Rechtsprechung
OLG München, 13.03.2008 - 1 U 4314/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen eines glatteisbedingten Sturzes
- archive.org
Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.1997 - VI ZR 90/96
Mitverschulden des Geschädigten bei Sturz im Schnee
Auszug aus OLG München, 13.03.2008 - 1 U 4314/07
Es ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1109 ff).
- OLG Brandenburg, 23.07.2013 - 6 U 95/12
Glatteis: Wann trägt der Geschädigte Mitschuld?
Ein allgemeiner Grundsatz dahingehend, dass bei Stürzen infolge von Schnee- oder Glatteis stets ein Mitverschulden des Fußgängers zu bejahen ist, besteht nicht (vgl. OLG München, Urt. v. 13.03.2008 - 1 U 4314/07;… OLG Stuttgart, Urt. v. 06.05.2009 - 3 U 239/07). - OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07
Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen Sturzes auf einem schnee- und …
Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (BGH NJW-RR 1997, 1109; OLG München, Urteil vom 13.03.2008 - 1 U 4314/07, zitiert nach juris).Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt ein Mitverschulden immer dann in Betracht, wenn ein sorgfältiger Mensch Anhaltspunkte für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung hätte rechtzeitig erkennen können und er die Möglichkeit besaß, sich auf die Gefahr einzustellen (OLG Saarbrücken OLGR 2004, 623; OLG München, Urteil vom 13.03.2008 - 1 U 4314/07, zitiert nach juris).
- LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12
Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte
Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, VI ZR 90/96, in NJW-RR 1997, 1109, juris Tz 14; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Mai 2009, 3 U 239/07, zitiert nach juris Tz 44; OLG München, Urteil vom 13. März 2008 - 1 U 4314/07, zitiert nach juris).
- OLG Saarbrücken, 12.02.2014 - 2 U 113/13
Glatteisunfall eines Fußgängers: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht …
Vielmehr ist es eine Frage des Einzelfalles, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1109;… OLG Stuttgart, Urt. v. 6. Mai 2009, 3 U 239/07; OLG München, Urt. v. 13. März 2008, 1 U 4314/07). - OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11
Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines …
Die Beweislast für ein Mitverschulden trägt dabei der Schädiger, der auch die Kausalität eines möglichen Eigenverschuldens für den Schaden belegen muss (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1109 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.05.2009, Az. 3 U 239/07, juris Tz. 44; OLG München, Urteil vom 13.03.2008, Az. 1 U 4314/07, juris Tz. 23). - OLG Celle, 18.06.2015 - 8 U 288/14
Umfang der Räum- und Streupflicht auf Fußgängerüberwegen bei winterlichen …
Es besteht aber jedenfalls kein allgemeiner Grundsatz dahingehend, dass bei Stürzen infolge von Glatteis stets ein Mitverschulden des Fußgängers anzusetzen ist (vgl. OLG Celle, 8 U 14/12, Beschluss vom 26. März 2012; 8 U 56/13, Urteil vom 8. August 2013 und öfters; LG Hannover, 18 O 166/14, Urteil vom 17. Februar 2015, zit. nach juris; OLG München, 1 U 4314/07, Urteil vom 13. März 2008, zit. nach juris;… so letztlich auch OLG Oldenburg, a. a. O.). - LG München II, 11.07.2019 - 9 O 2187/18
Sturz aus Tutzinger Hütte des DAV: Mitverschulden des Klägers
Vielmehr kommen je nach Einzelfall Mitverschuldensquoten zwischen 0% (vgl. z. B. OLG München, Urt. v. 13.03.2018 - 1 U 4314/07) über 40% (OLG München VersR 2003, 518 f.) in Bereiche auch darüber in Betracht (vgl. z. B. OLG München, Urteil vom 28. Juli 2011 - 1 U 3579/10). - LG Itzehoe, 12.12.2012 - 2 O 195/12
Verkehrssicherungspflichtverletzung - Fußgängerverkehr im Baustellenbereich
Dies ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls, ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er habe durch ein Verhalten, das den durch Schnee und Eis herbeigeführten winterlichen Verhältnissen nicht genügend Rechnung getragen habe, zur Schadensentstehung beigetragen (vgl. OLG Mündchen, Urteil vom 13.03.2008, AZ. 1 U 4314/07).