Rechtsprechung
   OLG München, 09.03.2006 - 1 U 4297/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,81768
OLG München, 09.03.2006 - 1 U 4297/05 (https://dejure.org/2006,81768)
OLG München, Entscheidung vom 09.03.2006 - 1 U 4297/05 (https://dejure.org/2006,81768)
OLG München, Entscheidung vom 09. März 2006 - 1 U 4297/05 (https://dejure.org/2006,81768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,81768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zur Aufklärungspflicht des Kassenpatienten und den Voraussetzungen, nur durch den Chefarzt behandelt zu werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.05.2010 - VI ZR 252/08

    Krankenhausaufnahmevertrag: Beschränkung der Einwilligung in einen ärztlichen

    Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Behandlungsvertrag kann sich der Krankenhausträger vielmehr grundsätzlich seines gesamten angestellten Personals bedienen (vgl. OLG Celle VersR 1982, 46 f.; OLG Düsseldorf VersR 1985, 1049, 1051; OLG Stuttgart MedR 1986, 201, 202; OLG München, Urteil vom 9. März 2006 - 1 U 4297/05 - juris Rn. 13; OLG Oldenburg MedR 2008, 295).

    Der von einem Patienten geäußerte Wunsch oder seine subjektive Erwartung, von einem bestimmten Arzt operiert zu werden, reichen nicht für die Annahme einer auf eine bestimmte Person beschränkten Einwilligung aus (vgl. OLG Celle, aaO, 47; OLG München, Urteil vom 9. März 2006 - 1 U 4297/05 - juris Rn. 16; Bender, VersR 2010, 450, 451).

  • OLG München, 18.11.2010 - 1 U 5334/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungsversäumnisse und Behandlungsfehler bei

    36 Ausgehend von diesen Grundsätzen, die auch denen entsprechen, die der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 09.03.2006, Az. 1 U 4297/05 zugrunde gelegt hat, konnte der Senat aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme vom 24.06.2010 keine Überzeugung dahingehend gewinnen, dass die Durchführung der Operation durch Dr. S. verbindlich zugesagt worden ist, ebenso wenig, dass der Kläger hinreichend deutlich gemacht hat, dass er sich ausschließlich von Dr. S. operieren lässt und nicht von einem anderen Arzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht