NJW 1974, 41 sowie BGH NJW 1997, 256). - BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Zu den nach § 843 BGB ersatzfähigen Aufwendungen zählen die Kosten einer notwendigen Haushaltshilfe auch dann, wenn eine solche tatsächlich nicht eingestellt worden ist und die ausgefallene Arbeitsleistung im Haushalt nicht der Erfüllung der Unterhaltspflicht gegenüber Familienmitgliedern, sondern den eigenen Bedürfnissen diente (…Palandt/Thomas a.a.O., § 843, Rdn. 3 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1992, 792; BGH NJW 1974, 41 sowie BGH NJW 1997, 256).
- BGH, 07.06.1968 - VI ZR 40/67
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Dies gilt auch dann, wenn er an der Nutzung aus unfallabhängigen Gründen gehindert war (BGH NJW 1968, 1778). - BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72
Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Zu den nach § 843 BGB ersatzfähigen Aufwendungen zählen die Kosten einer notwendigen Haushaltshilfe auch dann, wenn eine solche tatsächlich nicht eingestellt worden ist und die ausgefallene Arbeitsleistung im Haushalt nicht der Erfüllung der Unterhaltspflicht gegenüber Familienmitgliedern, sondern den eigenen Bedürfnissen diente (…Palandt/Thomas a.a.O., § 843, Rdn. 3 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1992, 792; BGH NJW 1974, 41 sowie BGH NJW 1997, 256). - OLG Düsseldorf, 01.10.2001 - 1 U 206/00
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Die Erfahrung spricht für den Benutzungswillen, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325; so auch Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00). - BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille sind Voraussetzung für die Entschädigung vorübergehenden Gebrauchsverlustes in bezug auf ein Kraftfahrzeug (Jagusch/Hentschel a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 45, 212, BGHZ 85, 2471 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72
Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Die Erfahrung spricht für den Benutzungswillen, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325; so auch Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00). - OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98
Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Die Erfahrung spricht für den Benutzungswillen, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325; so auch Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00). - OLG Frankfurt, 27.06.1984 - 9 U 112/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01
Die Erfahrung spricht für den Benutzungswillen, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325; so auch Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00). - OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
Kfz-Unfall-Schaden - Reparaturkostenabrechnung - Ersatzbeschaffung - Restwert - …
- BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93
Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft