Rechtsprechung
   OLG München, 13.03.2008 - 1 U 4314/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39585
OLG München, 13.03.2008 - 1 U 4314/07 (https://dejure.org/2008,39585)
OLG München, Entscheidung vom 13.03.2008 - 1 U 4314/07 (https://dejure.org/2008,39585)
OLG München, Entscheidung vom 13. März 2008 - 1 U 4314/07 (https://dejure.org/2008,39585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,39585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen eines glatteisbedingten Sturzes

  • archive.org

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.1997 - VI ZR 90/96

    Mitverschulden des Geschädigten bei Sturz im Schnee

    Auszug aus OLG München, 13.03.2008 - 1 U 4314/07
    Es ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1109 ff).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2013 - 6 U 95/12

    Glatteis: Wann trägt der Geschädigte Mitschuld?

    Ein allgemeiner Grundsatz dahingehend, dass bei Stürzen infolge von Schnee- oder Glatteis stets ein Mitverschulden des Fußgängers zu bejahen ist, besteht nicht (vgl. OLG München, Urt. v. 13.03.2008 - 1 U 4314/07; OLG Stuttgart, Urt. v. 06.05.2009 - 3 U 239/07).
  • OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07

    Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen Sturzes auf einem schnee- und

    Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (BGH NJW-RR 1997, 1109; OLG München, Urteil vom 13.03.2008 - 1 U 4314/07, zitiert nach juris).

    Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt ein Mitverschulden immer dann in Betracht, wenn ein sorgfältiger Mensch Anhaltspunkte für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung hätte rechtzeitig erkennen können und er die Möglichkeit besaß, sich auf die Gefahr einzustellen (OLG Saarbrücken OLGR 2004, 623; OLG München, Urteil vom 13.03.2008 - 1 U 4314/07, zitiert nach juris).

  • LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12

    Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte

    Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, VI ZR 90/96, in NJW-RR 1997, 1109, juris Tz 14; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Mai 2009, 3 U 239/07, zitiert nach juris Tz 44; OLG München, Urteil vom 13. März 2008 - 1 U 4314/07, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2014 - 2 U 113/13

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht

    Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1109; OLG Stuttgart, Urt. v. 6. Mai 2009, 3 U 239/07; OLG München, Urt. v. 13. März 2008, 1 U 4314/07).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines

    Die Beweislast für ein Mitverschulden trägt dabei der Schädiger, der auch die Kausalität eines möglichen Eigenverschuldens für den Schaden belegen muss (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1109 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.05.2009, Az. 3 U 239/07, juris Tz. 44; OLG München, Urteil vom 13.03.2008, Az. 1 U 4314/07, juris Tz. 23).
  • OLG Celle, 18.06.2015 - 8 U 288/14

    Umfang der Räum- und Streupflicht auf Fußgängerüberwegen bei winterlichen

    Es besteht aber jedenfalls kein allgemeiner Grundsatz dahingehend, dass bei Stürzen infolge von Glatteis stets ein Mitverschulden des Fußgängers anzusetzen ist (vgl. OLG Celle, 8 U 14/12, Beschluss vom 26. März 2012; 8 U 56/13, Urteil vom 8. August 2013 und öfters; LG Hannover, 18 O 166/14, Urteil vom 17. Februar 2015, zit. nach juris; OLG München, 1 U 4314/07, Urteil vom 13. März 2008, zit. nach juris; so letztlich auch OLG Oldenburg, a. a. O.).
  • LG München II, 11.07.2019 - 9 O 2187/18

    Sturz aus Tutzinger Hütte des DAV: Mitverschulden des Klägers

    Vielmehr kommen je nach Einzelfall Mitverschuldensquoten zwischen 0% (vgl. z. B. OLG München, Urt. v. 13.03.2018 - 1 U 4314/07) über 40% (OLG München VersR 2003, 518 f.) in Bereiche auch darüber in Betracht (vgl. z. B. OLG München, Urteil vom 28. Juli 2011 - 1 U 3579/10).
  • LG Itzehoe, 12.12.2012 - 2 O 195/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - Fußgängerverkehr im Baustellenbereich

    Dies ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (vgl. OLG Mündchen, Urteil vom 13.03.2008, AZ. 1 U 4314/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht